Unternehmen brauchen keine Verfassungslyrik


Debatte um "Klimaschutz als Staatsziel": "Das Grundgesetz nicht als Feigenblatt missbrauchen"
Das Grundgesetz sehe bereits den "Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen" vor



Wichtiger als langwierige Grundgesetzänderungen sind schnelle und verlässliche Schritte im Klimaschutz, an denen sich die Wirtschaft neu und nachhaltig ausrichten kann, so Dr. Katharina Reuter, Geschäftsführerin von UnternehmensGrün. Angesichts der neuen Debatte um "Klimaschutz als Staatsziel" warnt der Verband der grünen Wirtschaft davor, das Grundgesetz als Feigenblatt zu missbrauchen. "Die Unternehmen brauchen keine Verfassungslyrik, sondern konkrete Taten", so Reuter. Damit umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen sich durchsetzen, müssten umweltschädliche Produkte vor allem teurer werden. "Das gilt für Energie genauso wie für Lebensmittel und andere Güter."

UnternehmensGrün begrüßt den Vorschlag, Klimaschutz ins Grundgesetz aufzunehmen. Dabei müsse aber im Fokus stehen, was damit tatsächlich im Kampf gegen die Klimakatastrophe erreicht wird und wie schnell Erfolge zu sehen sind.

"Das Grundgesetz sieht bereits den ‚Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen‘ vor. Dazu gehört natürlich auch das Klima", sagt Klaus Stähle, Anwalt und UnternehmensGrün-Experte Rechtsfragen. Es sei Zeit, diesen Auftrag konkret umzusetzen, anstatt weitere Absichtserklärungen abzugeben.

Maßnahmen statt Absichtserklärungen
"Manche Politiker fordern jetzt einen ‚nationalen Klimakonsens‘ oder ein ‚Gesamtkonzept‘, bevor Klimaschutz ins Grundgesetz aufgenommen werden könne. Vor solchen Komplexitätsfallen müssen wir uns hüten: Hier werden bewusst so hohe Hürden aufgebaut, dass Klimaschutz wieder um Jahre verschoben wird", warnt Stähle.

Die Liste der Versäumnisse der Bundesregierung sei lang: Das Klimaziel 2020 wird nicht erreicht, der Ausbau der Erneuerbaren bricht ein, nachhaltiges Wirtschaften wird durch umweltfeindliche Subventionen bestraft. Stähle: "Es gibt jede Menge Baustellen, an denen Politiker, die es mit dem Klimaschutz ernst meinen, ansetzen können, da ist eine Grundgesetz-Änderung nicht von hoher Priorität."

Geschäftsführerin Katharina Reuter erinnert daran, dass es zehn Jahre dauerte, bis der Umweltschutz 1994 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. "Auch der Tierschutz ist seit 2002 im Grundgesetz, aber mit Blick auf immer weiter wachsende Massentierhaltung ist auch das leider weitgehend Verfassungslyrik geblieben, die sich nicht entscheidend auf die Praxis der Tierhalter auswirkt", erklärt sie und sagt weiter: "Natürlich sind wir für Klimaschutz und es ist selbstverständlich, dass man Klimaschutz auch zum Staatsziel macht. Aber jetzt brauchen wir Taten, keine politische Imageförderung." (UnternehmensGrün: ra)

eingetragen: 17.08.19
Newsletterlauf: 30.09.19

UnternehmensGrün: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

  • Wegfall der Rechtskreistrennung

    Parallel zu zahlreichen Neuerungen in der Wirtschaft hat der Gesetzgeber auch in der Lohnabrechnung wieder viele Änderungen vorgenommen. Die wichtigsten Neuerungen haben die Fachleute des eurodata Lohn-Produktmanagements zusammengefasst.

  • Ein "Degrowth-Ansatz" keine Lösung

    Die privaten Banken in Deutschland stellen in ihrem neuen Positionspapier "Nachhaltigkeit fördern, Wachstum sichern" ihre Leitplanken zu Klimaschutz, Wirtschaftswachstum und nachhaltiger Transformation vor. Sie plädieren darin für eine konsistente Politik, die Wachstum und Innovationen als Schlüssel begreift, um die Klimaziele zu erreichen.

  • Komplexere regulatorische Anforderungen

    Die EQS Group, Cloud-Software-Anbieterin in den Bereichen Compliance & Ethics, Data Privacy, Sustainability Management und Investor Relations, gibt die Übernahme des Compliance- und Ethics-Geschäfts von OneTrust, Anbieterin von Datenschutz- und Sicherheitssoftware, bekannt, einschließlich Convercent by OneTrust.

  • Position bei Compliance-Software gestärkt

    Aunetic, Spezialistin für Governance-Software, gibt die Übernahme von Qnister bekannt, einem führenden schwedischen Anbieter von Compliance-Softwarelösungen, der sich auf GDPR und Whistleblowing-Services spezialisiert hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen