Zertifizierung von Datenschutzstandards


Prof. Schwartmann übernimmt Federführung der Fokusgruppe "Datenschutz" der Digitalen Agenda
Damit Verbraucher unbesorgt im Internet einkaufen können, müssen sie sicher sein, dass ihre Daten vor unbefugten Zugriffen gesichert sind und nicht missbräuchlich verwendet werden

(19.11.15) - Prof. Dr. Rolf Schwartmann, Leiter der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln, hat die Federführung der neu gegründete Fokusgruppe "Datenschutz" innerhalb der Digitalen Agenda der Bundesregierung übernommen. Die Fokusgruppe ist im Handlungsfeld "Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft" angesiedelt, die von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière geleitet wird. Zentrale Themen der Fokusgruppe sollen Bezahldienste im Internet sowie die Zertifizierung von Datenschutzstandards sein.

"Damit Verbraucher unbesorgt im Internet einkaufen können, müssen sie sicher sein, dass ihre Daten vor unbefugten Zugriffen gesichert sind und nicht missbräuchlich verwendet werden. Mit diesen Fragen der Sicherheit und des Datenschutzes beschäftigt sich die Fokusgruppe, die wir Ende September gegründet haben", erklärt Schwartmann, der zugleich ehrenamtlich Vorsitzender der größten deutschen Datenschutzvereinigung ist (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, GDD e.V.). Zusammen mit Kooperationspartnern aus der Wirtschaft und der Bundesverwaltung sollen diese Punkte im kommenden Jahr in die Digitale Agenda eingebettet werden.

Ein wichtiger Punkt ist dabei die Zertifizierung von Datenschutzstandards. "Wer beispielsweise über eine App mit seinem Smartphone im Internet einkaufen oder Bankgeschäfte tätigen will, muss dafür sehr persönliche und hochsensible Daten angeben. Bislang gibt es kein unabhängiges Prüfsiegel mit offenen und transparenten Prüfstandards. Das steht zur Diskussion", so Schwartmann.

Die Digitale Agenda 2014 – 2017 ist ein Projekt der Bundesregierung zu netzpolitischen Fragen. Zu sieben Handlungsfeldern treffen sich regelmäßig Expertengruppen. Das Handlungsfeld "Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft", zu dem die neue Fokusgruppe gehört, wird vom Bundesministerium des Innern organisiert. (TH Köln: ra)

TH Köln: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Hamburgs Lobbyregistergesetz verabschiedet

    Transparency International Deutschland und Mehr Demokratie begrüßen die Verabschiedung des Hamburger Lobbyregistergesetzes durch die Hamburgische Bürgerschaft. Die Hamburger Regionalteams von Transparency Deutschland und Mehr Demokratie hatten bereits im Jahr 2023 ein Lobbyregister mit exekutivem und legislativem Fußabdruck gefordert.

  • Chancen für das Vertragsmanagement

    Die EU-Verordnung "eIDAS 2.0" schafft klare Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) - eine digitale Brieftasche, mit der sich Unternehmen und Privatpersonen sicher online ausweisen, Nachweise speichern und Verträge qualifiziert elektronisch unterzeichnen können.

  • Auskunftsersuchen der Behörden

    mailbox.org, der auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisierte E-Mail-Dienst aus Berlin, hat ihren jährlichen Transparenzbericht zu behördlichen Auskunftsanfragen für 2024 veröffentlicht und zieht Bilanz. Die Gesamtanzahl der behördlichen Auskunftsanfragen an mailbox.org ist im vergangenen Jahr leicht zurückgegangen, von insgesamt 133 im Jahr 2023 zu 83 Anfragen in 2024.

  • Effizienzsteigerung des Finanzwesens

    Die Verbände der Deutschen Kreditwirtschaft (BVR, DSGV, VÖB und Bankenverband) haben am 1. Januar 2025 das giroAPI Scheme gestartet. Mit diesem Rahmenwerk setzen die Kreditinstitute in Deutschland auf die zukunftssichere API-Technologie, um die Entwicklung innovativer Dienstleistungen in einem ersten Schritt rund um den Zahlungsverkehr und Kontoinformationen voranzutreiben.

  • EBA-Leitlinien zu ESG-Risiken

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA hat am 9. Januar 2025 die finalen Leitlinien zum Management von ESG-Risiken veröffentlicht. Sie sind ab 11. Januar 2026 anzuwenden. Kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute, sogenannte SNCIs, haben eine ein Jahr längere Umsetzungszeit. Banken und Sparkassen arbeiten seit langem intensiv daran, steuerungsrelevante Methoden zum Management von ESG-Risiken zu entwickeln.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen