Neuregelung der Veröffentlichungspflicht: Zivilgesellschaftliche Organisationen begrüßen Entscheidung über schärfere Veröffentlichungspflicht von Nebeneinkünften Unzureichend sei weiterhin die Veröffentlichungspflicht von Anwälten und Unternehmensberatern
(12.11.12) - Die Organisationen Transparency International Deutschland, Lobby Control und Campact haben den Beschluss des Ältestenrats zur Transparenz bei Nebeneinkünften als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Die Rechtsstellungskommission hat beschlossen, die bisherigen Stufen beizubehalten und auf zehn Stufen bis zu 250.000 Euro zu erweitern. Bisher lag die Grenze bei 7.000 Euro.
"Der Beschluss schafft mehr Transparenz über hohe Nebeneinkünfte von Abgeordneten – das ist ein großer Fortschritt. Wir streiten aber weiter für Transparenz auf Euro und Cent", sagte Christoph Bautz vom Kampagnennetzwerk Campact. "Es ist bedauerlich, dass Schwarz-Gelb weitergehende Anträge der Oppositionsparteien für eine Offenlegung auf Euro und Cent oder genauere Stufenregeln abgelehnt hat."
Edda Müller, Vorsitzende von Transparency Deutschland, sagte: "Die Neuregelung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Wir bedauern allerdings, dass sich der Vorschlag der SPD nicht durchgesetzt hat. Danach wären alle Nebentätigkeiten betrags- und absendergenau veröffentlicht worden, sobald ein Abgeordneter in der Summe der Nebentätigkeiten mehr als 10.000 Euro verdient. So hinken wir weiter hinter Ländern wie den Niederlanden und Lettland hinterher, die zeigen, dass es anders geht."
"Unzureichend ist weiterhin die Veröffentlichungspflicht von Anwälten und Unternehmensberatern. Zumindest die Wirtschaftsbranche, aus dem ein Mandat stammt, gehört offengelegt. Die Transparenzregeln müssen weiter nachgebessert werden", fordert Ulrich Müller von LobbyControl.
Vor Beginn der Sitzung hatten die Organisationen unter dem Motto "Unsere Geduld ist am Ende" mit einer großen Sanduhr auf eine Ende des Ringens um eine Neuregelung der Veröffentlichungspflicht gedrungen. (Transparency: ra)
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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