06.06.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Nachdem die meisten Maßnahmen zur Finanzmarktreform inzwischen erlassen sind, hat die Europäische Kommission den ersten umfassenden Überblick über den Gesamtfahrplan zur Finanzmarktregulierung veröffentlicht
Ein Angebot zu erstellen erfordert viel Zeit und Hingabe - So jedenfalls stellt sich der Alltag eines kleinen oder mittelständischen Handwerksbetriebs dar



06.06.14 - Revowerk gibt dem Handwerker einen Projekterfassungsbogen an die Hand - Innerhalb von 48 Stunden erstellt Revowerk dann ein individuelles Angebot mit dem Firmenlogo des Handwerkbetriebs
Ein Angebot zu erstellen erfordert viel Zeit und Hingabe. So jedenfalls stellt sich der Alltag eines kleinen oder mittelständischen Handwerksbetriebs dar. Materialpreise müssen recherchiert und alles genauestens kalkuliert werden - eine mühevolle Aufgabe, die nicht selten in einer Absage mündet. Das bedeutet verlorene Arbeitszeit, die keiner bezahlt. Für diesen aufwändigen Bestandteil des Handwerkerdaseins würde sich manch einer eine Lösung wünschen. Die gibt es jetzt, dank Revowerk, einem professionellen Dienstleister für kleine und mittelständische Handwerksbetriebe, die ihren ungeliebten Papierkram hierhin outsourcen können.
Der Handwerker erfasst wie gewohnt seine Baustelle und reicht die Angaben zusammen mit einer einfachen Skizze oder einem Grundriss an Revowerk weiter. Zur Unterstützung gibt Revowerk dem Handwerker einen Projekterfassungsbogen an die Hand. Innerhalb von 48 Stunden erstellt Revowerk dann ein individuelles Angebot mit dem Firmenlogo des Handwerkbetriebs. Es beinhaltet ein detailliertes Angebot, die Möglichkeit zur Auftragserteilung und ab einem Nettoauftragswert von 6.000 Euro eine Digitale Projektmappe. Das fertige Angebot erhält der Handwerker zur Prüfung und Freigabe. Falls ein Handwerker seine Kalkulationen in seinem Angebot gegenüber dem Bauherrn nicht offen legen möchte, erhält er zusätzlich ein Pauschalangebot. In diesem sind nur die Überblickspositionen mit einem Gesamt-Projektpreis hinterlegt.

06.06.14 - Zollwesen: EU und China unterzeichnen "bahnbrechendes" Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung und stärken ihre Zusammenarbeit im Zollbereich
Dank eines unterzeichneten Abkommens zur gegenseitigen Anerkennung werden für vertrauenswürdige Wirtschaftsteilnehmer in der EU und China bald die Kosten sinken, die Verfahren vereinfacht und die Geschäftstätigkeiten besser vorhersehbar. Mit diesem Abkommen verpflichten sich die EU und China, als vertrauenswürdig angesehene Wirtschaftsteilnehmer der jeweils anderen Seite anzuerkennen, damit diese Unternehmen zügiger kontrolliert werden können und die Zollabfertigung mit weniger Verwaltungsaufwand verbunden ist. Durch die gegenseitige Anerkennung vertrauenswürdiger Wirtschaftsteilnehmer erhalten die Zollbehörden auch die Möglichkeit, sich auf die wirklichen Risikobereiche zu konzentrieren und hierdurch die Sicherheit der Lieferkette auf beiden Seiten zu verbessern. Die EU ist der erste Handelspartner, der mit China ein solches Abkommen, das in ähnlicher Form bereits mit den USA (2012) und Japan (2011) unterzeichnet wurde, abschließt. Algirdas Šemeta, EU-Kommissar für Steuern und Zollunion, nahm an der Sitzung des Gemischten Ausschusses EU-China für die Zusammenarbeit im Zollbereich in Peking teil, um das Abkommen zu unterzeichnen.
Hierzu erklärte Kommissar Šemeta: "Durch die Vereinbarung, vertrauenswürdige Marktbeteiligte der jeweils anderen Seite anzuerkennen, bringen die EU und China unsere Handelsbeziehungen einen großen Schritt voran. Das Abkommen erleichtert den Handel, da die Zollverfahren für unsere vertrauenswürdigen Marktbeteiligten einfacher, billiger und schneller werden. Es ist auch im Interesse des Wachstums, da es unser wirtschaftliches Umfeld verbessert und den Handel beschleunigt. Außerdem werden unsere Bürgerinnen und Bürger besser geschützt, da sich die Zollbehörden verstärkt auf diejenigen Bereiche konzentrieren können, in denen die wirklichen Risiken liegen. Kurz gesagt: Dieses Zollabkommen bringt allen Seiten Vorteile."

06.06.14 - Umwelt und Compliance: Vereinfachung der Umweltverträglichkeitsprüfung für Projekte
Neue Rechtsvorschriften sind in Kraft getreten, mit denen die Abschätzung möglicher Umweltauswirkungen von Projekten vereinfacht werden soll. Mit der Neufassung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) wird – entsprechend den Bemühungen der Europäischen Kommission um intelligentere Regulierung - der Schutz der Umwelt verbessert und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand, der durch EU-Vorschriften entsteht, abgebaut. Außerdem verbessert sie die Rechtssicherheit für Unternehmen bei öffentlichen und privaten Investitionen.
Im Mittelpunkt der Neufassung stehen die Risiken und Herausforderungen, die seit Inkrafttreten der ursprünglichen Regelung vor 25 Jahren aufgekommen sind. Themen wie Ressourceneffizienz, Klimawandel oder Katastrophenabwehr wird beim Bewertungsverfahren künftig stärker Rechnung getragen.

06.06.14 - Bericht der EU-Kommission: Mitgliedstaaten müssen sich stärker um die Durchsetzung von Fluggastrechten bemühen
Die Europäische Kommission hat einen Bericht veröffentlicht, der einen Überblick über die Bearbeitung und Durchsetzung von Fluggastbeschwerden in der EU zwischen 2010 und 2012 gibt. Der Bericht zeigt, dass die gegenüber den nationalen Behörden geltend gemachten Ansprüche auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen nach dem außergewöhnlichen Jahr 2010 (Vulkanaschekrise, schneebedingte Störungen des Flugverkehrs) wieder zurückgegangen sind. Des Weiteren geht aus dem Bericht hervor, dass Fluggesellschaften nur in 1 Prozent der Fälle mit Sanktionen belegt wurden, da die meisten Streitfälle in einem früheren Stadium anderweitig geregelt werden konnten. Generell ist auch die Zahl der Beschwerden von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität, die sich auf ihrem Flug mit Problemen konfrontiert sahen, weiterhin sehr gering. Sanktionen gegen Fluggesellschaften wurden in diesen Fällen keine verhängt.
Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Siim Kallas erklärte dazu: "Ich bin stolz auf die europäischen Errungenschaften, die in den vergangenen fünf Jahren auf dem Gebiet der Fluggastrechte erzielt wurden. Allerdings haben Rechte nur dann einen Wert, wenn sie auch tatsächlich durchgesetzt werden können. Die Kommission wird weiter genau darauf achten, dass sich die Reisenden über ihre Rechte und falls notwendig auch ihre Beschwerdemöglichkeiten voll im Klaren sind. Das Hauptziel der aktuellen Überarbeitung der Fluggastrechte besteht auch darin sicherzustellen, dass diese Rechte angewendet und durchgesetzt werden."
Die Statistik stützt sich auf Daten, die von den nationalen Durchsetzungsstellen (NEB) der 28 Mitgliedstaaten sowie Islands, Norwegens und der Schweiz übermittelt wurden. Hier die wichtigsten Ergebnisse des Berichts im Überblick.

06.06.14 - Finanzmarktregulierung: Europäische Kommission stellt ersten umfassenden Überblick über die EU-Reformagenda vor
Nachdem die meisten Maßnahmen zur Finanzmarktreform inzwischen erlassen sind, hat die Europäische Kommission den ersten umfassenden Überblick über den Gesamtfahrplan zur Finanzmarktregulierung veröffentlicht. Darin wird dargelegt, wie diese Reformen zu einem sichereren, durch mehr Verantwortungsbewusstsein geprägten Finanzmarktsystem, zu einem besser integrierten und effizienteren Finanzdienstleistungs-Binnenmarkt und zu mehr Marktintegrität und -vertrauen führen werden. Vieles spricht dafür, dass die zu erwartenden Vorteile der anvisierten Regulierungsmaßnahmen die erwarteten Kosten sowohl im Einzelfall als auch insgesamt überwiegen werden. Viele Vorschriften schaffen erhebliche positive Synergien, beispielsweise zwischen dem Gesetzespaket zu den Eigenkapitalanforderungen im Bankensektor und der Reform der Derivatemärkte. Das Finanzsystem lässt bereits jetzt Veränderungen und Verbesserungen erkennen, die sich fortsetzen werden, je mehr die Reformen Wirkung entfalten.


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