Stichtagsregelung ist rechtens


Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde von VdK und SoVD gegen Ungleichbehandlung bei EM-Renten zurück
Rund 1,8 Millionen Erwerbsminderungsrentner bleiben durch Stichtagsregelung benachteiligt - Gesetzgeber hatte auf Druck von VdK und SoVD bei EM-Bestandsrenten mit Zuschlägen nachgebessert




Das Bundesverfassungsgericht hat eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde des Sozialverbands VdK und des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zurückgewiesen (Aktenzeichen: 1 BvR 847/23). Die Sozialverbände waren nach Karlsruhe gezogen, um die Ungleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern zu stoppen. Denn Personen, deren EM-Rentenbezug zwischen 2001 und 2018 begann, erhalten weniger Rente als Neurentner, die seit 2019 ihre EM-Rente beziehen.

Das liegt daran, dass unterschiedliche Zurechnungszeiten gelten. Wer ab dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente erhält, den behandelt die Rentenversicherung so, als hätte sie oder er bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet. Das Problem: Von dieser Erhöhung profitieren jene Personen nicht, die vor dem 1. Januar 2019 eine EM-Rente beantragen mussten. Mehr als 1,8 Millionen Menschen haben deshalb nichts von dieser Verbesserung.

Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass diese Stichtagsregelung rechtens ist. In seiner Begründung heißt es, dass der Gesetzgeber "zur Regelung bestimmter Lebenssachverhalte" Stichtage einführen kann. Dabei räumt das Gericht ein, dass jeder Stichtag unvermeidlich gewisse Härten mit sich bringt.

Auf öffentlichen Druck von VdK und SoVD hatte der Gesetzgeber bei den sogenannten Bestandsrentnerinnen und -rentnern, deren EM-Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, in der Zwischenzeit Zuschläge beschlossen. Je nach Rentenbeginn liegen diese Zuschläge bei 4,5 beziehungsweise 7,5 Prozent. Nach Ansicht von VdK und SoVD sind diese jedoch zu niedrig und stellen keine Gleichbehandlung mit Neurentnern her. Die Zuschläge werden außerdem erst zum Juli 2024 eingeführt und damit nach Ansicht von VdK und SoVD viel zu spät.

VdK-Präsidentin Verena Bentele ist enttäuscht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Für alle Menschen, die wegen einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr arbeiten können und eine Erwerbsminderungsrente erhalten, ist das eine ganz bittere Entscheidung. Auch wenn auf unseren politischen und juristischen Druck überhaupt erst Zuschläge für Bestandsrenten beschlossen wurden, hätten wir uns natürlich mehr gewünscht."

Michaela Engelmeier, Vorstandsvorsitzende des SoVD, erklärt dazu: "Leider haben sich unsere Erwartungen nicht erfüllt und die Ungleichbehandlung besteht fort. Dennoch hat es sich gelohnt, gemeinsam mit dem VdK seit 2020 dieses Musterstreitverfahren durch die Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu führen. Die Nachbesserungen für Bestandsrentner sind ein Teilerfolg." (Sozialverband VdK: ra)

eingetragen: 03.08.23
Newsletterlauf: 28.09.23

Sozialverband VdK Deutschland: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Markt / Unternehmen

  • Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet)

    Ein breites Bündnis aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und deutscher Kreditwirtschaft setzt sich für die rasche Einführung einer europäischen digitalen Identität ein. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die unterzeichnenden Verbände, darunter Bitkom und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), klare politische Leitlinien sowie eine beschleunigte Umsetzung für die Identitäts-Wallet (EUDI-Wallet). Eine Wallet ist eine virtuelle Brieftasche, in der verschiedene digitale Dokumente auf dem Smartphone oder Tablet gespeichert werden können.

  • In den Diensten der Rechtsberufe

    Doctrine, Plattform für juristische KI, steigt in den deutschen Markt ein. Das französische Legaltech-Unternehmen bietet seine Lösungen nun auch deutschen Kanzleien, Unternehmen, Behörden und Gerichten an. Doctrine entwickelt KI-Werkzeuge, die auf der Grundlage verlässlicher juristischer Informationen bei der Recherche sowie dem Verfassen juristischer Schriftsätze unterstützen. In Deutschland kooperiert Doctrine dazu mit dejure.org, einer der vertrauenswürdigsten Quellen für juristische Informationen. Doctrine geht hierzu eine strategische Beteiligung an dejure.org ein.

  • Cloud-Souveränität beginnt in Europa

    Wer hat Zugriff auf unsere Daten - und wo sind diese gespeichert? Diese Fragen stellen sich aktuell immer mehr Unternehmen in Europa. Angesichts zunehmender Cyberrisiken und globaler Spannungen wächst das Bewusstsein für digitale Souveränität. Und das zu Recht: Besonders die Zusammenarbeit mit US-Cloud-Diensten führt für europäische Unternehmen immer wieder zu Herausforderungen - sowohl operativ, rechtlich als auch sicherheitstechnisch. Die Bedeutung des europäischen Datenstandorts für Resilienz, Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit ist daher wichtiger denn je. Das gilt gerade für das Vertragsmanagement. Denn hier kommen hochsensible Informationen ins Spiel.

  • Kernkapital geht insgesamt zurück

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Zentralbank (EZB) haben die Ergebnisse ihres regelmäßigen Stresstests veröffentlicht. Seit dem Frühjahr haben sich die Kreditinstitute der Simulation eines Basis- und eines pessimistischen Drei-Jahres-Szenarios mit einem schweren makroökonomischen Abschwung gestellt. Die Ergebnisse werden von der EZB zur Berechnung der individuellen aufsichtlichen Eigenmittelempfehlung der Institute herangezogen. Der Stresstest hatte zuletzt 2023 stattgefunden.

  • Bitkom veröffentlicht Transparenzbericht

    Als erster großer Wirtschaftsverband hat Bitkom einen umfassenden Transparenzbericht veröffentlicht. Er enthält unter anderem detaillierte Angaben zur internen Organisation, Entscheidungsprozessen, Mitgliederstrukturen, Finanzen und Beschäftigten, Kommunikation und den politischen Aktivitäten. Mit dem Transparenzbericht geht Bitkom deutlich über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen