Seit 16 Jahren wird die EU-Richtlinie im Rat blockiert, nun soll sie ohne Alternativvorschlag gestrichen werden Verena Bentele, VdK: "Es gibt immer noch erhebliche Schutzlücken bei den Diskriminierungsmerkmalen Behinderung und Alter in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie im Güter- und Dienstleistungsverkehr"
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung” statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Es gibt immer noch erhebliche Schutzlücken bei den Diskriminierungsmerkmalen Behinderung und Alter in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie im Güter- und Dienstleistungsverkehr. Seit 16 Jahren wird die EU-Richtlinie im Rat blockiert, nun soll sie ohne Alternativvorschlag gestrichen werden. Das ist ein Skandal.
Neben den europäischen Bemühungen muss die neue Bundesregierung in der Behindertenpolitik nachlegen. In den Koalitionsvertrag gehört dringend eine Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) mit einem wirksamen Diskriminierungsschutz, zum Beispiel mit einem gesetzlichen Verbot der Benachteiligung wegen Behinderung oder Erkrankung beim Abschluss von Versicherungen.
Bei den Verhandlungen zwischen den potentiellen Koalitionspartnern vermisse ich den Konsens, dass wir endlich eine gesetzliche Verpflichtung privater Anbieter von Gütern und Dienstleistungen brauchen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte dazu längst einen Gesetzentwurf in der Schublade. Barrierefreiheit ist kein Selbstzweck oder nur für einen kleinen Personenkreis bestimmt. Von Barrierefreiheit profitieren neben Menschen mit einer Behinderung auch Personen mit vorübergehenden Einschränkungen, und vor allem auch ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, Familien mit Kinderwagen oder Reisende mit Koffern. Gleichzeitig bringt Barrierefreiheit Vorteile für alle Beteiligte, etwa einen vergrößerten Absatzmarkt für Unternehmer, die ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anbieten." (Sozialverband VdK: ra)
eingetragen: 15.04.25
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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