Krisenmanagement & Einlagensicherung


CMDI-Reform: Politische Einigung lässt viele Fragen offen
Das sogenannte Bridge-the-Gap-Instrument erlaubt künftig einen größeren Einsatz von Mitteln der Einlagensicherung zur Finanzierung von Abwicklungsfällen



Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI).

"Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken.

Prinzipiell positiv bewertet die DK, dass die ursprünglich geplante Ausweitung des Abwicklungsregimes auf kleinere und mittlere Institute abgemildert wurde. In vielen Fällen wäre eine reguläre Abwicklung weder notwendig noch wirtschaftlich. Es bleibt aber abzuwarten, wie die Praxis der Abwicklungsbehörden sich dazu entwickeln wird.

Auch der Erhalt der Superpräferenz ist ein wichtiges Signal. Die Vorrangstellung der Einlagensicherungssysteme im Insolvenzfall bleibt bestehen. Dies stärkt die Finanzierung der Systeme, und das Vertrauen der Einlegerinnen und Einleger.

Insgesamt bringt der Kompromiss Fortschritte für das europäische Krisenmanagement und stärkt gleichzeitig die nationalen Sicherungssysteme. So bleiben die deutschen Institutssicherungssysteme funktionsfähig und tragen weiterhin zur Vielfalt der Bankenlandschaft bei.

Allerdings bringt die Einigung auch neue Herausforderungen mit sich: Das sogenannte Bridge-the-Gap-Instrument erlaubt künftig einen größeren Einsatz von Mitteln der Einlagensicherung zur Finanzierung von Abwicklungsfällen. Viele der ursprünglich vorgesehenen Schutzmechanismen fehlen im Kompromiss. Dadurch steigt das Risiko häufiger und größerer Belastungen für die nationalen Systeme.

Kritisch sieht die DK auch die geplante Neugestaltung des sogenannten Least-Cost-Prinzips. Dieses soll künftig europaweit harmonisiert zur Anwendung kommen. Es soll sicherstellen, dass zwischen Abwicklung und Einlegerentschädigung die kostengünstigere Lösung gewählt wird. Die nun vorgesehene, Berechnungsweise birgt jedoch weitere Gefahren. Statt Effizienz könnten so neue Fehlanreize entstehen, die langfristig höhere Kosten verursachen und die Einlagensicherung unnötig belasten.

Aus Sicht der DK wäre ein schlankerer Reformansatz sinnvoller gewesen: mit klaren, praxisnahen Verbesserungen, anstatt eines überladenen Gesamtpaketes.

Die DK wird den Gesetzgebungsprozess weiter konstruktiv begleiten. Ziel bleibt ein stabiles, verhältnismäßiges und funktionierendes Regelwerk, das den unterschiedlichen Strukturen des europäischen Bankensektors gerecht wird. Offene technische Frage sollten nun unter der ab Juli startenden dänischen Ratspräsidentschaft aufgegriffen werden. (Deutsche Kreditwirtschaft: ra)

eingetragen: 13.07.25

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