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Auskunftsanspruch von zentraler Bedeutung


Datenschutz-Nachrichten: Schwerpunkt "Betroffene und ihre Rechte"
Unterschiedliche Aspekte der zentralen Ausprägung des Datenschutzgrundrechts gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union



Im Zentrum der DANA (Datenschutz-Nachrichten, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)), Ausgabe 4/2024, stehen die sogenannten Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 ff DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.

Von zentraler Bedeutung ist der Auskunftsanspruch. Thomas Fuchs, Jens Ambrock, Sebastian Schmidt und Detlef Lemke beleuchten unterschiedliche Aspekte dieser zentralen Ausprägung des Datenschutzgrundrechts gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Kurz nach Redaktionsschluss dieser DANA-Ausgabe haben sich die politischen Rahmenbedingungen in Deutschland erheblich verändert: Am 6. November 2024 zerbrach die sog. Ampelkoalition der Bundesregierung. Damit sind Teile der Datenschutz-Nachrichten auf S. 212 ff. dieser DANA überholt. Das gilt beispielsweise für den Bericht über das geplante Beschäftigtendatengesetz. Die Redaktion hat diese Beiträge dennoch im ursprünglichen Zustand belassen, weil sie auch jetzt noch Erkenntnisgewinn auch nach der Neuwahl des Bundestages versprechen.

Außerdem können Sie nachlesen, dass im europäischen Parlament die Forderung laut wird, den Datenschutz einzuschränken. Und es gibt Kritik am Datenschutz. Ein Kenner des Datenschutzes, der ehemalige sächsische Datenschutzbeauftragte Thomas Giesen, hat einen interessanten und rechtsphilosophisch begründeten Ansatz zum Thema Betroffenenrechte verfasst.

Weitere Artikel zeigen Möglichkeiten zum (Selbst-)Datenschutz auf, die Betroffene nutzen können (Heinz Alenfelder), oder beschäftigen sich mit dem wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Aufsichtsbehörden bzw. mit Datenverarbeitungen im OWi-Verfahren (Hans-Hermann Schild). Und natürlich fehlen auch in dieser DANA nicht reichlich Nachrichten aus In- und Ausland sowie zur Technik, Gerichtsurteile und Buchbesprechungen.

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Meldungen: Bundesarbeitsgericht

  • Wettbewerbsverbot iSv. §§ 74 ff. HGB

    In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.

  • Erziehungsurlaub & Erfüllung der Wartezeit

    Ein Tarifvertrag darf bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass die Arbeitnehmer eine ausreichende Anzahl vergüteter Monate bei der Arbeitgeberin gearbeitet haben (sog. Wartezeit), auch für die Einführung einer hierauf bezogenen Besitzstandskomponente danach unterscheiden, ob die Arbeitnehmer die Wartezeit erfüllt haben. Erziehungs- oder Elternzeiten ohne Vergütungsansprüche müssen dabei in die Wartezeit nicht einbezogen werden.

  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung

    Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG* auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden.

  • Betriebliche Altersversorgung

    Von den gesetzlichen Regelungen zur Entgeltumwandlung (§ 1a BetrAVG) einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG kann gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG* auch in Tarifverträgen abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am 1. Januar 2018 geschlossen wurden.

  • Optionsrechte und Eigenkündigung

    Bestimmt eine Verfallklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass zugunsten des Arbeitnehmers "gevestete" virtuelle Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Eigenkündigung sofort verfallen, benachteiligt diese den Arbeitnehmer unangemessen (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB). Das Gleiche gilt für eine Klausel, die vorsieht, dass die "gevesteten" virtuellen Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses doppelt so schnell verfallen, wie sie innerhalb der sog. "Vesting-Periode" entstanden sind.

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