
Berichterstattung über steuerliche Aspekte
Ausfuhrungsbestimmungen zum Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB - Eine kritische Würdigung
Der Ertragsteuerinformationsbericht ist auf der Internetseite und im Unternehmensregister verpflichtend offenzulegen
Prof. Dr. Stefan Müller, Dr. Jens Reinke
Mit dem Ertragsteuerinformationsbericht verlangt der deutsche Gesetzgeber auf der Basis europäischer Vorgaben ein öffentliches Country-by-Country-Reporting für Steuerzahlungen bestimmter Unternehmen für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre. Am 29.11.2024 hat die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt dazu veröffentlicht, der jedoch erst für am oder nach dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre zu beachten ist. Die Berichterstattung über steuerliche Aspekte soll eine fundierte öffentliche Diskussion ermöglichen und ergänzt damit auch die nichtfinanzielle Berichterstattung bzw. künftig den Nachhaltigkeitsbericht nach der noch in deutsches Recht umzusetzenden Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Weder dort noch in den konkretisierenden European Sustainability Reporting Standards (ESRS) wird die Steuerthematik explizit aufgegriffen. Nach § 171 Abs. 1 AktG hat der Aufsichtsrat explizit auch den Ertragsteuerinformationsbericht zu prüfen und bekommt so auch Aufgaben im Bereich der Überwachung der Besteuerung des Unternehmens zugewiesen. Im Beitrag werden die Vorgaben kommentierend dargestellt und die Möglichkeit der Zielerreichung diskutiert.
Durch das zunehmende öffentliche Interesse an der Steuerpolitik von Unternehmen und die Prägung von Begriffen wie "aggressive Steuergestaltung" und "Steuermoral" findet sich oft keine Minimierung, sondern eine Optimierung der Steuerlast als Ziel von Unternehmen, um negative Effekte aus der öffentlichen Wahrnehmung als "Steuersünder" zu vermeiden. Diese Entwicklung wird nicht zuletzt durch das externe Rechnungswesen getrieben, das in diesem Zusammenhang nicht nur eine Kommunikationsplattform für Unternehmen darstellt, sondern zunehmend als mittelbares Steuerungsinstrument durch die Legislative verwendet wird.
Ersteres lässt sich an der Nachfrage nach und der zu erwartenden freiwilligen Anwendung von Steuerberichterstattungsstandards, wie dem Global Reporting Initiative (GRI)-Standard 207 zu Steuern, festmachen.
Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 1, 2025; Seite 21 bis 27) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.
Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis
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