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Neues BKA-Gesetz geht in die Lesung


CDU/CSU und SPD wollen mehr Befugnisse für das BKA bei der Terrorismusbekämpfung
Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA)


(19.06.08) - Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKA) (16/9588) vorgelegt, den der Bundestag am Freitag in erster Lesung beraten wird.

Mit dem Gesetz, so heißt es zur Begründung, erhalte das BKA für die Terrorismusbekämpfung erstmals die Aufgabe der Gefahrenabwehr sowie entsprechende Befugnisse. Es werde somit in diesem Bereich sowohl für die Strafverfolgung als auch für die Gefahrenabwehr zuständig sein. Dadurch könnten künftig praktische Hindernisse in der Aufspaltung der Kompetenz zwischen Bund und Ländern gerade in Fällen hoher terroristischer Bedrohung, die oftmals sehr zeitnahes Handeln erfordern würden, vermieden werden, schreiben die Fraktionen.

Die neuen Befugnisse des BKA orientierten sich weitgehend an denen der Bundespolizei und den Polizeien der Länder im Bereich der Gefahrenabwehr. Sie berücksichtigten dabei die jüngste verfassungsrechtliche Rechtssprechung, heißt es weiter.

So würden dem BKA besondere Mittel der Datenerhebung sowie die Möglichkeit der Ausschreibung zur Polizeilichen Rasterfahndung zur Verfügung gestellt. Laut Entwurf erhalte das BKA insbesondere die Befugnis zur so genannten Online-Überwachung, dem verdeckten Eingriff in informationstechnische Systeme.

Weiterhin erhalte das Bundeskriminalamt Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation, zur Erhebung von Verkehrs- und Nutzungsdaten sowie zum Einsatz von technischen Mitteln zur Identifizierung und Lokalisation von Handys, wie es bereits in etlichen Polizeigesetzen der Länder vorgesehen sei.

Das Gesetz sieht auch die Befugnis zur optischen und akustischen Wohnraumüberwachung vor. Dabei beachte der Entwurf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kernbereich der privaten Lebensgestaltung und zu den Fragen der Kennzeichnung, Verwendung und Löschung personenbezogener Daten, heißt es in der Begründung. (Deutsche Bundesregierung: ra)

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