vzbv fordert staatliche Förderung zur Umsetzung eines Rechts auf Reparaturen Reparaturen jetzt attraktiver machen: Reparaturbonus würde Umwelt, Klima und Geldbeutel der Verbraucher nutzen - Bundesregierung sollte Möglichkeiten zur Mehrwertsteuersenkung für Reparaturdienstleistungen ausschöpfen
Jahr für Jahr werden unzählige Smartphones, Laptops und Küchengeräte entsorgt – obwohl sie sich eigentlich reparieren ließen. Unter anderem viel zu hohe Kosten halten Verbraucher bisher davon ab, Elektro- und Elektronikgeräte reparieren zu lassen. Die Regierungsparteien haben das Recht auf Reparatur in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Entsprechende Maßnahmen lassen jedoch weiter auf sich warten.
Reparaturbonus: Österreich und Thüringen als Vorreiter Ein Reparaturbonus würde für Verbraucher einen zeitlich begrenzten, finanziellen Anreiz setzen, elektrische und elektronische Geräte reparieren zu lassen. Dies könnte schnell umgesetzt werden und direkt Wirkung zeigen. Darüber hinaus rückt die Möglichkeit, Produkte reparieren zu lassen, so stärker ins Bewusstsein der Menschen.
Praktische Erfahrungen mit einem Reparaturbonus konnten in Deutschland bereits in Thüringen gesammelt werden. Hier bekommen Bürger seit Juni 2021 die Hälfte der Reparaturkosten erstattet – bis maximal 100 Euro pro Person und Kalenderjahr. Ähnliche Pläne gibt es in Leipzig. Den ersten nationalen Reparaturbonus hat Österreich im April 2022 eingeführt. Verbraucher werden hier bis zum Jahr 2026 mit maximal 200 Euro pro Reparatur unterstützt. Damit alle Verbraucher profitieren, fordert der vzbv auch in Deutschland eine Lösung auf Bundesebene.
Mehrwertsteuer für Reparaturdienstleistungen senken Auch über eine Senkung der Mehrwertsteuer könnten Kosten für Reparaturdienstleistungen reduziert werden. Auf Grundlage der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie wäre dies bisher für Textilien, Schuhe und Haushaltsgeräte möglich. Darüber hinaus sollte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Senkungen auch für Reparaturen von Informations- und Kommunikationstechnik wie Smartphones und Laptops möglich werden.
Transparenz über Reparierbarkeit von Produkten verbessern Damit Verbraucher langfristig nachhaltige Entscheidungen treffen können, muss bereits beim Kauf ersichtlich sein, wie gut ein Gerät repariert werden kann. In Frankreich hilft dabei ein Reparaturindex: Hier geben Kennzahlen von 0 bis 10 Auskunft über die Reparierbarkeit. An einem EU-weiten Index wird bereits gearbeitet. Kommt dieser aber nicht oder nicht schnell genug, sollte die Bundesregierung einen nationalen Reparaturindex einführen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra) eingetragen: 07.06.22 Newsletterlauf: 26.08.22
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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