04.02.25 - Compliance- & Governance-Newsletter


Gesundheitsexperten begrüßen im Grundsatz den Gesetzentwurf zur Reform der ambulanten medizinischen Versorgung, sehen aber Bedarf für weitergehende Regelungen.
Experten haben moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz (DGG) der Bundesregierung geübt, das die nationalen Durchführungsbestimmungen des EU-Data Governance Acts (DGA) regelt.



04.02.25 - Anhörung zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Gesundheitsexperten begrüßen im Grundsatz den Gesetzentwurf zur Reform der ambulanten medizinischen Versorgung, sehen aber Bedarf für weitergehende Regelungen. Mit dem vorliegenden Entwurf für ein Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) würden Chancen für nachhaltige strukturelle Veränderungen nicht genutzt, kritisierten Sachverständige in einer Anhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Experten äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen. Der Hausärzteverband wies in der Anhörung auf die Notwendigkeit hin, die Budgetierung für Hausärzte aufzuheben. Die Lage sei prekär und dringlich. Viele Hausärzte seien schon älter und würden nicht noch jahrelang auf bessere Arbeitsbedingungen warten, sondern notfalls früher in den Ruhestand gehen. Die jetzigen Bedingungen seien zudem für die jüngere Generation abschreckend. Ohne die im Entwurf vorgesehene Entbudgetierung drohte die Versorgung insbesondere in ohnehin unterversorgten Gebieten noch schlechter zu werden.

04.02.25 - Mit dem EU-Data Governance Act sollen einheitliche Spielregeln für das Teilen von Daten festgelegt werden
Experten haben moderate Kritik am Daten-Governance-Gesetz (DGG) der Bundesregierung geübt, das die nationalen Durchführungsbestimmungen des EU-Data Governance Acts (DGA) regelt. Das ergab eine Anhörung des Digitalausschusses zum DGG, in der mehrere Experten die Hoffnung äußerten, das Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode verabschieden zu können. Mit dem DGA sollen einheitliche Spielregeln für das Teilen von Daten festgelegt und der Weg zu einem gemeinsamen Datenbinnenmarkt geebnet werden. Mit dem DGG werden die für die Umsetzung in Deutschland zuständigen Behörden, die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Statistische Bundesamt, benannt. Zudem werden europarechtlich notwendige Bußgeldvorschriften und Durchsetzungsbefugnisse festgelegt. Während die BNetzA für Anmeldeverfahren für Datenvermittlungsdienste sowie für die Registrierung datenaltruistischer Organisationen zuständig ist, soll das Statistische Bundesamt als zentrale Informationsstelle ausgebaut werden. Es soll öffentliche Stellen dabei unterstützten, geschützte Daten nutzbar zu machen.

04.02.25 - Bundesrat fordert Änderungen im Daten-Governance-Gesetz
Der Bundesrat schlägt eine Reihe von Ergänzungen und Streichungen im Gesetzentwurf für ein Daten-Governance-Gesetz vor. In der Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung fordert die Länderkammer unter anderem, dass die Länder zuständige Stellen für die Unterstützung öffentlicher Stellen des jeweiligen Landes sowie regionale Informationsstellen einrichten können. Diese sollen ihre Aufgaben "im Benehmen mit der zentralen Informationsstelle" wahrnehmen, heißt es darin. Diese Ergänzung sei sachgerecht, da die Verantwortung für viele geschützte Daten öffentlicher Stellen nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liege, geht aus der Begründung hervor. Eine Zusammenarbeit zwischen der zentralen Informationsstelle des Bundes und den regionalen Informationsstellen der Länder, wie den Statistischen Landesämtern, müsse gewährleistet werden.


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