Nifis begrüßt EuGH-Entscheidung zum Datenschutz


Rechtsanwalt Dr. Thomas Lapp: "Viele Firmen müssen ihre IT-Verträge auf eine neue Basis stellen"
Safe-Harbor-Abkommen: Die Übertragung personenbezogener Daten aus der EU in Drittstaaten ist nur zulässig, wenn dort ein vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet ist

(30.10.15) - Die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (Nifis) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der dem Votum des Generalanwalts folgend das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für unwirksam erklärt hat. "Spätestens mit der Veröffentlichung der Praxis der US-Geheimdienste durch Edward Snowden wurde deutlich, dass in den USA kein mit der EU vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet ist", erklärt RA Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der Nifis. Er führt aus: "Schon damals haben deutsche Datenschutzbehörden erhebliche Bedenken geäußert. Allerdings war es zweifelhaft, ob die nationalen Datenschutzbehörden berechtigt sind, die Entscheidung der EU-Kommission eigenständig zu prüfen. Mit dem jetzigen Urteil ist endlich Klarheit eingetreten."

Die Übertragung personenbezogener Daten aus der EU in Drittstaaten ist nur zulässig, wenn dort ein vergleichbares Datenschutzniveau gewährleistet ist. Mit dem Safe-Harbor-Abkommen wurden Grundsätze geregelt, bei deren Anwendung auch die Übertragung personenbezogener Daten an ein Unternehmen in den USA zulässig sein konnte, wenn dieses Unternehmen sich gegenüber dem Handelsministerium zur Einhaltung verpflichtete.

Der EuGH hat sich nun der Auffassung des Generalanwalts angeschlossen, wonach die EU-Kommission eine eigene Beurteilung durch die nationalen Datenschutzbehörden nicht ausschließen durfte. Auch inhaltlich ist der EuGH der Linie des Generalanwalts gefolgt und hat das Abkommen für unwirksam erklärt. Die Konsequenzen, insbesondere für Unternehmen, sind erheblich.

Unternehmen, welche Datenübertragungen personenbezogener Daten mit Unternehmen in den USA auf Basis des Safe-Harbor-Abkommens vereinbart haben, müssen ihre Verträge auf neue Grundlagen stellen, gegebenenfalls die Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Unternehmen beenden. Betroffen ist eine Vielzahl von Unternehmen, die heute Cloud-Angebote amerikanischer Anbieter nutzen und dabei personenbezogene Daten in die USA transferieren bzw. dort speichern und verarbeiten.

Der Nifis-Vorsitzende RA Dr. Thomas Lapp erläutert: "Die EU-Kommission wird ihre Verhandlungen mit den USA über ein neues Abkommen verstärken. Ob es möglich ist, mit den USA Vereinbarungen zu treffen, die den europäischen Datenschutzstandards tatsächlich entsprechen, wird sich zeigen. Amerikanische Unternehmen werden versuchen, verstärkt europäische Rechenzentren aufzubauen. Allerdings dürfte auch hier die Gefahr des Zugriffs der amerikanischen Geheimdienste bestehen, da amerikanische Behörden nach wie vor die Rechtsauffassung haben, auf Daten der europäischen Tochtergesellschaften zugreifen zu dürfen. Europäische Unternehmen werden sich daher überlegen müssen, ob sie nicht rein europäische Lösung bevorzugen. Letztlich werden sich die USA nur dann auf die EU in Sachen Datenschutz zubewegen, wenn die amerikanischen Unternehmen andernfalls hohe Investitionen oder Umsatzausfälle auf sich zukommen sehen." (Nifis: ra)

Nifis: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen