Financial Experts Association begrüßt den Beschluss der EU-Kommission, die Entscheidung über "Frauenquote für Aufsichtsräte" zu verschieben Nominierungsprozess für Aufsichtsräte muss professionalisiert werden
(16.11.12) - Die EU-Kommission wird zunächst keine Frauenquote für Aufsichtsräte beschließen. EU-Kommissarin Viviane Reding kündigte allerdings an, in einem Monat ihre Initiative erneut einzubringen und zur Entscheidung vorzulegen. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass der neue Vorschlag weniger radikal sein wird als die ursprüngliche Initiative. Die Financial Experts Association, Berufsverband für Aufsichtsräte in Deutschland, begrüßt die Verschiebung und schlägt vor, sich nicht auf eine starre Quote zu konzentrieren, sondern den Nominierungsprozess für Aufsichtsräte zu professionalisieren.
Klare Anforderungsprofile formulieren "Die Besetzungsprozesse müssen nach Überzeugung von FEA strukturiert und an klaren Anforderungsprofilen ausgerichtet werden. Das ist ein zentraler Hebel für die Qualität von Aufsichtsräten. Umfassende Informationen über die Aufsichtsratskandidaten und eine Begründung für den Wahlvorschlag sollten durch die Unternehmen rechtzeitig vor der Hauptversammlung bereitgestellt werden, um eine fundierte Wahl der Kandidaten zu ermöglichen", betont Prof. Dr. Peter Ruhwedel, FEA-Experte für die Besetzungsprozesse in Aufsichtsräten. Dass dabei Frauen gleichberechtigt berücksichtigt werden müssten, sei eine Selbstverständlichkeit. (FEA: ra)
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Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
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