Hartz IV-Ratgeber liefert die nötige Hilfestellung, damit Anspruchsberechtigten kein finanzieller Nachteil entsteht Ratgeber Hartz IV: Tipps zum Ausfüllen der Anträge
(13.04.11) - Wer länger als ein Jahr arbeitslos ist, erhält kein klassisches Arbeitslosengeld mehr. Arbeitssuchende haben ab dann Anspruch auf Grundsicherung - besser bekannt als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV. Darin sind die Leistungen der Sozial- und Arbeitslosenhilfe zusammengefasst.
Die komplexe Rechtslage mit ihren ungewohnten Fachbegriffen macht es vielen Betroffenen jedoch schwer, mit der Materie und dem Ausfüllen der Anträge klarzukommen. Der aktualisierte Ratgeber "Hartz IV - Mein Recht auf Arbeitslosengeld II" erklärt, was beim Ausfüllen der Anträge zu beachten ist.
Der Ratgeber liefert die nötige Hilfestellung, damit Anspruchsberechtigten kein finanzieller Nachteil entsteht. Anschaulich wird auf 200 Seiten erklärt, wie die einzelnen Vordrucke auszufüllen sind und wie kostspielige Fehler vermieden werden können. Detaillierte Erläuterungen zu den einzelnen Leistungen und zur Rechtslage bei Rückforderungen, zahlreiche Praxistipps und Hinweise zu den Rechtsmitteln bei einem Widerspruch machen den Ratgeber zu einem nützlichen Nachschlagewerk.
Der Ratgeber kann zu einem Preis von 12,40 Euro inklusive Porto und Versand bei der Verbraucherzentrale bestellt werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
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Im Zentrum der DANA (Datenschutz-Nachrichten, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)), Ausgabe 4/2024, stehen die sogenannten Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 ff DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.
Influencer und werbende Unternehmen gleichermaßen sollen durch den Leitfaden eine kompakte Übersicht erhalten, wie Werbung auf Social Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und Co. nach Auffassung der Wettbewerbszentrale transparent und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht gekennzeichnet werden kann.
Viele Unternehmen zögern beim Einsatz von KI aus Angst, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sehen in einer Bitkom-Umfrage Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. Und 62 Prozent meinen, dass sich KI-Dienste in der Cloud nicht mit Datenschutzvorgaben vereinen lassen.
Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt.
Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten von CO2 in Deutschland, liegt bei den notwendigen Einsparungen bis zum Klimaziel 2030 aber zurück. Digitale Technologien können sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden einen deutlichen Beitrag dazu leisten, um kurz- und mittelfristig Emissionen zu reduzieren. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Building Information Modelling, kurz BIM.
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