Zugriff US-amerikanischer Behörden


Safe-Harbor: EuGH-Urteil könnte schwerwiegende Konsequenzen für in der Cloud gespeicherte Unternehmensdaten haben
Datenschutzexperte Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, sieht das EuGH-Urteil zwiegespalten

(02.11.15) - Wie mehrere Quellen berichten, hat der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen zwischen den USA und der EU für ungültig erklärt. Der österreichische Jurastudent Max Schrems hatte zuvor geklagt. Als Begründung für ihr Urteil gaben die Richter in Luxemburg an, dass die persönlichen Daten europäischer Internetnutzer in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff US-amerikanischer Behörden geschützt seien. Der Datenschutzexperte Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH, sieht das Urteil vor allem für kleinere Unternehmen als problematisch.

"Größere Unternehmen besitzen die nötigen Ressourcen, um schnell auf die mit dem Urteil verbundenen Problematiken zu reagieren. Kleine und mittelständische Unternehmen haben Teile ihres digitalen Dokumentenmanagements jedoch aus Kostengründen an US-Unternehmen ausgelagert. Viele Daten – zum Beispiel aus der Buchhaltung – lagern dort in den USA gelegenen Rechenzentren. Soll zum Beispiel eine Lieferung in Auftrag gegeben werden, müssen zwangsläufig personenbezogene Daten fließen. Die Entscheidung der EuGH-Richter schränkt die vorher bestandene Handlungsfreiheit enorm ein", erklärt Datenschutz-Experte Hans-Günter Börgmann, Geschäftsführer der Iron Mountain Deutschland GmbH.

"Angesichts der Datenschutzverletzungen durch US-Behörden ist die Entscheidung nachvollziehbar und in Anbetracht der bald in Kraft tretenden EU-Datenschutzverordnung konsequent. Die Kehrseite dieser Medaille sollte allerdings nicht negiert werden. Die durch das Urteil geschaffene Ist-Situation ist allenfalls eine Übergangslösung. Das Ganze kann nur funktionieren, wenn es auf europäischer und US-Seite gemeinsame Mindeststandards gibt. Denn was nützt es, wenn die EU-Datenschutzverordnung kommt, sich im Idealfall jeder EU-Staat daran hält, aber der Rest der Welt sein eigenes Süppchen in Sachen Datenschutz kocht? Die geplante Datenschutzverordnung wäre ein guter Anlass für die EU in einen internationalen Datenschutzdialog zu treten und eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Was Unternehmen in Deutschland nämlich derzeit brauchen ist Planungssicherheit. Diese kann zum Teil nur durch Rechtssicherheit erreicht werden", so Börgmann weiter.

Über das Safe-Harbor-Abkommen
Das Safe-Harbor-Abkommen ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die es Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der europäischen Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus einem EU-Staat an die USA zu übermitteln. Seit dem Bestehen des Abkommens im Jahr 2000 sind etwa 5.500 amerikanische Unternehmen dem Abkommen beigetreten. Von Politikern und Datenschutzrechtlern wurde das Abkommen spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden kritisch betrachtet. Bereits im März 2014 stimmte das EU-Parlament mit überwältigender Mehrheit für eine Aussetzung des Abkommens, was als Reaktion der Abgeordneten auf den NSA-Skandal gedeutet werden kann.
(Iron Mountain Deutschland: ra)

Iron Mountain: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen