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Nutzung von Big Data in der Wirtschaft


Wie Unternehmen Big Data sinnvoll einsetzen können
Neuer Bitkom-Leitfaden betrachtet Big Data im Kontext von Cloud Computing und Industrie 4.0

(23.05.14) - In der modernen Wirtschaft werden Daten zum wichtigsten Rohstoff. Laut einer repräsentativen Bitkom-Umfrage setzt aktuell jedes zehnte Unternehmen in Deutschland Big Data-Lösungen ein, um die ständig wachsenden Datenmengen auszuwerten. Weitere 31 Prozent haben konkrete Pläne, dies künftig zu tun. "Der breite Einsatz von Big Data ist auch eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft", sagt Bitkom-Experte Dr. Matthias Weber. "Innovative Produkte und Dienste auf der Basis von Big Data können bestehende Märkte grundlegend verändern."

Der neue Bitkom-Leitfaden "Big Data-Technologien – Wissen für Entscheider" bietet Verantwortlichen Orientierung, wie sie entsprechende IT-Lösungen in ihren Unternehmen einsetzen können. Dabei geht der Leitfaden ganzheitlich auf die komplexe Materie ein. So haben nicht nur IT-Experten an der Publikation mitgewirkt, sondern auch Markt- und Technologie-Analysten, Datenschutzfachleute, Wirtschaftsprüfer, Wissenschaftler sowie Experten für die Aus- und Weiterbildung. "Die intelligente Auswertung der Daten kann Organisationen wichtige Informationen liefern: Unternehmen gewinnen zum Beispiel neue Erkenntnisse über Marktentwicklungen und Kundenbedürfnisse", sagt Weber.

Große Datenmengen entstehen mittlerweile in fast allen Geschäftsfeldern: Grund dafür sind die stärkere Internetnutzung mit Smartphones und Tablets sowie Anwendungen wie soziale Netzwerke oder die Vernetzung von Geräten, Fahrzeugen und Maschinen. Deren Sensoren erfassen den Zustand zahlreicher Parameter. Entsprechend betrachtet der neue Bitkom-Leitfaden Big Data im Kontext von Cloud Computing und Industrie 4.0. Diese Schlüsseltechnologien haben das Potenzial, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland zu verbessern. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Schriften

  • Auskunftsanspruch von zentraler Bedeutung

    Im Zentrum der DANA (Datenschutz-Nachrichten, Zeitschrift der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e. V. (DVD)), Ausgabe 4/2024, stehen die sogenannten Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gemäß Artikel 12 ff DSGVO. Dazu gehören die Rechte auf Information seitens des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sowie die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung, Datenübertragbarkeit und das Widerspruchsrecht der Betroffenen.

  • Social Media: Schleichwerbung vermeiden

    Influencer und werbende Unternehmen gleichermaßen sollen durch den Leitfaden eine kompakte Übersicht erhalten, wie Werbung auf Social Media-Plattformen wie Instagram, TikTok und Co. nach Auffassung der Wettbewerbszentrale transparent und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht gekennzeichnet werden kann.

  • Praxisleitfaden zu KI und Datenschutz

    Viele Unternehmen zögern beim Einsatz von KI aus Angst, gegen den Datenschutz zu verstoßen. 70 Prozent aller Unternehmen und sogar 80 Prozent der Unternehmen, die KI nutzen, sehen in einer Bitkom-Umfrage Datenschutzverstöße als größtes Risiko beim KI-Einsatz. Und 62 Prozent meinen, dass sich KI-Dienste in der Cloud nicht mit Datenschutzvorgaben vereinen lassen.

  • Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG

    Der Flyer "Das Recht auf Datenschutz - Ein Schnelleinstieg in die DSGVO und das BDSG" erklärt die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Es werden u.a. der Geltungsbereich, die Ausnahmen und die persönlichen Betroffenenrechte dargestellt.

  • Rolle von BIM und Digitalen Zwillingen

    Der Gebäudesektor ist einer der größten Emittenten von CO2 in Deutschland, liegt bei den notwendigen Einsparungen bis zum Klimaziel 2030 aber zurück. Digitale Technologien können sowohl bei Neubauten als auch bei Bestandsgebäuden einen deutlichen Beitrag dazu leisten, um kurz- und mittelfristig Emissionen zu reduzieren. Hervorzuheben ist dabei insbesondere Building Information Modelling, kurz BIM.

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