Anwendung auf CG-Themen im Unternehmen


Regeln für den Umgang mit Informationen zur Entstehung von Vertrauen
Anmerkungen zur Übertragbarkeit des BVerfG-Urteils vom 7.11.2017 auf Anwendungsfragen in der Unternehmenssteuerung




Dr. Petra Ritzer-Angerer

Ein erst kürzlich ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7.11.2017 beschäftigt sich auf den ersten Blick mit Verletzungen des parlamentarischen Informationsanspruchs durch Verweigerung von Antworten auf parlamentarische Anfragen (Az. 2 BvE 2/11). Die Bedeutung dieser Entscheidung geht jedoch weit über diese Sachproblematik hinaus, da sie nicht nur das Parlament bei der Kontrolle der Bundesregierung stärkt, sondern weil sie zukunftsweisend Regeln für den richtigen Umgang mit Informationsrechten und -pflichten insbesondere im Zusammenhang mit Aufsichtstätigkeiten aufstellt sowie zugleich die Bedeutung der Geheimhaltung von Daten und Informationen hervorhebt.

Die Abwägung zwischen Transparenz (Publizitätspflicht) und Geheimhaltung sowie die rechtliche Beurteilung von Informationsrechten und -pflichten bilden die zentrale Problematik von Corporate Governance. Dabei ist für die Entstehung von Vertrauen zu Berufsträgern (hier zum Wirtschaftsprüfer) Verschwiegenheit, in Märkte (hier dem Kapitalmarkt) jedoch Transparenz nötig. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Einblick und behandelt dazu die beiden verfahrensgegenständlichen Anfragen, einmal die Anfrage zur Deutschen Bahn AG und zum zweiten die Anfrage zur Finanzmarktaufsicht.

Das Urteil des BVerfG vom 7. 11. 2017 basiert auf Anträgen von Bundestagsabgeordneten, die im Rahmen ihres parlamentarischen Informationsanspruchs (gem. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) parlamentarische Anfragen gestellt hatten. Diese Entscheidung erregte viel Aufsehen, weil das BVerfG im Ergebnis den Antragstellern darin Recht gab, dass die Bundesregierung ihrer Antwortpflicht nicht genügt und hierdurch Rechte der Antragsteller und des Deutschen Bundestags verletzt habe.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2018; Seite 72 bis 76) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Berichterstattung über steuerliche Aspekte

    Mit dem Ertragsteuerinformationsbericht verlangt der deutsche Gesetzgeber auf der Basis europäischer Vorgaben ein öffentliches Country-by-Country-Reporting für Steuerzahlungen bestimmter Unternehmen für nach dem 21.6.2024 beginnende Geschäftsjahre. Am 29.11.2024 hat die EU-Kommission einen Durchführungsrechtsakt dazu veröffentlicht, der jedoch erst für am oder nach dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre zu beachten ist.

  • Bei den ESG-Indikatoren im Fokus

    Mit dem Inkrafttreten des ARUG II (Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie) hat der Einfluss der Aktionäre auf die Vorstandsvergütung deutlich zugenommen. Aufsichtsräte stehen zunehmend unter Druck, ESG-Kriterien und andere Anforderungen von Investoren zu berücksichtigen. Die vorliegende Studie untersucht die Leistungsindikatoren der Vergütungssysteme von 320 börsennotierten Unternehmen für die Jahre 2022 und 2023.

  • Governance im Unternehmen

    Wenn mittelständische Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung erstellen müssen, ist gleichzeitig eine Vielzahl von regulatorischen Anforderungen zu erfüllen. Um knappe personelle und finanzielle Ressourcen zielgerichtet einzusetzen und gleichzeitig Compliance sicherzustellen, bedarf es einer Priorisierung.

  • Abgrenzung des Risikomanagements

    Risikomanagement und Krisenmanagement weisen eine Vielzahl wichtiger Verknüpfungspunkte auf. Auch vor dem Hintergrund der zuletzt 2021 durch das StaRUG (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen) und das FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität) erweiterten gesetzlichen Anforderungen an das Krisen- und Risikomanagement ist es wichtig, diese Bezüge zu kennen.

  • Steuern im ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • ESRS und die Bewertung von Auswirkungen

    Die ESRS eröffnen weiten Gestaltungsspielraum bei der Operationalisierung des Grundsatzes der doppelten Wesentlichkeit. Dies gilt besonders für die Perspektive der Auswirkungs-Wesentlichkeit, mit der sich viele Unternehmen erstmals befassen. Bei der Bewertung müssen u. a. Maßstäbe festgelegt werden, wie die Wesentlichkeit bestimmt wird; in der Praxis ist die Umsetzung mit Unklarheit verbunden.

  • Weiterbildungen des Aufsichtsrats

    Nur wenige Aufsichtsräte bilden sich regelmäßig weiter. Aufgrund der steigenden Anforderungen an den Aufsichtsrat sind jedoch regelmäßige Fortbildungen unerlässlich. Wie die Analyse der DAX-Konzerne zeigt, setzen die Unternehmen mit einer Ausnahme die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) um.

  • Monitoring von Finfluencer Relations

    Die Popularität und Reichweite von Finfluencern haben zuletzt stark zugenommen. Dadurch werden sie zunehmend auch als relevante Kapitalmarktakteure der "Financial Community" und potenzielle Informationsintermediäre wahrgenommen. Finfluencer Relations können dabei sowohl eine Chance als auch ein Risiko für Unternehmen darstellen.

  • Wirtschaftsprüfung und Vorstandskarriere

    In fast jedem vierten Unternehmen der DAX-Familie ist ein Vorstandsmitglied mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsprüfung vertreten. Unsere Daten zeigen, dass die Ernennung zum DAX-Vorstand meist einige Jahre nach der Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung erfolgt.

  • Entwaldungsfreie Lieferketten

    "EUDR ante portas" - oder doch nicht? Bis zum 30.12.2024, dem ursprünglichen Datum der Anwendung der EU Deforestation Regulation (EUDR), schien die Zeit bereits sehr knapp. Jedoch wurde auf Initiative der EU-Kommission vom 2.10.2024 mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates das Anwendungsdatum auf den 30.12.2025 für große Unternehmen und für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf den 30.6.2026 verschoben.

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