Deutschland muss Gruppenklage einführen


VW-Skandal zeigt Handlungsbedarf: Für Verbraucher muss es einfacher werden, Rechte gemeinsam einzuklagen
Compliance & Manipulation von Abgaswerten die Verbraucher: Rechtsbruch darf sich für Unternehmen nicht lohnen

(20.10.15) - VW hat mit der Manipulation von Abgaswerten die Verbraucher massiv getäuscht. Sollten sich daraus für Kunden in Deutschland finanzielle Ersatzansprüche ergeben, fehlen bislang die rechtlichen Mittel, um die Ansprüche vieler geschädigter Verbraucher durchzusetzen. Darauf macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aufmerksam. Bislang gibt es in Deutschland keine Gruppenklagen. Wer nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben will, muss selbst klagen. Der vzbv fordert die Einführung von Gruppenverfahren. So ließe sich auch verhindern, dass mögliche Ansprüche bis zur vollständigen Aufklärung eines Falls verjährt sind.

Immer wieder erleiden Verbraucherinnen und Verbraucher durch rechtswidriges Verhalten von Unternehmen hohe finanzielle Schäden. Gerichte untersagen zwar solche Geschäftspraktiken. Doch trotz gewonnener Unterlassungsverfahren bleiben Verbraucher häufig auf dem Schaden sitzen. Zu dem Ergebnis kommt ein aktuelles juristisches Gutachten im Auftrag des vzbv.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv: "Rechtsbruch darf sich für Unternehmen nicht lohnen. Es ist an der Zeit, dass Verbraucher nicht nur zu ihrem Recht, sondern auch zu ihrem Geld kommen." Verbraucherverbände wie die Verbraucherzentralen können zwar stellvertretend für Betroffene klagen, die ihre Ansprüche an die Verbände abtreten. Diese Verfahren sind aber unverhältnismäßig aufwändig. Die Verbände können nur wenige Verbraucher vertreten, so dass es in Fällen mit vielen Betroffenen an der Breitenwirkung fehlt.

Die Europäische Kommission hat bereits im Jahr 2013 eine Empfehlung zur Einführung von Gruppenverfahren verabschiedet. Doch bislang gehört Deutschland in Europa zu den Schlusslichtern bei Gruppenklagen. Der vzbv appelliert an die Bundesregierung, zu handeln. Die Forderungen im Überblick:

Gruppenverfahren einführen
Verbraucher müssen sich in gleichgelagerten Fällen zusammenschließen und gemeinsam klagen können – entweder mit oder ohne Beteiligung von Verbraucherbänden. Die Möglichkeit, sich einem Gruppenverfahren anzuschließen, muss niedrigschwellig sein. Solche Verfahren sind nicht mit Sammelklagen wie in den USA vergleichbar. Verbraucher sollen nur die Ansprüche geltend machen können, die jedem einzelnen zustehen und die theoretisch auch individuell durchsetzbar wären.

Verjährung hemmen
Verbraucherverbände müssen Rechtsfragen, von denen viele Menschen betroffen sind, in Musterverfahren klären lassen können. Damit die Urteile auch nach einem jahrelangen Rechtsstreit nicht zu spät für die Betroffenen kommen, dürfen diese Fälle bis zur finalen Entscheidung nicht verjähren.

Mit Vergleichs- und Schlichtungsangeboten helfen
Gruppen- und Musterverfahren können häufig nur zentrale Rechtsfragen klären. Sie sollten jeweils mit gerichtlich begleiteten Vergleichsverfahren oder Schlichtungsangeboten verbunden werden, um Verbraucher bei der Berechnung ihrer individuellen Ansprüche zu unterstützen.

Abschöpfung von Unrechtsgewinnen erleichtern
Auch wenn die Schäden jedes Einzelnen so gering sind, dass die Auszahlung an die betroffenen Verbraucher unwirtschaftlich wäre, dürfen Unternehmen unrechtmäßige Gewinne nicht behalten. Zwar ist es schon heute möglich, diese Beträge einzuklagen, doch die Anforderungen sind zu hoch. So kann das Geld bislang zum Beispiel nur abgeschöpft werden, wenn der unrechtmäßige Gewinn konkret beziffert wird und den Unternehmen ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Der vzbv fordert, die rechtlichen Hürden etwa durch Beweiserleichterungen zu senken. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen