Anwendung auf CG-Themen im Unternehmen


Regeln für den Umgang mit Informationen zur Entstehung von Vertrauen
Anmerkungen zur Übertragbarkeit des BVerfG-Urteils vom 7.11.2017 auf Anwendungsfragen in der Unternehmenssteuerung




Dr. Petra Ritzer-Angerer

Ein erst kürzlich ergangenes Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 7.11.2017 beschäftigt sich auf den ersten Blick mit Verletzungen des parlamentarischen Informationsanspruchs durch Verweigerung von Antworten auf parlamentarische Anfragen (Az. 2 BvE 2/11). Die Bedeutung dieser Entscheidung geht jedoch weit über diese Sachproblematik hinaus, da sie nicht nur das Parlament bei der Kontrolle der Bundesregierung stärkt, sondern weil sie zukunftsweisend Regeln für den richtigen Umgang mit Informationsrechten und -pflichten insbesondere im Zusammenhang mit Aufsichtstätigkeiten aufstellt sowie zugleich die Bedeutung der Geheimhaltung von Daten und Informationen hervorhebt.

Die Abwägung zwischen Transparenz (Publizitätspflicht) und Geheimhaltung sowie die rechtliche Beurteilung von Informationsrechten und -pflichten bilden die zentrale Problematik von Corporate Governance. Dabei ist für die Entstehung von Vertrauen zu Berufsträgern (hier zum Wirtschaftsprüfer) Verschwiegenheit, in Märkte (hier dem Kapitalmarkt) jedoch Transparenz nötig. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Einblick und behandelt dazu die beiden verfahrensgegenständlichen Anfragen, einmal die Anfrage zur Deutschen Bahn AG und zum zweiten die Anfrage zur Finanzmarktaufsicht.

Das Urteil des BVerfG vom 7. 11. 2017 basiert auf Anträgen von Bundestagsabgeordneten, die im Rahmen ihres parlamentarischen Informationsanspruchs (gem. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) parlamentarische Anfragen gestellt hatten. Diese Entscheidung erregte viel Aufsehen, weil das BVerfG im Ergebnis den Antragstellern darin Recht gab, dass die Bundesregierung ihrer Antwortpflicht nicht genügt und hierdurch Rechte der Antragsteller und des Deutschen Bundestags verletzt habe.

Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2018; Seite 72 bis 76) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.

In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZCG lesen.


Zeitschrift für Corporate Governance - Leitung und Überwachung in der Unternehmens- und Prüfungspraxis

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Im Überblick: ZCG

Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG)

  • Monitoring von Finfluencer Relations

    Die Popularität und Reichweite von Finfluencern haben zuletzt stark zugenommen. Dadurch werden sie zunehmend auch als relevante Kapitalmarktakteure der "Financial Community" und potenzielle Informationsintermediäre wahrgenommen. Finfluencer Relations können dabei sowohl eine Chance als auch ein Risiko für Unternehmen darstellen.

  • Wirtschaftsprüfung und Vorstandskarriere

    In fast jedem vierten Unternehmen der DAX-Familie ist ein Vorstandsmitglied mit einem Hintergrund in der Wirtschaftsprüfung vertreten. Unsere Daten zeigen, dass die Ernennung zum DAX-Vorstand meist einige Jahre nach der Tätigkeit in der Wirtschaftsprüfung erfolgt.

  • Entwaldungsfreie Lieferketten

    "EUDR ante portas" - oder doch nicht? Bis zum 30.12.2024, dem ursprünglichen Datum der Anwendung der EU Deforestation Regulation (EUDR), schien die Zeit bereits sehr knapp. Jedoch wurde auf Initiative der EU-Kommission vom 2.10.2024 mit Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates das Anwendungsdatum auf den 30.12.2025 für große Unternehmen und für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf den 30.6.2026 verschoben.

  • Family Governance im Wandel

    Family Governance spielt eine zentrale Rolle, um in Familienunternehmen das Gleichgewicht zwischen familiären und unternehmerischen Interessen zu wahren und die langfristige Stabilität zu sichern. Dieser Artikel untersucht, wie verschiedene Familienkonstellationen - etwa Familiengröße, Generationenvielfalt und Eigentumsverteilung - die Ausprägung und Effektivität spezifischer Governance-Mechanismen beeinflussen.

  • Überarbeitung der IFRS Vorschriften erst am Anfang

    Das Thema Goodwill ist für viele Unternehmen von zentraler Bedeutung. Der Geschäfts- oder Firmenwert entsteht dadurch, dass der Käufer bereit ist, einen höheren Kaufpreis für das Unternehmen zu bezahlen als den Zeitwert des Eigenkapitals. Dies liegt beispielsweise an der guten Marktposition, einer großen Anzahl von Stammkunden oder Vorteilen durch Synergieeffekte, die durch den Unternehmenskauf entstehen.

  • Obliegenheit zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird eine verbindliche Nachhaltigkeitsberichterstattung bei großen Kapitalgesellschaften und bei kapitalmarktorientierten kleinen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften eingeführt.

  • EFRAG Implementation Guidances

    Die erstmalige Implementierung der ESRS stellt europäische Unternehmen vor beträchtliche Herausforderungen. Trotz des beträchtlichen Umfangs der Standards, die nunmehr vorliegen, bleiben viele Auslegungsfragen offen. Die EFRAG wurde daher beauftragt, Anwendungshilfen zu erarbeiten - und legte am 31.5.2024 die ersten drei "EFRAG Implementation Guidances" (EFRAG IG) vor.

  • Änderungen der IFRS

    Mit IFRS 18 hat der IASB im April 2024 einen neuen Standard zur Darstellung der Angaben im Abschluss bereitgestellt. Er ersetzt nach Anerkennung durch die EU ab 2027 den aktuellen IAS 1, darf aber bereits vorzeitig angewendet werden

  • Steuern im ESG-Rating

    ESG-Ratings erfüllen eine bedeutende Indikatorfunktion bezüglich der Nachhaltigkeitsanstrengungen von Unternehmen. Allerdings ist für Außenstehende oft unklar, welche Nachhaltigkeitsinformationen in welcher Form und Gewichtung in die Ratings eingehen. Und für Unternehmen ergibt sich die Schwierigkeit zu verstehen, welche (Berichterstattungs-)Anforderungen für ein gutes Rating überhaupt erfüllt sein sollen und wie ESG-Ratings unternehmensintern zielführend gemanagt werden können.

  • Frauen in Geschäftsleitungen

    Die Vergütungen von Geschäftsleitenden sind immer wieder Gegenstand der politischen und öffentlichen Diskussion. Meinungen zur angemessenen Höhe bilden sich oft ohne nachvollziehbare Grundlage. Normalerweise werden die Gehälter von Geschäftsführungs- oder Vorstandsmitgliedern öffentlicher Unternehmen "frei" vereinbart - wobei die Anführungsstriche andeuten, dass die Eigentümerseite eben nicht ganz frei von politischen Setzungen oder Werturteilen ist.

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