Widerspruchslösung ist de facto bereits Gesetz


Missbrauch des Patientenvertrauen: Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte
Der Gesetzgeber verlangt jetzt vom Klinikpersonal die Entscheidung, ob ein ihrer Obhut anvertrauter Mensch als "Organspender" oder als Patient behandelt wird. Das hält Transparency Deutschland für unzumutbar



Transparency hält die erneut losgetretene Debatte um die Einführung einer Widerspruchslösung für ein Ablenkungsmanöver. Transparency Deutschland warnt vor einem jetzt schon möglichen Missbrauch des Patientenvertrauens im Zuge der Anwendung des am 01. April 2019 in Kraft getretenen Gesetzes zur "Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende".

Das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Eiltempo durchgebrachte Gesetz fordert schon jetzt: Wenn nicht bekannt ist, dass Patientinnen und Patienten mit Hirnschädigung eine Organspende ausdrücklich abgelehnt haben, sollen die Kliniken alles tun, um eine Organspende zu ermöglichen. In der Praxis entspricht dieses Vorgehen einem Verfahren, wie es in Ländern mit Widerspruchslösung praktiziert wird.

Transparency Deutschland sieht bei den am 1. April auf deutschen Intensivstationen angelaufenen Maßnahmen die Gefahr schwerwiegender Interessenkonflikte. Dr. Wolfgang Wodarg, Vorstandsmitglied von Transparency Deutschland, mahnt: "Ärztlich oder pflegerisch Verantwortliche sind zu allererst dem Vertrauen ihrer Patienten verpflichtet. Nichts darf ohne oder gar gegen deren erklärten oder mutmaßlichen Willen geschehen. Entsprechende Versuche Dritter müssen zum Wohle der Patienten in jedem Fall abgelehnt und verhindert werden. Die neuen Rechte und Strukturen fördern gefährliche Sekundärinteressen."

Prinzipien ärztlichen und pflegerischen Handelns dürfen nicht zweitrangig werden
Im Rahmen der Gesetzesnovelle müssen Kliniken einem Dritten – dem Transplantationsbeauftragten – Zugang zu Patienten und deren Unterlagen eröffnen. Das Klinikpersonal soll dabei mitwirken, dass in Zusammenarbeit mit der vom Gesetzgeber beauftragten privatrechtlichen Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) eine sehr belastende Hirntod-Diagnostik durchgeführt wird, auch wenn dazu keine ausdrückliche Zustimmung nach angemessener Aufklärung vorliegt.

Der Gesetzgeber verlangt jetzt vom Klinikpersonal die Entscheidung, ob ein ihrer Obhut anvertrauter Mensch als "Organspender" oder als Patient behandelt wird. Das hält Transparency Deutschland für unzumutbar. "Die Entscheidung zur Organspende muss vom Gesetzgeber so geregelt werden, dass die Prinzipien ärztlichen und pflegerischen Handelns nicht zweitrangig werden. Das Klinikpersonal darf hierbei nicht unter Druck gesetzt werden – auch nicht durch eine wachstumsorientierte Transplantationsbranche", so Dr. Wodarg. (Transparency: ra)

eingetragen: 16.04.19
Newsletterlauf: 16.05.19

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