27.01.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Insbesondere bei Konzernen steht das Kreditmanagement vor besonderen Herausforderungen - Zur komplexen wirtschaftlichen Struktur kommen oft internationale Tochtergesellschaften
Immer mehr Unternehmen veröffentlichen statt separater Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte integrierte Berichte und streben damit eine umfassende Information ihrer Stakeholder an



27.01.14 - Risikomanagementsysteme: Swiss Re wählt Wolters Kluwer Financial Services für Management und Berichterstattung von globalen Kreditrisiken
Wolters Kluwer Financial Services gab bekannt, dass sich die Swiss Reinsurance Company Ltd (Swiss Re) für die "Summix-Credit-Risk"-Lösung entschieden hat. Swiss Re hat Summix Credit Risk gewählt, um ihr aktualisiertes operatives Modell für das Management von Kreditrisiken zu unterstützen. Das neue System wird Dienste wie Kreditrisikoanalyse, Datenverdichtung und Berichterstattung sowie das Management und die Überwachung von Kreditlimits für das weltweite Geschäft der Gesellschaft bereitstellen.

27.01.14 - Eine Konzernkreditmanagementlösung wird für internationale Unternehmen zunehmend wichtiger
Insbesondere bei Konzernen steht das Kreditmanagement vor besonderen Herausforderungen. Zur komplexen wirtschaftlichen Struktur kommen oft internationale Tochtergesellschaften. Aber einen zentralen Überblick über das gesamte Kundenportfolio kann und sollte man trotzdem behalten. Der Konzern, als Zusammenschluss rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit, wirft für das Kreditmanagement diverse Fragen auf. Welche zentralen Maßnahmen zur Risikobegrenzung sind in einem Konzern mit Tochterunternehmen, Niederlassungen oder verschiedenen Geschäftsbereichen möglich? Und ist ein Shared Service-Gedanke im Kreditmanagement bei Konzern-Strukturen sinnvoll? Zudem sollte überlegt werden, welche Berichtsmöglichkeiten auf Konzernebene zu Risiken und Forderungen aus Kundenbeziehungen zweckmäßig und möglich sind.

27.01.14 - BGH-Urteil zur Wirksamkeit eines mit einer Anwaltsempfehlung verbundenen Schadenfreiheitssystems mit variabler Selbstbeteiligung in der Rechtsschutzversicherung
Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat entschieden, dass die durch §§ 127, 129 VVG, § 3 Abs. 3 BRAO gewährleistete freie Anwaltswahl finanziellen Anreizen eines Versicherers in Bezug auf eine Anwaltsempfehlung nicht entgegensteht, wenn die Entscheidung über die Auswahl des Rechtsanwalts beim Versicherungsnehmer liegt und die Grenze des unzulässigen psychischen Drucks nicht überschritten wird.

27.01.14 - Zur Unterbrechung der Stromversorgung bei Einwänden des Kunden gegen die erteilte Jahresrechnung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Versorgungsunternehmen die Stromversorgung wegen Zahlungsverzugs unterbrechen kann, wenn der Kunde die erteilte Jahresrechnung mit der Begründung nicht bezahlt, sie enthalte nicht gerechtfertigte Preiserhöhungen. Der Kläger wird von der Beklagten seit August 2005 als Tarifkunde nach der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) mit Strom versorgt. Die Beklagte erhöhte jeweils zum Anfang der Jahre 2006, 2007 und 2008 ihre Preise. Auf die Jahresrechnung der Beklagten vom 7. November 2008 über 1.311,98 Euro für den Zeitraum bis zum 29. September 2008 leistete der Kläger zunächst keine Zahlungen. Die Beklagte mahnte mehrfach den Zahlungsrückstand unter gleichzeitiger Androhung der Unterbrechung der Stromversorgung an und ließ am 20. April 2009 die Stromsperre vollziehen. Der Kläger bestreitet die Richtigkeit und Angemessenheit der Abrechnung sowie eine Preisanpassungsberechtigung der Beklagten und macht die Unbilligkeit von in der Abrechnung enthaltenen Preiserhöhungen geltend. Er begehrt mit seiner Klage die Feststellung, dass die Androhung und Durchführung der Einstellung der Stromversorgung durch die Beklagte rechtswidrig gewesen ist.

27.01.14 - Integrated Reporting – Stand der Forschung: Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche
Immer mehr Unternehmen veröffentlichen statt separater Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte integrierte Berichte und streben damit eine umfassende Information ihrer Stakeholder an. Doch welche Gründe motivieren Unternehmen zu einer integrierten Berichterstattung und für wen berichten sie? Welche Inhalte sollten in einen integrierten Bericht aufgenommen und wie sollen diese dargestellt werden? Weiterhin ist die Verantwortlichkeit im Unternehmen für die Berichterstattung festzulegen und sicherzustellen, dass eine hohe Berichtsqualität erreicht wird. Dieser Beitrag fasst den Stand der Forschung zusammen und will damit die Diskussion auf die aus Sicht der Autoren auf dem Weg zum Integrated Reporting (IR) lenken.


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