20.08.13 - Compliance- & Governance-Newsletter


Vodafone darf ihren Internettarif nicht mit "grenzenlosem Surfen" bewerben, wenn es Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt
Unterstellt man, dass die Ausführungen des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden aus den letzten Wochen zutreffen, werden die Grundmauern des Rechtsverständnisses in Deutschland und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Wahrung des Datenschutzes stark erschüttert



20.08.13 - "Datenschutz beginnt bei jedem selbst": Stellungnahme des Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. zu Prism
Unterstellt man, dass die Ausführungen des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden aus den letzten Wochen zutreffen, werden die Grundmauern des Rechtsverständnisses in Deutschland und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Wahrung des Datenschutzes stark erschüttert. Das unbegrenzte und anlasslose Abgreifen und Speichern von Kommunikationsdaten durch Unternehmen oder Staaten ist in unserer (europäischen) Rechtsordnung nicht vorgesehen und strafbewehrt. Die Gedankenfreiheit, die konsequente Reglementierung des staatlichen Zugriffs auf Kommunikationsdaten gleich welcher Art ist ein Kernstück deutscher Verfassungsgeschichte und ein Eckpfeiler der Bürgerrechte.

20.08.13 - Intelligente Grenzen: Kernvorschlag der EU-Kommission ist laut EDSB teuer, unerprobt und intrusiv
Es gibt keine klaren Beweise dafür, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Schaffung eines intelligenten Grenzkontrollsystems für die Außengrenzen der EU ihr erklärtes Ziel erreichen werden, so der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB). Im Anschluss an die Veröffentlichung seiner Stellungnahme, die sich insbesondere auf das Einreise-/Ausreisesystem bezieht, sagte der EDSB, dass eines der erklärten Ziele der Vorschläge gewesen sei, das bestehende "langsame und unzuverlässige" System zu ersetzen, während gleichzeitig die von der Kommission selbst geschriebenen Folgenabschätzungen keine Anzeichen dafür böten, dass die Alternative effizient genug sein wird, um die Kosten und die Eingriffe in die Privatsphäre zu rechtfertigen.

20.08.13 - Landgerichts-Urteil stoppt Vodafone-Werbung: Kein "grenzenloses" Surfen
Vodafone darf ihren Internettarif nicht mit "grenzenlosem Surfen" bewerben, wenn es Peer-to-Peer-Anwendungen im Kleingedruckten ausschließt. Das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 19.07.2013 – 38 O 45/13) folgte mit seiner Entscheidung der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). "Im Internet darf es keine Zwei-Klassen-Gesellschaft geben. Jeder hat Anspruch auf einen diskriminierungsfreien Zugang zu Onlinediensten und Inhalten", sagte Vorstand Gerd Billen. Um Benachteiligung zu beenden, müsse die Bundesregierung Netzneutralität gesetzlich verankern. Eine Umfrage des vzbv-Projekts "Surfer haben Rechte" ergab jetzt, dass fast alle Mobilfunktarife der großen Anbieter die Internetnutzung beschränken.

20.08.13 - Das Bundesarbeitsgericht äußert sich zum Einsatz von Leiharbeitnehmern und zur Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats
Der Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Nach § 14 Abs. 3 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist der Betriebsrat eines Entleiherbetriebs vor der Übernahme eines Leiharbeitnehmers nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zu beteiligen. Nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG kann er seine Zustimmung zur Einstellung des Leiharbeitnehmers u. a. dann verweigern, wenn diese gegen ein Gesetz verstößt. Verweigert ein Betriebsrat seine Zustimmung, kann der Arbeitgeber nach § 99 Abs. 4 BetrVG beim Arbeitsgericht die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung beantragen.

20.08.13 - Der Irrweg der EU-Kommission - Zu den Überlegungen über die Einführung einer staatlichen Whistleblower-Prämie
Laut einem Bericht des Handelsblatt sollen nach dem Willen der EU-Kommission die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union künftig finanzielle Anreize für Informanten /Whistleblower) ausloben, deren Hinweise zur Ergreifung von Wirtschaftsstraftätern führen. Im Zuge der Überlegungen zur Bekämpfung von Kapitalmarktverbrechen legte die EU-Kommission einen konkreten Verordnungsentwurf vor, der u. a. vorsieht, dass die Mitgliedsstaaten finanzielle Anreize für Personen schaffen, die "besonders wichtige Informationen über mögliche Verstöße gegen die Verordnung bereitstellen".


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