Mittel zur Korruptionsvermeidung


Transparency Deutschland lehnt die im Rahmen der Vergaberechtsreform geplante Gleichstellung zwischen offenem und nicht offenem Verfahren ab
Der Bundesrechnungshof hat in den Jahren 2011 und 2012 für den Bereich der sogenannten Unterschwellenvergabe die Auswirkungen untersucht, die Beschaffungsvorgänge in Folge des Konjunkturpakets II in gelockerter Verfahrensgestaltung haben

(18.11.15) - Transparency kritisiert, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Vergaberechts einer effektiven Korruptionsprävention entgegenwirkt. Am 16.10.2015 wurde im Bundestag über die umfassende Neuregelung des Vergaberechts diskutiert und der durch die Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf (BT-Drucksache 18/6281) in 1. Lesung beraten. Durch das Gesetz sollen wesentliche Regelungen der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass öffentliche Auftraggeber frei zwischen dem offenen und dem nicht offenen Verfahren wählen können. Damit gibt die Bundesregierung den bisher geltenden Vorrang des offenen Verfahrens auf. Transparency Deutschland lehnt diese Änderung zu Gunsten des nicht offenen Verfahrens entschieden ab.

Christian Heuking, Leiter der Arbeitsgruppe Vergabe von Transparency Deutschland, sagte: "Das offene Verfahren sichert einen funktionierenden Wettbewerb und die notwendige Transparenz bei Auftragsvergaben. Es ist ein effektives Mittel zur Korruptionsvermeidung. An dem Vorrang des offenen Verfahrens muss daher festgehalten werden. Der dem nicht offenen Verfahren vorgeschaltete Teilnahmewettbewerb zur Vorauswahl möglicher Bieter wird die entstehenden Defizite nicht ausgleichen können."

Der Bundesrechnungshof hat in den Jahren 2011 und 2012 für den Bereich der sogenannten Unterschwellenvergabe die Auswirkungen untersucht, die Beschaffungsvorgänge in Folge des Konjunkturpakets II in gelockerter Verfahrensgestaltung haben. Eindeutiges Ergebnis der Analyse ist, dass die Beschaffungen teurer geworden sind und die Lockerungen der Vorgaben zu einer Einschränkungen von Wettbewerb und Transparenz geführt haben. Korruptions- und Manipulationsrisiken wurden dadurch deutlich erhöht.

Christian Lantermann, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland: "Es ist mehr als erstaunlich, dass die Bundesregierung trotz der alarmierenden Ergebnisse der durch den Bundesrechnungshof durchgeführten Untersuchung, also wider besseres Wissen, den Wettbewerb und die Transparenz im Vergabewesen einschränken will. Die nachteiligen Folgen daraus werden auch die öffentlichen Haushalte tragen. Im Rahmen des Reformprozesses muss zudem das beabsichtigte Vorhaben, ein zentrales und bundesweit einheitliches Korruptionsregisters zu etablieren, zügig realisiert werden." (Transparency: ra)

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