04.04.14 - Compliance- & Governance-Newsletter


Die Schufa Holding AG Verbraucher vor so genannten "Schufa-freien" Krediten oder "Krediten ohne Schufa"
Nach dem Auslaufen dieser Förderung gibt es nur noch einen Verkaufsschlager: vollfinanzierte Denkmalschutz-Immobilien



04.04.14 - "Halocore "setzt Sicherheitsrichtlinien in SAP durch
Secude macht das neue Produkt Halocore for SAP NetWeaver überall verfügbar. Die Datensicherheits-Software bietet dauerhaften Schutz gegen Verlust, Abfluss und Diebstahl von sensiblen Daten, auch über traditionelle Netzwerkgrenzen hinaus. Halocore setzt den Schutz sensibler SAP-Daten bis in die Daten und Dokumente hinein durch. Anwender profitieren von einem hohen Maß an Sicherheit beim Austausch von Dokumenten innerhalb wie außerhalb des Unternehmens. "Im Informationszeitalter ist der Fokus weg von Sachwerten, hin zu Konnektivität und Information verschoben", sagte Dr. Heiner Kromer, Secudes Gründer und CEO. "Daten fließen in enormen Mengen und Raten von und zu den Unternehmen. Mit der zunehmenden Verbreitung von Mobilgeräten und der gemeinsamen Benutzung von Cloud-Services sowie leistungsstarken Instrumenten wächst das Risiko von Datenverlust oder Datendiebstahl. Die gleichen Technologien, die Geschäftsprozesse vereinfachen, erschweren deren Absicherung." Mit "Halocore" will Secude diese Sicherheitslücke für SAP-Anwendungen schließen
Halocore wendet die Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens auf alle Dateien an, die von Anwendungen heruntergeladen werden, die auf NetWeaver basieren. So entsteht ein sicherer Datenfluss innerhalb und außerhalb des IT-Perimeters der Organisation. SecudeS Halocore for SAP NetWeaver ist gegenwärtig die einzige Software, die diesen Ansatz direkt in SAP integriert. Die neue Technologie stellt sicher, dass nur berechtigte Benutzer Zugang zu sensiblen Daten haben, unabhängig davon, wo die Daten sich befinden.
Mit dem neuen umfassenden "Microsoft Active Directory Rights Management Service" (AD RMS) und der Dokumenten-Sicherheitstechnologie bietet Halocore sofortigen und dauerhaften Schutz. Anders als bei gewöhnlichen Datensicherheits-Lösungen wird die Arbeitsproduktivität nicht beeinträchtigt.

04.04.14 - Schufa-freie Kredite: Achtung vor unseriösen Kreditangeboten
Die Schufa Holding AG Verbraucher vor so genannten "Schufa-freien" Krediten oder "Krediten ohne Schufa". Denn Anbieter, die einen Kredit ohne Bonitätsüberprüfung versprechen, sind in den meisten Fällen unseriös. Das zeigt eine von der Schufa in Auftrag gegebene Studie, die den Markt und die Geschäftspraktiken von Anbietern "Schufa-freier" Kredite sowie die juristischen Hintergründe untersucht. Das Ergebnis: Bei 177 Testanfragen an 69 Anbieter wäre es nur in zwei Fällen tatsächlich zu einer Kreditvergabe gekommen – und dies verbunden mit extrem hohen Effektivzinsen von bis zu 26 Prozent. Die Erfolgsquote der Anfragen liegt somit insgesamt gerade einmal bei einem Prozent.
Damit Verbraucher unseriöse Kreditgeber bereits im Vorfeld erkennen, empfiehlt die Schufa vor Abschluss eines Kredites folgende Kriterien zu beachten. Sie sind oft ein Hinweis auf unseriöse Kreditangebote.

04.04.14 - Steuerbegünstigte Denkmalschutz-Immobilien als Kapitalanlage?
Steuerliche Anreize sind häufig ein wesentliches Verkaufsargument bei Immobilien. In den bekannten so genannten Schrottimmobilienfällen der Neunziger Jahre war es noch die "Sonder-AfA Ost", die eine Vielzahl von Anlegern zur Investition in oftmals deutlich überteuerte Immobilien bewegte. Nach dem Auslaufen dieser Förderung gibt es nur noch einen Verkaufsschlager: vollfinanzierte Denkmalschutz-Immobilien. Dr. Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte in Nürnberg raten: "Anleger sollten gerade hier sehr vorsichtig sein."
Der Staat bemüht sich, Sonderabschreibungen bei Immobilienkapitalanlagen abzuschaffen und "Steuerschlupflöcher" zu schließen. Eine Steuersparmöglichkeit besteht jedoch weiterhin: die Investition in Denkmalschutzobjekte. Sinn und Zweck der Förderung besteht im Erhalt häufig zentral gelegener schützenswerter Gebäude. Die vom Staat gewährten Vorteile können die Steuerlast im Einzelfall zwar deutlich senken. "Jedoch sollten Anleger, denen über ein Vertriebsunternehmen eine Denkmalschutz-Immobilie samt Finanzierung angeboten wird, wachsam sein", warnt Rechtsanwalt Dr. Hoffmann.
Oftmals wird der steuerliche Entlastungsbetrag schlicht dem ohnehin bereits durch massive Innenprovisionen aufgeblähten Kaufpreis aufgeschlagen. Folge ist, dass in diesen Fällen die unter dem Deckmantel des Denkmalschutzes vertriebenen Immobilien deutlich überteuert sind.

04.04.14 - Staatliche Beihilfen: Europäische Kommission genehmigt Fördergebietskarte 2014 bis 2020 für Deutschland
Die Europäische Kommission hat die Fördergebietskarte Deutschlands für die Gewährung von Regionalbeihilfen im Zeitraum 2014 bis 2020 auf der Grundlage der im Juni 2013 von der Kommission verabschiedeten neuen Regionalbeihilfeleitlinien genehmigt. In den neuen Leitlinien ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten Unternehmen Beihilfen mit regionaler Zielsetzung gewähren dürfen. Regionalbeihilfen dienen der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung des Zusammenhalts im Binnenmarkt.
In einer nationalen Fördergebietskarte ist festgelegt, welche Gebiete nach den EU-Beihilfevorschriften für regionale Investitionsbeihilfen des Mitgliedstaats in Betracht kommen und bis zu welcher Obergrenze ("Beihilfehöchstintensität") den Unternehmen in den Fördergebieten Beihilfen gewährt werden dürfen. Die neue Fördergebietskarte wird vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 gelten.
In den ausgewiesenen Fördergebieten leben 21,1 Mio. Einwohner, d. h. 25,85 Prozent der Bevölkerung Deutschlands. Für regionale Investitionsvorhaben großer Unternehmen in diesen Gebieten können Beihilfen gewährt werden, die sich je nach Fördergebiet auf höchstens 10 Prozent bis 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten belaufen dürfen. Bei Investitionsvorhaben von KMU können diese Obergrenzen angehoben werden.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Die genehmigte Fördergebietskarte für Deutschland steht mit unserer Kohäsionspolitik und den Zielen der Modernisierung der Beihilfepolitik im Einklang. Angestrebt werden staatliche Beihilfen, die gezielt vergeben werden, damit sie eine möglichst große Wirkung entfalten können. Nun kann Deutschland seine Strategie für die regionale Entwicklung in den Jahren 2014 bis 2020 auf einen neuen Rahmen für die Gewährung von Regionalbeihilfen stützen und einen reibungslosen Übergang vollziehen."

04.04.14 - Drogenbeauftragte will Glücksspiel- und Medikamentensucht mit gesetzlichen Regulierungen zur Angebotsreduzierung bekämpft sehen
Neben dem Alkohol- und Tabakkonsum stehen auch die Glücksspiel- und Medikamentensucht sowie die exzessive Mediennutzung im Blickpunkt der neuen Drogenbeauftragten Marlene Mortler (CSU). Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt, geht es unverändert darum, gesundheitsgefährdendes und suchtförderndes Verhalten frühzeitig zu verhindern.
Die Drogenbeauftragte werde die bisherige Ausrichtung in der Drogen- und Suchtpolitik fortsetzen mit den bewährten Schwerpunkten "Prävention", "Beratung und Behandlung", "Maßnahmen zur Schadenreduzierung" sowie "gesetzliche Regulierungen zur Angebotsreduzierung". Die CSU-Politikerin Mortler hat das Amt seit Januar 2014 inne. Sie übernahm den Posten von der FDP-Abgeordneten Mechthild Dyckmans.


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