Vorratsdatenspeicherung schaffe neue Schutzlücken


naiin wendet sich energisch gegen schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
Vorratsdatenspeicherung führe zur Entstehung von Datenhalden, die nicht gegen Zugriffe durch Unbefugte gleich welcher Art und somit gegen Missbrauch ausreichend genug geschützt werden könnten


(17.08.11) - "Die von Kriminellen und Terroristen leicht zu umgehende Vorratsdatenspeicherung schließt keine Schutzlücken sondern erzeugt neue. Das trifft vor allem auf den Schutz der Bürgerrechte sowie der persönlichen Daten von zig Millionen unschuldigen Menschen zu", wie Dennis Grabowski, 1. Vorsitzender der Organisation "no abuse in internet" (naiin), in Reaktion auf die Forderung des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, nach einer schnellen Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung mitteilt.

Die Vorratsdatenspeicherung führe zur Entstehung von Datenhalden, die laut naiin gegen Zugriffe durch Unbefugte gleich welcher Art und somit gegen Missbrauch nicht ausreichend genug geschützt werden können. Sie umfassten Bewegungs- und Nutzungsdaten aus Internet, Telekommunikation sowie Mobilfunk und lassen in Verbindung mit weiteren Daten konkrete Rückschlüsse unter anderem auf Kommunikationsinhalte, soziales Umfeld, Gewohnheiten und Lebensumstände zu. "Wer die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung fordert, positioniert sich – nicht zuletzt – auch gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit und gegen einen wirksamen Datenschutz im Internet-Zeitalter", erklärt Grabowski.
>
Der naiin-Vorsitzende zeigt sich erstaunt darüber, welches Bild der vermeintlichen Machtlosigkeit der Öffentlichkeit im Rahmen der Debatte um die Vorratsdatenspeicherung vermittelt werden soll: "Es wird von Schutzlücken gesprochen, die geschlossen werden müssten. Dabei wird nicht erwähnt, dass der Gesetzgeber in den letzten 15 Jahren zahlreiche Überwachungs- und Ermittlungsinstrumente geschaffen hat. E-Mails von Verdächtigen dürfen mitgelesen, Telefonate abgehört, Handy-Ortungen durchgeführt, in Rechnern eingedrungen und alle ohnehin vorhandenen Nutzer-Daten von den verschiedensten Internet-Anbietern eingeholt werden – um nur einige Instrumente zu nennen." (naiin: ra)

Lesen Sie mehr
Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

naiin: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen