24.03.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) eingebracht.
Unternehmen, die Daten in die USA transferieren, drohen neue rechtliche Unsicherheiten durch die Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Donald Trump. Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen.



24.03.25 - Gesetzentwurf: Öffentliche Auftraggeber sollen - gerade auch auf kommunaler Ebene - maßgeblich entlastet werden
Das Vergaberecht soll vereinfacht werden. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Verwaltungen und Wirtschaft von Regelungen zu entlasten, die einen unverhältnismäßig hohen Mehraufwand für alle Akteure verursachen. Zudem sei eine Beschleunigung der Vergabeverfahren ebenso von hoher Bedeutung wie die Orientierung an Nachhaltigkeitskriterien.

24.03.25 - Diese Veränderungen stehen 2025 in der Entgeltabrechnung an
Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst. Nach Einschätzung von eurodata bringen die anstehenden Veränderungen konkreten Handlungsbedarf mit sich. Die nachstehende Übersicht soll den Verantwortlichen in den Unternehmen helfen, bei ihren Anpassungen die richtigen Prioritäten zu setzen. Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze für Renten- und Arbeitslosenversicherung. Bisherige Unterscheidungen zwischen dem Rechtskreis Ost und dem Rechtskreis West fallen weg. In der Lohnabrechnung bedeutet dies, dass ab den Meldezeiträumen 1.1.2025 kein Rechtskreiskennzeichen mehr in den SV-Meldungen anzugeben ist. In der Jahresmeldung 2024 muss jedoch noch das Kennzeichen für den Rechtskreis angegeben werden. Dabei ist zu beachten ist, dass die Beitragsnachweise auch nach dem 31. Dezember 2024 noch getrennt nach Rechtskreisen abzugeben sind. Unternehmen, die edlohn in Einsatz haben müssen keine manuellen Anpassungen vornehmen, da diese bereits in der Software erfolgt sind.

24.03.25 - Mit Trump stehen Datentransfers in die USA erneut auf dem Prüfstand
Unternehmen, die Daten in die USA transferieren, drohen neue rechtliche Unsicherheiten durch die Amtsübernahme des neuen US-Präsidenten Donald Trump. Darauf hat der Digitalverband Bitkom hingewiesen. Das derzeitige Abkommen zwischen der EU und den USA, das Data Privacy Framework, fußt auf Zusagen der US-Regierung, die der damalige Präsident Joe Biden mit einer Executive Order gegeben hat. Allerdings steht ein zentrales Gremium für die Überwachung des Abkommens durch die neue US-Politik ebenso auf der Kippe wie der Präsidialerlass insgesamt. "Datentransfers sind unerlässlich für die gesamte Wirtschaft und Wissenschaft. Die vor dem Data Privacy Framework notwendigen Einzelfallprüfungen für Unternehmen waren insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen und Startups eine große Belastung, dahin dürfen wir nicht zurückkehren", sagt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. "Dennoch sollten Unternehmen sich bereits heute Gedanken machen, ob und auf welcher Rechtsgrundlage sie derzeit Daten in die USA transferieren." So können Unternehmen alternativ zum Data Privacy Framework auch Standardvertragsklauseln nutzen, die von der EU-Kommission vorformuliert wurden und beide Vertragsparteien verpflichten, ein angemessenes Datenschutzniveau einzuhalten.


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