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Aktuell




Fachartikel

Recht

  • Auch mittelbare Benachteiligungen sind verboten

    Schon seit 2006 gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), was insbesondere Arbeitgeber sehr vorsichtig gemacht hat. Etwa indem Stellenanzeigen alle inzwischen mindestens drei Geschlechter ausdrücklich mit "m/w/d" bezeichnen und auch keine Altersvorgaben mehr vorsehen, sowie geschlechtersensible - korrekt gegenderte - Sprache verwenden. Doch haben viele Berufsverbände noch gar nicht erkannt, dass sie gegenüber Mitgliedern und Bewerbern um Mitgliedschaft noch weitere Pflichten aus dem AGG haben, und diese korrespondierend Rechte, analog wie bei Arbeitnehmern.

  • Digitale Transformation im Finanzsektor

    Die digitale Transformation im Finanzsektor schreitet unaufhaltsam voran - und mit ihr wachsen die Anforderungen an die IT-Sicherheit. Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) hat die EU nun einen wegweisenden Regulierungsrahmen geschaffen, der die digitale Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten stärken soll. Die neue Verordnung betrifft nicht nur Banken und Versicherungen, sondern den gesamten Finanzsektor inklusive dessen kritischer IT-Dienstleister.

Fachartikel

Hintergrund

  • Datenschutz beginnt im Code

    Ganz klar eine juristische Aufgabe - nein, das ist Datenschutz schon längst nicht mehr. Während Unternehmen weiter in Compliance, Governance und Risk Management investieren, geschieht der entscheidende Fehler oft ganz am Anfang - beim Entwickeln von Software. Wer Datenschutz erst am Ende eines Projekts prüft, handelt nicht nur riskant, sondern auch ineffizient. Eine neue Perspektive setzt sich immer mehr durch. Das weiß Dr. Johann Sell, Software Development Team Lead bei der mip Consult GmbH: "Datenschutz muss direkt in den Code, und zwar von Anfang an."

  • Viele Unternehmen ohne Cybersicherheitsreife

    Der Chief Information Security Officer (CISO) von heute steht vor grundlegenden und kontinuierlich wachsenden Herausforderungen, die maßgeblich für die Sicherheit und Stabilität des Unternehmens sind. Cyberangriffe mit erpresserischem Hintergrund erschweren seinen Arbeitsalltag - da Cybersicherheit trotz aller Maßnahmen keinen vollständigen Schutz gewährleisten kann. Zwangsläufige Lücken in der Defensive erfordern vor allem eines: Eine ausgereifte und belastbare Cyberresilienz und eine Evolution von Datensicherheit: weg von Einzelmaßnahmen hin zu Sicherheit als Design-Grundsatz für die IT.

GRC- und Datenschutz-Markt

Hintergrund

  • 690 anonyme Hinweise

    Zum Schutz des Gesundheitssystems hat Bayerns Justizminister Georg Eisenreich im Oktober 2021 ein internetbasiertes anonymes Hinweisgebersystem bei der "Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen" (ZKG) eingerichtet. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wird die Plattform nun um weitere vier Jahre verlängert. Justizminister Eisenreich: "Die ZKG ist ein deutschlandweit einmaliges Erfolgsmodell. Unsere Ermittler nehmen gezielt die schwarzen Schafe im Gesundheits- und Pflegebereich in den Blick. Seit der Einführung bis Ende Juni 2025 sind 690 anonyme Hinweise eingegangen. Die Hinweise haben seit der Einführung 2021 zu 276 Verfahren gegen bekannte Personen und 150 Verfahren gegen Unbekannt geführt."

  • Gefahr durch betrügerische Machenschaften

    Es ist keine Überraschung, dass sich 18- bis 29-Jährige für Informationen zu Cybersicherheit an soziale Medien wenden. Als Digital Natives fühlen sich diese Altersgruppen natürlich zu Plattformen hingezogen, auf denen Informationen schnell verfügbar, leicht zugänglich und immer aktuell sind. Doch wie gut nehmen sie diese kurzen Informationen auf und geben sie weiter? Noch wichtiger ist die Frage: Was passiert, wenn diese Informationen zu Cybersicherheit nicht stimmen?

  • Änderung des Beurkundungsrechts

    Das Bundesjustizministerium hat am 13.06.2025 den Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung veröffentlicht. Der bayerische Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich: "Ich begrüße, dass die neue Bundesjustizministerin unseren Vorschlag für eine Änderung des Beurkundungsrechts aufgreift. Für die Digitalisierung der Justiz ist auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden."

  • Justiz zukunftsfest machen

    Die Justizministerinnen und Justizminister berieten auf ihrer Frühjahrskonferenz am 5. und 6. Juni 2025 in Bad Schandau über einen neuen Pakt für den Rechtsstaat. Auch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig nimmt an der Konferenz teil. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, mit einem neuen Pakt für den Rechtsstaat gemeinsam mit den Ländern die Justiz zukunftsfest zu machen. Demnach soll der neue Pakt für den Rechtsstaat auf drei Säulen basieren: einer verbesserten Digitalisierung, einer Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie einer personellen Stärkung.

  • Versicherungsleistungen nach § 314 VAG

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt unter anderem die Lebensversicherer. Allein die BaFin ist berechtigt einen Insolvenzantrag zu stellen, § 312 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Die BaFin hat jedoch mehrere Alternativen, wie beispielweise die Bestandsübertragung oder die Herabsetzung der Leistungen in der Lebensversicherung. In Frage kommt fallweise, dass die private Auffanggesellschaft "Protektor Lebensversicherungs-AG" die Rechtsansprüche der Kunden insolventer Lebensversicherer "sichert", indem die Versicherungsverträge zur Aufrechterhaltung von garantierten Leistungen und Risikoschutz übernommen werden; §§ 221-231 VAG. Die Übernahme der Verträge bedarf einer Anordnung der BaFin, § 222 VAG - nur bis zu fünf Prozent der Garantieleistungen können dabei gekürzt werden. Bei dieser Gelegenheit können auch Tarifbestimmungen und Versicherungsbedingen angepasst werden. Freiwillig sind inzwischen auch 22 Pensionskassen dieser Sicherungseinrichtung freiwillig beigetreten.

GRC- und Datenschutz-Markt

Tipps und Hinweise

  • Erkenntnisse aus dem Labubu-Hype

    Virale Trends in den sozialen Medien können zu extremen Nachfragespitzen bei beliebten Produkten führen. Das sorgt für eine zunehmende Komplexität für Einzelhändler und E-Commerce-Shops in der Abwicklung ihrer Steuerprozesse. Diese Herausforderung beobachtet Vertex Inc. (NASDAQ:VERX), ein weltweit führender Anbieter von Technologien im Bereich indirekter Steuern, gerade beim aktuellen Labubu-Hype. Die Begeisterung über die Labubu-Puppen explodierte weltweit in den letzten Wochen: Allein im Juni stiegen die Verkäufe in den USA laut Schätzungen des Datenanalyse-Unternehmens M Science im Vergleich zum Vorjahr um 5.000 Prozent.

  • Empfängerüberprüfung bei Überweisungen

    Bis zum 9. Oktober 2025 wird im europäischen Zahlungsverkehr eine neue gesetzliche Pflicht eingeführt: die Empfängerüberprüfung. Ziel des Gesetzes ist es, den Überweisungsverkehr noch sicherer zu machen und Überweisungen an eine falsche Empfängerin oder einen falschen Empfänger sowie mögliche Betrugsversuche zu verhindern. Künftig wird bei jeder Überweisung oder Echtzeitüberweisung in Euro der eingegebene Name der Zahlungsempfängerin oder des Zahlungsempfängers mit der zugehörigen IBAN abgeglichen. Ein abweichendes Ergebnis dieser Prüfung wird der Zahlerin oder dem Zahler angezeigt, die dann entscheiden können, ob die Überweisung dennoch ausgeführt werden soll.

  • Compliance-Denken verhindert Skalierbarkeit

    Mit dem Inkrafttreten der verpflichtenden E-Rechnungsstellung im B2B-Bereich steht die deutsche Wirtschaft vor einer neuen digitalen Herausforderung. Seit 2025 müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse umstellen. Doch die Erfahrung zeigt: Obwohl viele Betriebe mit Dringlichkeit handeln, geraten zu oft Bemühungen ins Stocken oder scheitern vollständig - nicht aus Mangel an Willen, sondern aufgrund von strategischen und technischen Fehlplanungen.

  • Kritischer Blick auf die eigene Datenresilienz

    Jahrelang haben viele Unternehmen das Thema Datenresilienz auf die lange Bank geschoben. Im Laufe der Zeit hat die Zunahme an Bedrohungen, Vorschriften und Best Practices jedoch die Spielregeln verändert. Datenresilienz steht mittlerweile fest auf der To-Do-Liste vieler Unternehmen - und das ist auch dringend notwendig.

  • KRITIS-Dachgesetz: Rahmen ohne Detailtiefe

    Deutschland sieht sich seit einigen Jahren zunehmend mit geopolitischen Spannungen und einer hybriden Bedrohungslage konfrontiert. Dabei reichen die Gefahren von Cyberattacken über physische Sabotageakte bis hin zu verdeckter Einflussnahme. Infolge dieser veränderten Gefahrenlage gewinnt der Schutz kritischer Infrastrukturen zunehmend an Bedeutung. Mit dem kommenden KRITIS-Dachgesetz liegt nun ein rechtlicher Rahmen vor, der die Betreiber kritischer Infrastrukturen erstmals verpflichtet, physische Schutzmaßnahmen umzusetzen und Resilienzstrategien zu entwickeln.

GRC- und Datenschutz-Markt

Kommentare, Meinungen, Stellungnahmen

  • Dank E-Invoicing reduzieren Betriebe Steuerstrafen

    Deutschlands Mittelstand läuft Gefahr, in Sachen digitaler Transformation den Anschluss zu verpassen. Dabei kann die Digitalisierung die Wettbewerbsfähigkeit von KMU entscheidend stärken, indem sie Prozesse effizienter gestaltet, Kosten senkt und den Weg für neue Geschäftsmodelle ebnet. Generell sind Versäumnisse mit potenziell hohen Kosten für die Gesamtwirtschaft verbunden; Schließlich gilt der Mittelstand als tragende Säule der deutschen Wirtschaft. Laut Statistischem Bundesamt gehören mehr als 99 Prozent aller Unternehmen hierzulande zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Sie beschäftigen mit 19 Millionen Menschen mehr als die Hälfte aller abhängig Beschäftigten, und erwirtschaften über die Hälfte der gesamten Wertschöpfung.

  • Harmonisierung oder europäischer Flickenteppich?

    Die Bundesregierung hat 30. Juli 2025 endlich geliefert: Der Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der NIS?2-Richtlinie ist verabschiedet worden. Ulrich Plate, Leiter der Kompetenzgruppe KRITIS bei eco - Verband der Internetwirtschaft e.V., begrüßt diesen Schritt: "Damit kehrt das Thema Cybersicherheit endlich auf die politische Bühne zurück - überfällig angesichts der sicherheitspolitischen Lage. Die EU-Richtlinie verlangt nicht weniger als eine strukturelle Modernisierung der Sicherheitsarchitektur kritischer Infrastrukturen."

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

GRC- und Datenschutz-Markt

Studien

  • Wissenslücken bei Sicherheit & Regulierung

    Künstliche Intelligenz ist in vielen deutschen Dienstleistungsunternehmen längst fester Bestandteil der Strategie - vorangetrieben vor allem durch die KI-Entscheiderinnen und Entscheider. Eine aktuelle und repräsentative Hiscox-Umfrage zur Nutzung von KI in deutschen Dienstleistungsunternehmen zeigt: Die Führungsebene investiert aktiv in KI und sieht großes Potenzial. Gleichzeitig besteht jedoch noch erheblicher Nachholbedarf beim Verständnis rechtlicher Anforderungen und beim Schutz vor potenziellen Risiken.

  • Große Lücken in Governance-Strukturen

    Der flächendeckende Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) schreitet in Deutschland voran. Dabei gibt es große Lücken in Governance-Strukturen sowie einen Wandel für Berufseinsteigende. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des HR-Plattformanbieters HiBob unter 2.000 Befragten, darunter 1.100 Fachkräfte. Besonders auffällig: Während alle Teilnehmenden angeben, dass KI in mindestens einer Business Unit ihres Unternehmens genutzt wird, gibt es in vielen Fällen keine internen Richtlinien. Nur etwas über die Hälfte (53 Prozent) hat klare interne Governance-Strukturen zur Nutzung von KI. Der Rest hat entweder keine formellen Regeln oder ist darüber nicht in Kenntnis gesetzt. Hier gibt es also dringenden Nachholbedarf. Vor allem durch das EU-KI-Gesetz (EU AI Act), das seit Februar 2025 Arbeitgeber verpflichtet, sicherzustellen, dass KI-nutzende Mitarbeitende über nötige Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

  • Bildungsstand spielt eine Rolle

    In Deutschland gehen die Meinungen über generative Künstliche Intelligenz, wie ChatGPT, weit auseinander - Auch die Nutzung im privaten und beruflichen Alltag ist sozial ungleich verteilt. "Diese Unterschiede sind relevant", sagt Professor Florian Stoeckel, der die Studie geleitet hat. "Sie betreffen den Zugang zu Chancen, die digitale Teilhabe und letztlich die Frage, wer die Zukunft mitgestaltet, wenn sich Arbeit und Gesellschaft durch KI verändern."

  • Soziale Medien werden immer wichtiger

    Produkt auspacken, Anwendung zeigen, Marke vorstellen, Stimmen von zufriedenen Kundinnen und Kunden einfangen: Die Inhalte, die Handelsunternehmen auf ihren Social-Media-Profilen ausspielen, sind vielfältig. Trotzdem fällt es fast der Hälfte der deutschen Handelsunternehmen, die über ein solches Profil verfügen, schwer, regelmäßig Inhalte zu posten (46 Prozent). Hand in Hand damit gehen auch die Erstellung interessanter Inhalte, die ein Drittel der Händler als Herausforderung sieht (34 Prozent), und die kontinuierliche Kanalbetreuung bzw. das Community Management, mit dem etwa ein Viertel zu kämpfen hat (23 Prozent).

  • Finanzinstitute unter Zugzwang

    Mit Inkrafttreten der EU-Verordnung zur digitalen operationellen Resilienz (DORA) Mitte Januar 2025 stehen Finanzinstitute unter Zugzwang: Sie müssen ihre IT-Sicherheit aufgrund der herrschenden Gefahrenlage entlang eines Katalogs an Maßnahmen auf einen zeitgemäßen Stand der Technik bringen. Eine aktuelle Studie von Veeam Software, dem weltweit führenden Anbieter für Datenresilienz nach Marktanteil, hat bei betroffenen Organisationen den Status Quo bei der Umsetzung abgefragt. Darin zeigt sich: Eine Mehrheit der deutschen Finanzdienstleister hält die hauseigene Resilienz noch nicht für ausreichend. 95 Prozent der über 100 befragten deutschen Unternehmen sehen noch Verbesserungsbedarf, um die Anforderungen zu erfüllen.

GRC- und Datenschutz-Markt

Unternehmen, Parteien, Organisationen

  • EUDI-Wallet ein Jahrhundertprojekt

    Die Bundesregierung muss ihre Anstrengungen für die erfolgreiche Einführung der Europäischen Digitalen Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet) erhöhen. Das fordert ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden und Zivilgesellschaft in einem gemeinsamen Positionspapier. Die EUDI-Wallet habe das Potenzial, die digitale Gesellschaft maßgeblich zu prägen und einen entscheidenden Beitrag zur digitalen Souveränität Deutschlands und der EU zu leisten, betonen die unterzeichnenden Verbände. Zu den Unterzeichnern gehören neben dem Digitalverband Bitkom unter anderem die Deutsche Kreditwirtschaft und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

  • PIC-Verordnung im Fokus

    Unternehmen, die gefährliche Chemikalien in Länder außerhalb der EU exportieren, müssen umfangreiche Anforderungen erfüllen. Die Umco GmbH bietet ab sofort umfassende Unterstützung bei der Ausfuhrnotifikation nach der PIC-Verordnung. Der Komplettservice erleichtert es Exporteuren, Meldepflichten einzuhalten und internationale Lieferketten sicher zu organisieren.

  • Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet)

    Ein breites Bündnis aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und deutscher Kreditwirtschaft setzt sich für die rasche Einführung einer europäischen digitalen Identität ein. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die unterzeichnenden Verbände, darunter Bitkom und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), klare politische Leitlinien sowie eine beschleunigte Umsetzung für die Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet). Eine Wallet ist eine virtuelle Brieftasche, in der verschiedene digitale Dokumente auf dem Smartphone oder Tablet gespeichert werden können.

  • In den Diensten der Rechtsberufe

    Doctrine, Plattform für juristische KI, steigt in den deutschen Markt ein. Das französische Legaltech-Unternehmen bietet seine Lösungen nun auch deutschen Kanzleien, Unternehmen, Behörden und Gerichten an. Doctrine entwickelt KI-Werkzeuge, die auf der Grundlage verlässlicher juristischer Informationen bei der Recherche sowie dem Verfassen juristischer Schriftsätze unterstützen. In Deutschland kooperiert Doctrine dazu mit dejure.org, einer der vertrauenswürdigsten Quellen für juristische Informationen. Doctrine geht hierzu eine strategische Beteiligung an dejure.org ein.

  • Cloud-Souveränität beginnt in Europa

    Wer hat Zugriff auf unsere Daten - und wo sind diese gespeichert? Diese Fragen stellen sich aktuell immer mehr Unternehmen in Europa. Angesichts zunehmender Cyberrisiken und globaler Spannungen wächst das Bewusstsein für digitale Souveränität. Und das zu Recht: Besonders die Zusammenarbeit mit US-Cloud-Diensten führt für europäische Unternehmen immer wieder zu Herausforderungen - sowohl operativ, rechtlich als auch sicherheitstechnisch. Die Bedeutung des europäischen Datenstandorts für Resilienz, Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit ist daher wichtiger denn je. Das gilt gerade für das Vertragsmanagement. Denn hier kommen hochsensible Informationen ins Spiel.

Recht

Europäische Kommission

  • Das Handelsabkommen EU-USA auf einen Blick

    Am 27. Juli 2025 erzielten die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen und der US-Präsident Donald J. Trump eine Einigung über Zölle und Handel. Die transatlantische Partnerschaft ist eine Lebensader des Welthandels und die bedeutendste bilaterale Handels- und Investitionsbeziehung der Welt. Der Waren- und Dienstleistungshandel zwischen der EU und den USA hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und erreichte 2024 über 1,6 Bio. EUR, davon 867 Mrd. EUR im Warenhandel und 817 Mrd. EUR im Dienstleistungshandel.

  • Unterstützung von Arbeitnehmern

    Arbeitnehmer, die nach der Schließung des Goodyear-Produktionsstandorts in Fulda und der teilweisen Stilllegung in Hanau entlassen wurden, sollen von der EU unterstützt werden. Die Europäische Kommission wird über 3 Mio. EUR freigeben, um 915 Arbeitnehmern mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zugunsten entlassener Arbeitnehmer (EGF) bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung zu helfen. Aus dem EGF werden Maßnahmen wie Berufsberatung, Umschulung und Weiterbildung, Unterstützung bei Unternehmensgründungen, Unterstützung bei der Arbeitssuche, Jobcouting und Teilnahme an Veranstaltungen wie Jobmessen und Unternehmensbesuchen finanziert.

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

Recht

Urteile

  • Vermeidung einer Doppelbesteuerung

    Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 08.04.2025 (IX R 32/23) zu einer praxisrelevanten Frage des internationalen Steuerrechts entschieden. Der in § 20 Abs. 2 des Außensteuergesetzes (AStG) geregelte Wechsel in der Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von bestimmten Auslandsgewinnen erfordert, dass der Steuerinländer die Auslandsgesellschaft, die die Gewinne erzielt, beherrscht.

  • Umsatzsteuer in der Systemgastronomie

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 22.01.2025 - XI R 19/23 entschieden, dass eine Methode zur Aufteilung des Verkaufspreises eines Spar-Menüs, die dazu führt, dass auf ein Produkt des Spar-Menüs (z.B. Burger) ein anteiliger Verkaufspreis entfällt, der höher ist als der Einzelverkaufspreis, nicht sachgerecht ist.

  • Klage auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 06.05.2025 - IX R 2/23 entschieden, dass statthafte Klageart für die gerichtliche Geltendmachung eines gegen eine Behörde gerichteten Anspruchs aus Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf Zurverfügungstellung einer Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten die Verpflichtungsklage gemäß § 40 Abs. 1 Alternative 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ist. Er schließt sich damit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an (vgl. Urteile vom 30.11.2022 6 C 10.21, Rz 14, und vom 16.09.2020 6 C 10.19, Rz 12).

  • Betriebliche Veranlassung der Swap-Verträge

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 10.04.2025 - VI R 11/22 entschieden, dass Ausgleichszahlungen im Rahmen eines Zinsswaps als Betriebsausgaben abzugsfähig sein können, soweit mit diesem ein betriebliches Zinsänderungsrisiko abgesichert werden soll.

  • Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz

    Ein Steuerpflichtiger hat nach dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch auf Informationen hinsichtlich der Unterlagen, die der Erstellung der amtlichen Richtsatzsammlung zugrunde liegen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 09.05.2025 - IX R 1/24 entschieden. Die amtliche Richtsatzsammlung ist ein Hilfsmittel, das von den Betriebsprüfern der Finanzämter als Hilfsmittel für die Verprobung von Umsätzen und Gewinnen von Steuerpflichtigen herangezogen wird. Sie wird jährlich in Form eines Schreibens vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf seiner Homepage veröffentlicht.

Recht

Kartellrecht

  • Vertikalzusammenschlüsse in digitalen Märkten

    Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der alleinigen Kontrolle der Salesforce Inc. (Salesforce) über die Informatica Inc. (Informatica) freigegeben. Salesforce mit Sitz in den USA ist der weltweit größte Anbieter von Software für Customer-Relationship-Management (CRM). Informatica, ebenfalls mit Sitz in den USA, ist ein Anbieter von Datenmanagement- und -integrationslösungen, die von vielen Unternehmen aus diversen Branchen genutzt werden, um Daten des Unternehmens zentral zu verarbeiten - zunehmend auch in der Cloud.

  • Leitplanken des Kartellrechts beachten

    Die Open Grid Europe GmbH (OGE), die Betreiberin des größten Gasfernleitungsnetzes in Westdeutschland, plant den Bau einer CO2-Pipeline in Kooperation mit dem ostdeutschen Gasfernleitungsnetzbetreiber ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) und eine weitere CO2-Pipeline in Kooperation mit der belgischen Fluxys S.A. (Fluxys). Aufgrund des hohen Investitionsvolumens im einstelligen Milliardenbereich hat OGE das Bundeskartellamt um Hinweise gebeten, falls kartellrechtliche Bedenken gegen die beiden Projekte bestehen.


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