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GoBD-Checkliste


Dokumentenmanagement-Systeme rechtssicher nutzen
Bitkom erklärt die wichtigsten Regelungen zur elektronischen Archivierung

(26.10.15) - Wenn Unternehmen Dokumentenmanagement-Systeme zur Archivierung nutzen, müssen sie eine Reihe gesetzlicher Vorgaben beachten. Für die elektronische Archivierung gelten dabei die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wie Unveränderbarkeit, Ordnung, Vollständigkeit oder Nachvollziehbarkeit. "Der Gesetzgeber schreibt zwar vor, was zu tun ist, beantwortet aber nicht die Frage danach, wie Unternehmen diese Anforderungen erfüllen können", sagt Jürgen Biffar, Vorstandsvorsitzender des Kompetenzbereichs ECM im Bitkom.

Die neue "GoBD-Checkliste für Dokumentenmanagement-Systeme" des Digitalverbands Bitkom erklärt deshalb in fünf Kapiteln, wie Unternehmen bei der elektronischen Aufbewahrung mit Dokumentenmanagement-Systemen die geltenden Vorschriften einhalten. Der erste Teil geht der Frage nach, welche gesetzlichen Anforderungen genau erfüllt sein müssen. Dann wird an Beispielen erläutert, wie diese Bestimmungen in der Unternehmenspraxis umzusetzen sind. Dabei werden auch Besonderheiten und Eigenschaften von Dokumentenmanagement-Systemen berücksichtigt.

Das Thema Dokumentenmanagement ist auch ein zentrales Thema der IT & Business in Stuttgart, die am morgigen Dienstag den 29. September startet. Zum Auftakt der Fachmesse für digitale Prozesse und Lösungen präsentiert Bitkom am Dienstag bei einem Pressegespräch aktuelle Branchendaten und Trends aus dem Bereich Enterprise Content Management. Als fachlicher Träger zeigt der Verband am Gemeinschaftsstand "ECM Solutions Park" (Halle 1, B31) den Messebesuchern, wie mit ECM dokumentenbasierte Prozesse digitalisiert werden können. Außerdem beteiligen sich Vertreter der Bitkom-Arbeitskreise an Podiumsdiskussionen und Vorträgen auf den Bühnen der thematischen Fachforen. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Schriften

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    Im Zentrum der DANA (Datenschutz-Nachrichten, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)), Ausgabe 4/2024, stehen die sogenannten Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 ff DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.

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    Influencer und werbende Unternehmen gleichermaßen sollen durch den Leitfaden eine kompakte Übersicht erhalten, wie Werbung auf Social Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und Co. nach Auffassung der Wettbewerbszentrale transparent und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht gekennzeichnet werden kann.

  • Praxisleitfaden zu KI und Datenschutz

    Viele Unternehmen zögern beim Einsatz von KI aus Angst, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sehen in einer Bitkom-Umfrage Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. Und 62 Prozent meinen, dass sich KI-Dienste in der Cloud nicht mit Datenschutzvorgaben vereinen lassen.

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    Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt.

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    Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten von CO2 in Deutschland, liegt bei den notwendigen Einsparungen bis zum Klimaziel 2030 aber zurück. Digitale Technologien können sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden einen deutlichen Beitrag dazu leisten, um kurz- und mittelfristig Emissionen zu reduzieren. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Building Information Modelling, kurz BIM.

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