TK-Überwachung durch deutsche Nachrichtendienste


Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium: Telekommunikationsüberwachung durch deutsche Nachrichtendienste
"Mehrere" sogenannte G10-Maßnahmen wurden in Einzelfällen sowie eine vom Bundesnachrichtendienst beantragt und genehmigt


(30.01.09) - Die Telekommunikationsüberwachung durch deutsche Nachrichtendienste im Jahr 2007 ist Thema einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) (16/11559). Danach wurden 2007 vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) "mehrere" sogenannte G10-Maßnahmen in Einzelfällen sowie eine vom Bundesnachrichtendienst beantragt und genehmigt.

Insgesamt habe dabei die Zahl zwischen 59 Einzelmaßnahmen im ersten Halbjahr und 53 Einzelmaßnahmen in der zweiten Jahreshälfte geschwankt. Die Zahl der Hauptbetroffenen habe sich zwischen 376 in den ersten sechs Monaten und 352 in den zweiten sechs Monaten bewegt. Die Zahl der "Nebenbetroffenen" habe zwischen 274 in der ersten Jahreshälfte und 285 im zweiten Halbjahr variiert.

Die Anordnungen betrafen rechts- und linksextremistische Bestrebungen ebenso wie sicherheitsgefährdende und extremistische Bestrebungen von Ausländern sowie Spionage und sonstige nachrichtendienstliche Aktivitäten, wie es in der Unterrichtung weiter heißt. Der Schwerpunkt habe aber wie in den vorangegangenen Jahren bei Anordnungen im Zusammenhang mit der Bekämpfung des internationalen Terrorismus gelegen.

Dabei sei der Umfang der entsprechenden Beschränkungen des Post- und Fernmeldegeheimnisses nach dem G10-Gesetz durch die Nachrichtendienste im Vergleich zu den Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen im Bereich der Strafverfahren durch Polizeibehörden "weiterhin eher gering".

Von diesen "Beschränkungen in Einzelfällen" unterscheidet das G10-Gesetz "strategische Beschränkungen". Dabei werden der Vorlage zufolge nicht die Post- und Fernmeldeverkehrsbeziehungen einer bestimmten Person, sondern Telekommunikationsbeziehungen - soweit sie gebündelt übertragen werden - nach Maßgabe einer Quote insgesamt kontrolliert. Laut Bericht hat das Bundesinnenministerium 2007 mit Zustimmung der so genannten G10-Kommission entsprechende Überwachungsmaßnahmen zu verschiedenen Gefahrenbereichen angeordnet.

Im Gefahrenbereich "Internationaler Terrorismus" betraf dies 2007 demnach gut 2,9 Millionen Telekommunikationsverkehre, wobei ein etwa 90-prozentiger Spam-Anteil zu berücksichtigen sei. Im Ergebnis seien vier Telekommunikationsverkehre als nachrichtendienstlich relevant eingestuft worden.

Im Gefahrenbereich "Proliferation und konventionelle Rüstung" waren 2007 laut Bericht mehr als 2,3 Millionen Telekommunikationsverkehre betroffen, wiederum mit einem Spam-Anteil von cirka 90 Prozent. Dabei wurden 370 Telekommunikationsverkehre als nachrichtendienstlich relevant eingestuft. Im Gefahrenbereich des "unbefugten Verbringens von Betäubungsmitteln in Fällen von erheblicher Bedeutung" waren im selben Jahr 83 Telekommunikationsverkehre betroffen, von denen keiner als nachrichtendienstlich relevant angesehen wurde, wie es in der Unterrichtung weiter heißt.

Ferner seien 2007 zwei G10-Überwachungsmaßnahmen wegen "Gefahr für Leib oder Leben einer Person im Ausland" angeordnet worden. (Deutscher Bundestag: ra)

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