Gegen die Marktmacht von Google?


Piratenpartei: Neuer Gesetzesentwurf führt Leistungsschutzrecht ad absurdum
"Es geht hier schlichtweg um das Geschäftsmodell Google, von dem Verlage nutznießen können sollen"

(08.08.12) - Das Bundesjustizministerium nimmt erneut Anlauf, ein Leistungsschutzrecht für Verleger einzuführen. So wurde jetzt im Netz ein überarbeiteter Gesetzesentwurf bekannt, mit dem ausschließlich Anbieter von Suchmaschinen zur Gebührenabgabe verpflichtet werden sollen [1]. Die Piratenpartei Deutschland lehnt auch diesen Vorschlag ab und fordert die Regierung auf, das Vorhaben Leistungsschutzrecht endgültig fallen zu lassen. Begründung: Das Leistungsschutzrecht wird zum Einzelfallgesetz und führt sich damit selbst ad absurdum [2].

"Mit diesem Entwurf offenbart uns die Bundesjustizministerin ihr wahres Gesicht: Es geht hier schlichtweg um das Geschäftsmodell Google, von dem Verlage nutznießen können sollen. Damit wird das Leistungsschutzrecht aber ein Einzelfallgesetz, was per Grundgesetz schlichtweg verboten ist", sagte Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland.

Begründet würde das Vorgehen gegen die Suchmaschinen damit, dass Verleger vor der "systematischen Nutzung" ihrer Leistung geschützt werden sollen. Das ist nach Ansicht der Piratenpartei schlicht Unsinn. Gegen die Indexierung des Internets und damit auch der eigenen Verlagsangebote genüg ein einfacher Eintrag in der Datei "robots.txt", den jeder Websitebetreiber problemlos selbst vornehmen könne. [3]

Auch die Begründung der Verleger, dass sie sich gegen die Marktmacht von Google erwehren müssten, greift nach Ansicht der Piraten ins Leere. "Wird ein Monopol im Handel mit digitalen Informationen befürchtet, ist das Kartellamt einzuschalten und nicht ein Gesetz zu schaffen, um von der Monopolstellung eines anderen Unternehmens selbst zu profitieren", sagte Kramm weiter.

Wenn Suchmaschinen wie Google Verlagsprodukte aus dem eigenen Index nehmen, haben nach Ansicht der Piraten am Ende alle verloren: der Suchmaschinenanbieter, die Verlage und möglicherweise auch Blogger mit verlagsähnlichen Angeboten.

Quellen:
[1] Artikel auf Heise.de:
http://m.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerium-entschaerft-Entwurf-fuer-Presse-Leistungsschutzrecht-1654656.html?from-classic=1
[2] Vgl. auch Analyse von Rechtsanwalt Jan Mönikes:
http://www.moenikes.de/ITC/2012/07/27/neuer-referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-warum-lasst-ihr-es-nicht-einfach-bleiben/
[3] Wikipedia-Artikel u.a. zu robots.txt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Robots_Exclusion_Standard
(Piratenpartei: ra)


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Reduktion bürokratischer Hürden war überfällig

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt, dass die EU-Kommission die Bedeutung des europäischen Verbriefungsmarktes erkannt und konkrete Reformvorschläge vorgelegt hat. Die geplanten Entlastungen bei Sorgfaltspflichten, Reporting und aufsichtlichen Prozessen sind ein Schritt in die richtige Richtung.

  • Haftungsübernahme der Banken & Betrugsproblem

    Die Europäische Union will Betrug eindämmen, bei dem Kundinnen und Kunden von Kriminellen getäuscht und zu Zahlungen verleitet werden. Der Rat hat sich nun auf seine Position zur Änderung des Zahlungsrechts verständigt. Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes und diesjähriger DK-Federführer, betont: "Betrug kann nur wirksam bekämpft werden, wenn alle Beteiligten - Kreditinstitute, Telekommunikationsanbieter und Internetplattformen - ihren Beitrag leisten. Das muss auch der gesetzliche Rahmen widerspiegeln." Denn die Kriminellen entwickelten ihre Betrugsmaschen ständig weiter und nutzen neue Einfallstore über Social Media und andere digitale Kommunikationsmittel. Unerlässlich ist aber auch die Wachsamkeit der Kundinnen und Kunden. "Ohne ihre Mithilfe kann das Problem nicht gelöst werden", so Herkenhoff weiter.

  • Neue EU-Labels zu Langlebigkeit

    Am 20. Juni 2025 trat die neue EU-Ökodesignverordnung in Kraft.?Zugleich gibt es neue EU-Labels zu Langlebigkeit und Reparierbarkeit. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Die neuen Regelungen zum Ökodesign und entsprechenden Kennzeichen sind ein wichtiger Schritt für mehr Nachhaltigkeit in der digitalen Welt."

  • Finanzsektor muss mitgedacht werden

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) sieht Fortschritte, da sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine allgemeine Ausrichtung zur Omnibus Initiative geeinigt haben. Die ursprünglich von der Europäischen Kommission geplanten Vereinfachungen bei Berichtspflichten im Bereich Sustainable Finance sind ein wichtiger Schritt, um Unternehmen von Bürokratie zu entlasten und Nachhaltigkeit in der Praxis wirksamer zu gestalten.

  • Krisenmanagement & Einlagensicherung

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt den politischen Kompromiss zur Reform des europäischen Rahmens für Krisenmanagement und Einlagensicherung (CMDI). "Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung. Die Einlagensicherung kann modernisiert, das europäische Abwicklungsregime gestärkt werden. Doch zentrale Fragen zur Rolle und finanziellen Belastung nationaler Sicherungssysteme bleiben offen", sagt Heiner Herkenhoff, Hauptgeschäftsführer des diesjährigen DK-Federführers Bundesverband deutscher Banken."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen