Sicherheit & Resilienz der digitalen Gesellschaft


Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. unterstützt die NIS2-Richtlinie für erhöhte Cyber-Resilienz in der EU und mahnt Änderungen an
NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)



Mit der Einführung der Network and Information Systems 2.0 Directive (NIS2-Richtlinie) verfolgt die Europäische Union das Ziel, ein einheitliches und erhöhtes Niveau der Cybersicherheit in ihren Mitgliedsstaaten zu etablieren. Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. begrüßt die Richtlinie, die in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt wird.

"Das Streben nach einer harmonisierten Cyber-Resilienz in Europa ist ein entscheidender Schritt zur Sicherung unserer kritischen Infrastrukturen", betont Hans-Wilhelm Dünn, Präsident des Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. "Unser Positionspapier ist ein konstruktiver Beitrag zur Gesetzgebung und zielt darauf ab, effektive Mechanismen für eine einheitliche Cybersicherheitsstrategie zu schaffen."

In seinem Positionspapier fordert der CSRD e.V., Überlappungen und Inkonsistenzen durch fragmentierte Gesetzgebung zu vermeiden und stattdessen bestehende, weltweit anerkannte Standards wie die ISO/IEC 27001:2022 als Basis für Cybersicherheitsanforderungen zu nutzen. Des Weiteren empfiehlt der CSRD e.V., öffentliche Verwaltungen in den Anwendungsbereich einzubeziehen und die Nutzung von Meldungen über Cyberangriffe für Forschungszwecke zu fördern. Eine klare Definition des "aktuellen Stands der Technik" und aktive Benachrichtigungen für betroffene Unternehmen sind ebenso Teil der Empfehlungen. Darüber hinaus setzt sich der CSRD e.V. für angemessene Fristen bei Compliance-Nachweisen und eine unabhängige Prüfung durch Aufsichtsbehörden ein.

Der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. stellt sich mit diesem Positionspapier fest hinter das Ziel, ein hohes Maß an Sicherheit und Resilienz in der digitalen Gesellschaft Europas zu gewährleisten. (Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: ra)

eingetragen: 29.11.23
Newsletterlauf: 20.02.24

Cyber-Sicherheitsrat Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Standards für ethische KI in Europa setzen

    Im EU-Projekt CERTAIN arbeitet ein Forschungsteam der Fachhochschule St. Pölten an neuen Maßnahmen zur Sicherung ethischer und regulatorischer Standards im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ziel ist es, Lösungen zu entwickeln, die Organisationen und Unternehmen dabei unterstützen, die europäischen Vorschriften für die KI-Entwicklung und den verantwortungsvollen Umgang mit Daten schnell und kostengünstig einzuhalten.

  • Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG)

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Februar 2025 über das Bankhaus Obotritia GmbH ein Moratorium gemäß § 46 Kreditwesengesetz (KWG) verhängt und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.

  • Mitteldeutschland vernetzt sich im Datenschutz

    Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen richten zusammen mit dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten e.V. den 1. Mitteldeutschen Datenschutztag aus. "Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines modernen Datenschutzes. Die Veranstaltung bietet eine gute Chance für die Vernetzung der behördlichen und externen Datenschutzbeauftragten aus drei Bundesländern.

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen