Mehr Technik ein Ausdruck der Hilflosigkeit


Videoüberwachung von gefährlichen Orten kein Allheilmittel gegen zunehmende Gewalt
GdP: "Eine stärkere Polizeipräsenz an Orten, wo es häufig zu Gewalttaten kommt, ist wirksamer als die elektronische Linse"


(06.11.12) - Die verstärkte Videoüberwachung von gewaltträchtigen Orten sei kein Allheilmittel im Kampf gegen die zunehmende Brutalisierung der Gesellschaft, mahnte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bernhard Witthaut, angesichts der jüngsten Forderung Bundesinnenministers Friedrich. Die visuelle Aufzeichnung von Straftaten erleichtere der Polizei zwar die Ermittlung der Täter, doch sei die Tat trotzdem geschehen und Opfer zu beklagen.

Es sei zweifelhaft, so Witthaut, dass die Abschreckung der Videoüberwachung ausreiche, um der Gewalt den entscheidenden Riegel vorzuschieben. Witthaut sagte: "Eine stärkere Polizeipräsenz an Orten, wo es häufig zu Gewalttaten kommt, ist wirksamer als die elektronische Linse. Jetzt auf mehr Technik zu setzen, ist zunächst der Ausdruck der Hilflosigkeit gegenüber den Auswirkungen der massiven Sparpolitik bei der Polizei." Allein in Berlin seien in den vergangenen Jahren rund 4.000 Beamtinnen und Beamte eingespart worden. Bundesweit stünden Tausende Stellen auf der Streichliste.

Die meist jugendlichen Täter oder jungen Erwachsenen würden, so der GdP-Bundesvorsitzende, nicht als tickende Zeitbomben geboren, ebenso wenig wie Kriminelle kriminell zur Welt gekommen seien. Witthaut wies darauf hin: "Unsere Gesellschaft vermag nicht mehr, rechtzeitig Grenzen zu setzten. Polizisten erfahren das täglich am eigenen Leib, von der Beleidigung bis zum schwersten Übergriff, immer dann, wenn sie sich jemandem in den Weg stellen, um andere Menschen, das gemeinsame oder das private Eigentum vor Schaden zu bewahren." (GdP: ra)

Lesen Sie zu diesem Thema auch den Schwerpunkt:
Rechtskonforme Videoüberwachung

GdP: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen