
ESRS für KMU: die Arbeiten der EFRAG
Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung gem. ESRS VSME
Der neue ESRS für das Reporting von KMU
Dr. Josef Baumüller
Die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) adressieren primär Großunternehmen; auf mittelbare Weise sind sie allerdings auch für KMU von hoher Relevanz. Um diese vor der damit verbundenen Gefahr überbordender Verwaltungskosten zu schützen, wurde die EFRAG beauftragt, spezifische Standards zu entwickeln, die dem Kriterium der Größenproportionalität Rechnung tragen. Nachdem im Januar 2024 zwei Entwürfe solcher Standards veröffentlicht wurden, folgte im Dezember 2024 die Verabschiedung eines ersten KMU-Standards: des ESRS VSME. Dieser wird im vorliegenden Beitrag behandelt.
In diesem Jahr werden in Europa die ersten Nachhaltigkeitsberichte nach den neuen Vorgaben der CSRD veröffentlicht. Die Anforderungen, die dabei an Unternehmen gestellt werden, sind beträchtlich und haben zuletzt zu entsprechender Kritik geführt. Auch große, börsennotierte Konzerne ringen damit, die neuen Vorgaben umzusetzen und von externen Prüfern validiert zu erhalten. Viele Unternehmen der „zweiten Welle“, die für das nunmehr beginnende Geschäftsjahr 2025 erstmals in rd. einem Jahr Nachhaltigkeitsberichte veröffentlichen werden müssen, scheinen für diese Herausforderung bis dato nicht gerüstet. Die Sorge um diese Anwendergruppe ist ein wesentlicher Grund dafür, weshalb die Übernahme der CSRD ins nationale (Bilanz-)Recht nicht mehr vor den Neuwahlen im Februar 2025 abgeschlossen wurde.
Als Reaktion auf den sich zunehmend formierenden Widerstand gegen die CSRD und einer Vielzahl an damit in Verbindung stehenden Rechtsakten hat die EU-Kommission bereits zugesagt, eine Überarbeitung und Vereinfachung der Vorgaben vorzunehmen. Eine tiefgehende Überarbeitung oder gar Aufhebung der CSRD ist allerdings nicht zu erwarten.
Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2025; Seite 32 bis 39) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
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