Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten


Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft begrüßt Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz und warnt vor Abschwächung
Gesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht, Menschenrechts- und Umweltstandards in der Lieferkette zu achten




Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e.V. (BNW) begrüßt den Gesetzesentwurf der EU-Kommission für menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen in den globalen Lieferketten. Gleichzeitig warnt der Wirtschaftsverband vor Abschwächungen im Gesetzestext. Die nachhaltige Wirtschaft setzt darauf, dass das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ein wichtiger Hebel für Umwelt- und Menschenrechtsstandards weltweit wird.

"Der Gesetzesentwurf der EU-Kommission sendet das wichtige Signal an die globale Wirtschaft: Unternehmen müssen soziale und ökologische Verantwortung für ihre Lieferketten übernehmen", erklärt Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft. "Als zukunftsorientierte Unternehmen und wichtiger Teil der deutschen Wirtschaft sprechen wir uns ausdrücklich für umfangreiche Lieferketten-Verantwortung und Wahrung der Menschenrechte aus. Vermeintlich softe Faktoren wie Menschenrechte oder Umweltstandards dürfen nicht der Profitmaximierung untergeordnet werden", so Reuter weiter.

Trotz großem Druck von klassischen Industrie- und Wirtschaftslobbyverbänden und massiven Verzögerungen hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz vorgelegt. Das Gesetz nimmt Unternehmen in die Pflicht, Menschenrechts- und Umweltstandards in der Lieferkette zu achten. Unternehmen sind dazu angehalten Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen bei Lieferanten nachzuverfolgen und zu minimieren. Von dem europäischen Gesetz wären Unternehmen ab einer Größe von 500 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro betroffen. Firmen aus kritischen Branchen, wie der Textil-, oder Landwirtschaft, würden bereits ab 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro einbezogen werden. Außerdem ist eine Haftungsklausel vorgesehen, die Opfern von Menschenrechtsverletzungen den Zugang zu Gerichten ermöglichen soll. Damit geht das europäische Lieferkettengesetz über die Vorgaben des deutschen Lieferkettengesetzes hinaus. Vergangenes Jahr hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, dass zunächst nur für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitern gilt und keine Umweltverantwortung enthält. Eine zivilrechtliche Haftung wurde nicht in das deutsche Gesetz aufgenommen.

"Wir begrüßen den weitreichenden Entwurf des Europäischen Lieferkettengesetzes. Wie kraftvoll das Gesetz wirklich wird, hängt davon ab, wie im folgenden Aushandlungsprozess die genauen Formulierungen ausgestaltet werden. Hier besteht angesichts des hohen Drucks von klassischen Industrie- und Wirtschaftslobbyverbänden das große Risiko, dass es aufgrund vermeintlich zu "hoher Belastung für die Unternehmen" zu Abschwächungen kommt", macht BNW-Vorständin Dr. Antje von Dewitz (Vaude) klar. Und weiter: "Zahlreiche unserer Mitgliedsunternehmen zeigen jedoch bereits heute, dass sie effektive Menschenrechts- und Umweltstandards in ihren Lieferketten etabliert haben. Im Sinne einer fairen, klima- und umweltgerechten Globalisierung und für ein Ende der Wettbewerbsnachteile für bereits engagierte Unternehmen fordern wir klar ein starkes EU-Lieferkettengesetz."

Die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament müssen im nächsten Schritt dem Gesetz zustimmen. Die deutsche Bundesregierung ist dazu angehalten, im Rahmen der europäischen Gesetzgebung entsprechend des Koalitionsvertrages, an einem wirksamen EU-Lieferkettengesetz mitzuarbeiten und die nationale Gesetzgebung an die dann geltenden europäischen Standards anzupassen. (Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft – BNW: ra)

eingetragen: 06.04.22
Newsletterlauf: 13.06.22

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