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Hotspot-Betreiber und Urheberrechtsverletzungen


Haftungsfragen beim Betrieb von WLAN Hotspots: Informationspaket mit Rechtsgutachten, Muster-AGB und Abmahn-Ratgeber für Hoteliers
Ein jüngst bekannt gewordenes Urteil des Frankfurter Landgerichts (Az: 2-6 S 19/09) sieht keine generelle Haftung kommerzieller Hotspot-Betreiber für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Kunden


(02.03.11) - Haftet ein kommerzieller Hotspot-Betreiber für Urheberrechtsverletzungen durch seine Kunden? Diese Frage ist in Deutschland noch nicht abschließend geklärt. Dennoch gibt es einige Maßnahmen, mit denen Hotspot-Betreiber für mehr Sicherheit sorgen können. Mit einem umfangreichen Informationspaket aus Rechtsgutachten, Abmahn-Ratgeber und Muster-AGB unterstützt WLAN-Hersteller Lancom nun ihre Kunden im Umgang mit der Thematik. Das Paket wurde von einem renommierten Fachanwalt ausgearbeitet.

Ein jüngst bekannt gewordenes Urteil des Frankfurter Landgerichts (Az: 2-6 S 19/09) sieht keine generelle Haftung kommerzieller Hotspot-Betreiber für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Kunden. Im konkreten Fall hatte ein Gast urheberrechtlich geschütztes Material über den Hotspot eines Hotels in eine Tauschbörse hochgeladen.

Das Gericht verweist allerdings auf die Pflicht des Betreibers, den Hotspot gegen die Nutzung durch Unbefugte abzusichern und die Nutzer auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu verpflichten. Das Urteil bestätigt damit eine deutlich erkennbare Tendenz an deutschen Gerichten.

Um größtmögliche Sicherheit zu bieten, unterstützt Netzwerkspezialist und Hotspot-Hersteller Lancom seine Kunden nun mit umfangreichen Informationen zum Thema Haftungsrisiken. Teil des Pakets, das Lancom bei einem auf Urheberrecht und gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Fachanwalt in Auftrag gegeben hat, ist ein Rechtsgutachten, das die Haftungsfrage beleuchtet und konkrete Tipps zur Absicherung des Hotspots gibt.

Der zweite Baustein des Infopakets ist ein Muster für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die die Nutzer eines Hotspots vorab auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verpflichten. Diese AGB können mit wenigen Mausklicks in die in vielen Hotels eingesetzte "Lancom Public Spot"-Lösung integriert werden, so dass keine Hotspot-Nutzung ohne Annahme der AGB möglich ist.

Zusätzlich stellt Lancom seinen Kunden einen Ratgeber zur Verfügung, der konkrete Tipps zum Umgang mit Abmahnung gibt. Auf fünf Seiten erfahren diese, welche Fehler im Umgang mit Abmahnungen gemacht und wie diese vermieden werden können.

In dem konkreten Fall vor dem Frankfurter Landgericht wurde dem zu Unrecht abgemahnten Hotelier sogar Schadenersatz in Höhe der ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten zugesprochen.

"Als Hersteller dürfen wir keinerlei Rechtsberatung bieten, unsere Kunden brauchen aber Antworten", erklärt Lancom Geschäftsführer Ralf Koenzen. "Durch die Verpflichtung von Herrn Rechtsanwalt Dr. Jaeschke als Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz ist es uns nun gelungen, ein allgemeines Informationspaket zusammen zu stellen, das die wesentlichen Fragen kommerzieller Hotspot-Anbieter adressiert und konkrete Empfehlungen ausspricht. Wir sind optimistisch, den Hotspot-Betreibern damit deutlich mehr Sicherheit zu geben." (Lancom Systems: ra)

Lancom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


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