Interne versus externe CEO-Nachfolge
Kapitalmarktreaktionen auf Ankündigungen eines CEO-Wechsels am deutschen Kapitalmarkt
Die Reduktion der disruptiven Risiken eines Vorstandswechsels ist für den Aufsichtsrat das zentrale Argument, das für eine Neubesetzung der CEO-Position mit einem internen Kandidaten spricht
Prof. Dr. Franca Ruhwedel, Beatrice Beitz, Christian James Emsen
Die Besetzung der CEO-Position stellt für den Aufsichtsrat eine wesentliche Stellschraube der Corporate Governance dar. Die zentrale Frage ist dabei, ob und unter welchen Voraussetzungen eine externe Nachfolgeregelung einer internen Lösung vorzuziehen ist. Die empirischen Ergebnisse zeigen, dass am deutschen Kapitalmarkt in mehr als zwei Dritteln der Fälle intern nachbesetzt wird – und das, obwohl die Kapitalmarktreaktion auf einen CEO-Wechsel im Falle einer externen Nachfolge positiver ausfällt als bei einer internen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Performance eines Unternehmens vor dem Wechsel eher gering war. Darüber hinaus kann nachgewiesen werden, dass Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Performance sowie kleinere Unternehmen eher einen externen CEO-Nachfolger wählen als einen internen.
Das deutsche Aktienrecht sieht die Rolle des Vorstandsvorsitzenden nicht zwingend vor und §§77, 78 AktG gehen grundsätzlich von einer gemeinsamen Geschäftsführung und Vertretung der AG aus. Dennoch hat sich die Rolle des Vorstandsvorsitzenden oder Vorstandssprechers in den letzten Jahren in vielen Unternehmen über die Bedeutung des AktG hinaus in Richtung des angelsächsischen Modells mit dem CEO als starker Führungsposition an der Spitze entwickelt.
So zeigen etwa die Kursreaktionen auf die Ernennung von Kasper Rorstedt zum CEO von adidas oder von Heinrich Hiesinger bei thyssenkrupp (Kursanstieg um rund 9 Prozent bzw. 6 Prozent), dass der Kapitalmarkt der Frage nach der Person an der Spitze des Unternehmens eine erhebliche Bedeutung beimisst.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift für Corporate Governance (ZCG) (Ausgabe 2, 2018; Seite 65 bis 71) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
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