Gegen die Marktmacht von Google?


Piratenpartei: Neuer Gesetzesentwurf führt Leistungsschutzrecht ad absurdum
"Es geht hier schlichtweg um das Geschäftsmodell Google, von dem Verlage nutznießen können sollen"

(08.08.12) - Das Bundesjustizministerium nimmt erneut Anlauf, ein Leistungsschutzrecht für Verleger einzuführen. So wurde jetzt im Netz ein überarbeiteter Gesetzesentwurf bekannt, mit dem ausschließlich Anbieter von Suchmaschinen zur Gebührenabgabe verpflichtet werden sollen [1]. Die Piratenpartei Deutschland lehnt auch diesen Vorschlag ab und fordert die Regierung auf, das Vorhaben Leistungsschutzrecht endgültig fallen zu lassen. Begründung: Das Leistungsschutzrecht wird zum Einzelfallgesetz und führt sich damit selbst ad absurdum [2].

"Mit diesem Entwurf offenbart uns die Bundesjustizministerin ihr wahres Gesicht: Es geht hier schlichtweg um das Geschäftsmodell Google, von dem Verlage nutznießen können sollen. Damit wird das Leistungsschutzrecht aber ein Einzelfallgesetz, was per Grundgesetz schlichtweg verboten ist", sagte Bruno Kramm, Urheberrechtsbeauftragter der Piratenpartei Deutschland.

Begründet würde das Vorgehen gegen die Suchmaschinen damit, dass Verleger vor der "systematischen Nutzung" ihrer Leistung geschützt werden sollen. Das ist nach Ansicht der Piratenpartei schlicht Unsinn. Gegen die Indexierung des Internets und damit auch der eigenen Verlagsangebote genüg ein einfacher Eintrag in der Datei "robots.txt", den jeder Websitebetreiber problemlos selbst vornehmen könne. [3]

Auch die Begründung der Verleger, dass sie sich gegen die Marktmacht von Google erwehren müssten, greift nach Ansicht der Piraten ins Leere. "Wird ein Monopol im Handel mit digitalen Informationen befürchtet, ist das Kartellamt einzuschalten und nicht ein Gesetz zu schaffen, um von der Monopolstellung eines anderen Unternehmens selbst zu profitieren", sagte Kramm weiter.

Wenn Suchmaschinen wie Google Verlagsprodukte aus dem eigenen Index nehmen, haben nach Ansicht der Piraten am Ende alle verloren: der Suchmaschinenanbieter, die Verlage und möglicherweise auch Blogger mit verlagsähnlichen Angeboten.

Quellen:
[1] Artikel auf Heise.de:
http://m.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerium-entschaerft-Entwurf-fuer-Presse-Leistungsschutzrecht-1654656.html?from-classic=1
[2] Vgl. auch Analyse von Rechtsanwalt Jan Mönikes:
http://www.moenikes.de/ITC/2012/07/27/neuer-referentenentwurf-zum-leistungsschutzrecht-warum-lasst-ihr-es-nicht-einfach-bleiben/
[3] Wikipedia-Artikel u.a. zu robots.txt:
http://de.wikipedia.org/wiki/Robots_Exclusion_Standard
(Piratenpartei: ra)


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen