Finanzmarktstabilität & Sustainable Finance


Unternehmensfinanzierung: Banken begrüßen EU-Aktionsplan zu Sustainable Finance
Ossig: Aktionsplan setzt klare, zeitlich ambitionierte Wegmarken - Notwendige Definitionen und Rahmenbedingungen fehlen noch



Die Europäische Kommission hat ihren Aktionsplan zu Sustainable Finance vorgelegt. "Wir begrüßen die Initiative der Europäischen Kommission zur Erreichung der Pariser Klimaziele", sagte Christian Ossig, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. "Um nachhaltige Anlageprodukte und Finanzierungen erfolgreich zu platzieren, brauchen wir allerdings verlässliche Rahmenbedingungen." Der Aktionsplan der EU-Kommission setze hierfür nun klare, wenn auch zeitlich sehr ambitionierte Wegmarken. An erster Stelle stehe dabei die angekündigte Sustainability-Taxonomie, also eine Definition der Begriffe. "Banken haben in den letzten Jahren viele Initiativen ergriffen, um das Thema Nachhaltigkeit zu fördern und zu verankern", betonte Ossig. Durch die Sustainable-Finance-Agenda ergebe sich nun die Möglichkeit, innovative und nachhaltige Produkte zu entwickeln. Allerdings fehle es bisher häufig an klaren Definitionen. Es sei daher richtig, dass die Kommission diesen Punkt ganz oben auf die Agenda setze.

Wichtige Grundsätze der Finanzmarktstabilität gelten aber auch für Sustainable Finance. Die möglichen Risiken nachhaltiger Finanzierungen dürften nicht übersehen werden. "Deshalb brauchen wir zwingend empirische Analysen, bevor z.B. ein ‚Grüner Faktor‘ bei den Eigenkapitalvorschriften überhaupt in Erwägung gezogen wird", sagte Ossig.

Um Doppelarbeiten zu vermeiden, sollte die Kommission zudem auf bereits bestehende Standards aufbauen, etwa auf die von der International Capital Markets Association erarbeiteten Green Bond Principles.

Insgesamt sei Augenmaß erforderlich – etwa bei der angekündigten Überprüfung der nichtfinanziellen Berichtspflichten. Kreditinstitute dürften hier nicht mit weiterem Verwaltungsaufwand belastet werden.

"Die Marktdynamik im Bereich Sustainable Finance gilt es verantwortungsvoll abzusichern", so Ossig. "Dabei kommt es vor allem auf die richtige Reihenfolge bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen und die Einbindung aller relevanten Stakeholder an. Das noch recht zarte Pflänzchen Sustainable Finance darf im Übereifer nicht gleich wieder unnötig zurechtgestutzt werden." (Bundesverband deutscher Banken:ra)

eingetragen: 13.03.18
Newsletterlauf: 02.05.18

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Weitere Maßnahmen sollten folgen

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.

  • Dringend gesetzliche Klarheit & Bürokratieabbau

    Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.

  • Stärkung der Demokratie notwendiger denn je

    Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.

  • Bewertung von PCI DSS 4.0

    Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).

  • EU-Richtlinie gegen Diskriminierung muss kommen

    Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen