eco zu GroKo-Plänen beim NetzDG: "Nachbessern allein reicht nicht!" Das NetzDG habe bereits nach kürzester Zeit nachweisbar zum Overblocking geführt und stellt einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit dar
Mit dem Inkrafttreten des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) Anfang des Jahres wurde auch die Kritik an dem Gesetz immer lauter: CSU, FDP, Linke und Grüne fordern eine Abschaffung der neuen Regelung. Auch EU-Justizkommissarin Vera Jourova hat das Gesetz kritisiert. Union und SPD bekennen sich indes weiterhin zum NetzDG: Wenn die GroKo kommt, soll das Gesetz bleiben und maximal nachgebessert werden.
Dazu sagt der eco-Vorstandsvorsitzende Oliver Süme: "Nachbessern allein reicht bei diesem Gesetz nicht aus. Die Regelung ist grundsätzlich falsch und daher konsequent abzulehnen. Das NetzDG hat bereits nach kürzester Zeit nachweisbar zum Overblocking geführt und stellt einen schweren Eingriff in die Meinungsfreiheit dar. Das Gesetz schädigt den gesellschaftlichen Meinungs- und Willensbildungsprozess, der ein Grundpfeiler unserer Demokratie ist. Deutschland schafft damit eine nationale Insellösung, die das Potential hat, die Kommunikation im Internet grundlegend zu verändern!"
Laut dem dritten Beobachtungsbericht zur Löschung von Hatespeech der EU-Kommission, der letzte Woche in Brüssel vorgestellt wurde, habe sich die Löschquote der Unternehmen zudem bereits signifikant verbessert – auch ohne Gesetz.
"Die Unternehmen sind sich ihrer Verantwortung durchaus bewusst. Sie müssen darum jetzt die Chance bekommen, zu beweisen, dass sie auch ohne Löschfristen und Androhung von Bußgeldern ihren Verpflichtungen gewissenhaft nachkommen. Ein Moratorium für ein Jahr, mit anschließender Evaluierung, wäre ein Kompromiss: Bis dahin könnten die Unternehmen ihre Fortschritte nachweisen, ohne dass ein irreparabler Schaden für die Meinungsfreiheit im Netz entsteht", so Süme. (eco: ra)
eingetragen: 25.02.18 Newsletterlauf: 23.04.18
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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