Sie sind hier: Home » Literatur » Schriften

Compliance bei der Fusionskontrolle


Rechtsordnungen die Antworten auf die zwei häufigsten Fragen zur Fusionskontrolle: Anmeldeschwellen und Prüfungsfristen
Bußgelder für die Nichtbeachtung von Anmeldepflichten: World Law Group legt ersten Guide "WLG Merger Control Basics 2010" unter Federführung von CMS Hasche Sigle vor


(04.11.10) - Die World Law Group (WLG) hat die Erstauflage des Guides "WLG Merger Control Basics 2010" veröffentlicht. Der Kurzführer gibt für weltweit 53 nationale Rechtsordnungen die Antworten auf die zwei häufigsten Fragen zur Fusionskontrolle: Anmeldeschwellen und Prüfungsfristen.

Die "WLG Merger Control Basics 2010" geben unter "Thresholds" eine Zusammenfassung der Schwellenwerte für die Anmeldung bei den Kartellbehörden. Unter "Investigation Periods" sind das Verfahren und die Prüfungsfristen für den Fall der Anmeldung einer Transaktion bei den Kartellbehörden beschrieben. Antworten auf beide Fragen werden Land für Land in alphabetischer Reihenfolge gegeben – 53 Länder insgesamt.

Dr. Harald Kahlenberg, Partner und Kartellrechtsexperte sowie Chair der WLG Antitrust & Competition Practice Group war Ideengeber und Federführer des internationalen Guides: "In vielen Ländern gibt es bereits Fusionskontrollvorschriften. Andere Länder bereiten die Verabschiedung solcher Regeln vor. Immer häufiger verhängen Kartellbehörden hohe Bußgelder für die Nichtbeachtung von Anmeldepflichten. Unser Guide gibt jetzt schnell und praktisch einen Überblick für die aktuelle Praxis in den wichtigsten Wirtschaftszentren der Welt."

Die WLG ist ein Netzwerk von 50 unabhängigen Anwaltssozietäten auf fünf Kontinenten mit mehr als 260 Büros in zahlreichen Wirtschaftszentren weltweit. CMS Hasche Sigle ist Gründungsmitglied der World Law Group.

Den Guide "WLG Merger Control Basics 2010" gibt es im Brieftaschenformat und als elektronische Version. (CMS Hasche Sigle: ra)

CMS Hasche Sigle: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Schriften

  • Was versteht man unter einer Lieferkette?

    Das am 1.1.2023 in Kraft getretene Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) folgt als logische Konsequenz der Entwicklungen der letzten Jahre. Ziel des Gesetzes ist die Einhaltung und der Schutz der Menschenrechte und bestimmter Umweltstandards durch Vermeidung von Risiken, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit entstehen können.

  • Praxishilfe für Mitarbeiter-Policy

    Mit dem Laptop unter Palmen sitzen, den Kunden-Call in den Bergen machen: In vielen Branchen ist im Zuge der Corona-Pandemie flexibles und ortsunabhängiges Arbeiten fernab der Fünftagewoche im Büro selbstverständlich geworden - eine steigende Anzahl an Beschäftigten will dies auch aus dem Ausland tun. Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, wollen viele Unternehmen Remote Work ermöglichen - und wünschen sich dabei eine aktive politische Flankierung.

  • Was wird aus dem Beschäftigtendatenschutz?

    Die Ampelkoalition verspricht im Koalitionsvertrag ein Beschäftigtendatenschutzgesetz. Das Gesetz ist aber noch nicht wirklich in Sicht. Was bisher geschah, was nötig ist und welche Probleme dabei behandelt werden müssen - das ist das Thema des aktuellen Hefts der Datenschutz-Nachrichten, der DANA 4/2022.

  • IT-Sicherheitsgesetz, Datenschutz, IT-Grundrecht

    Trend Micro stellt die Neuauflage ihres juristischen Leitfadens vor. Dieser unterstützt Unternehmen bei rechtlichen Themen, die im Kontext der IT-Sicherheit zu beachten sind. Nicht zuletzt durch die Verabschiedung des IT-Sicherheitsgesetz 2.0 haben sich die Anforderungen für Organisationen in Deutschland verändert. Was IT-Verantwortliche beachten sollten, welche Herausforderungen es bei den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) gibt und wie die Cloud auch in Sachen IT-Compliance sicher bleibt, sind Kernthemen der siebten Auflage.

  • Cybersicherheit im Gesundheitswesen

    Am 01.01.2022 lief für Betreiber von Krankenhäusern, Praxen und Laboren die zweite Frist für die Umsetzung der im Patientendatenschutz-Gesetz (PDSG) vorgeschriebenen Maßnahmen ab. Dies sorgt für viele Fragen bei Betreiber:innen von Krankenhäusern, Arztpraxen und Laboren. Welche Vorschriften gelten für wen? Wie können sie pragmatisch umgesetzt werden? Welche Sanktionen drohen bei Verstößen? Die Beratungsboutique für Cybersicherheit carmasec hat zu diesem Anlass ein Dossier mit ausführlichen Informationen zu "IT-Sicherheit für Praxen, Labore und Krankenhäuser" zusammengestellt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen