Compliance im Bereich E-Commerce: Standardtexte für Anbieterkennzeichnungen, Datenschutzbestimmungen und Allgemeine Geschäftsbedingungen Die Musterformulierungen beugen der Gefahr einer Abmahnung
(16.02.11) - Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. bietet Rechtssicherheit für Online Shops. Ab sofort sind folgende Standardtexte zur Nutzung für Betreiber von E-Commerce Websites erhältlich: Anbieterkennzeichnungen, Datenschutzbestimmungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Impressum, Disclaimer und Verbraucherinformationen.
Die Musterformulierungen wurden vom BVDW zusammen mit dem Hamburger Rechtsanwalt Dr. Andreas Freitag von der Mitgliedskanzlei FPS Rechtsanwälte und Notare aufgesetzt.
Erhältlich sind sie kostenpflichtig im BVDW-Online-Shop. Für BVDW-Mitglieder stehen die Vorlagen kostenlos im geschützten MyBVDW-Bereich bereit.
"Die Musterformulierungen schaffen Rechtssicherheit für Betreiber von Online-Shops und beugen so der Gefahr einer Abmahnung vor", sagt BVDW-Vizepräsident Christoph N. von Dellingshausen (Consulting von Dellingshausen).
"Auch die Nutzer erhalten durch die Standardtexte Rechtssicherheit, da das 'Kleingedruckte' keine unliebsamen Passagen enthält", ergänzt Thorben Fasching (hmmh multimediahaus AG), stellvertretender Vorsitzender der Fachgruppe E-Commerce im BVDW.
Die Standardformulierungen in der Übersicht: >> Datenschutzbestimmungen >> Disclaimer >> Impressum >> Standard-AGB >> Verbraucherinformationen (BVDW: ra)
BVDW: Kontakt und Steckbrief
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Im Zentrum der DANA (Datenschutz-Nachrichten, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)), Ausgabe 4/2024, stehen die sogenannten Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 ff DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.
Influencer und werbende Unternehmen gleichermaßen sollen durch den Leitfaden eine kompakte Übersicht erhalten, wie Werbung auf Social Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und Co. nach Auffassung der Wettbewerbszentrale transparent und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht gekennzeichnet werden kann.
Viele Unternehmen zögern beim Einsatz von KI aus Angst, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sehen in einer Bitkom-Umfrage Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. Und 62 Prozent meinen, dass sich KI-Dienste in der Cloud nicht mit Datenschutzvorgaben vereinen lassen.
Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt.
Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten von CO2 in Deutschland, liegt bei den notwendigen Einsparungen bis zum Klimaziel 2030 aber zurück. Digitale Technologien können sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden einen deutlichen Beitrag dazu leisten, um kurz- und mittelfristig Emissionen zu reduzieren. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Building Information Modelling, kurz BIM.
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