Aus Unternehmenssicht praxisfern


eco-Verband zum geplanten "Daten für alle Gesetz": noch zu praxisfern und innovationshemmend
Die eingezogene Stufenrechnung zur Teilung von Daten sei nicht hilfreich, da sie automatisch auf die Diskussion des Wertes von Daten hinausliefe



Zu den aktuellen Plänen der SPD für ein "Daten für alle Gesetz" sagt eco Vorstandsvorsitzender Oliver Süme: "Eine Debatte darüber wie und unter welchen Umständen Zugang zu Daten erfolgt ist wichtig und eine Gestaltungsaufgabe für die Politik. Es bedarf dabei einer sorgfältigen Abwägung, wann Daten – auch personenbezogene – zugänglich gemacht werden sollen. Das von der SPD angeregte "Daten-für-alle"-Gesetz halte ich in diesem Zusammenhang für problematisch, weil es aus Unternehmenssicht praxisfern ist und zum Hemmschuh für die weitere Entwicklung des Digitalstandorts Deutschland werden könnte. Ein nationaler Alleingang beim Thema Daten wäre in diesem Kontext mehr als unklug."

So beträfen die Aufgreifschwellen für das Gesetz bereits mittelständische Unternehmen in Deutschland, die dadurch überproportionalen Belastungen ausgesetzt würden. Die eingezogene Stufenrechnung zur Teilung von Daten sei nicht hilfreich, da sie automatisch auf die Diskussion des Wertes von Daten hinausliefe. Die Vorgaben zu Sampling (Auszüge aus Datensätzen) und deren Zusammensetzung (Randomization) sei darüber hinaus praxisfern und sollte nicht gesetzlich geregelt werden, so Süme weiter.

Negative Konsequenzen befürchtet Süme insbesondere für die Entwicklung Künstlicher Intelligenz Anwendungen am Standort Deutschland. "Der Künstlichen Intelligenz als Schlüsseltechnologie für die Digitalisierung und die Weiterentwicklung von Industrie und Wirtschaft kommt forschungs- und wirtschaftspolitisch zentrale Bedeutung zu. Solche Systeme der Künstlichen Intelligenz benötigen hochwertige Daten, um richtig funktionieren zu können.

Die Diskussion um den Datenzugang steht vor der Herausforderung, Daten für Wirtschaft und die Allgemeinheit einerseits möglichst einfach zugänglich zu machen und andererseits die damit entwickelten Systeme und Analysetechnologien zu schützen, um durch die Offenlegung Verzerrungen im Markt zu vermeiden und dem Wettbewerb insbesondere deutscher Unternehmen zu schaden."

Statt parallel zu europäischen Gesetzesvorhaben im Bereich Plattformen nun noch eine nationale Regulierung im Bereich Daten aufzumachen, empfiehlt eco stattdessen die Open Data-Strategie weiter zu forcieren und die Entwicklung und Ausbildung öffentlich zugänglicher Datenpools für die breite Öffentlichkeit weiter zu unterstützen. (eco: ra)

eingetragen: 10.03.19
Newsletterlauf: 12.04.19

eco: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Berichtspflichten dürfen kein Selbstzweck sein

    Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.

  • Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften

    Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.

  • FIDA-Einführung belastet Finanzsektor erheblich

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.

  • EU-Regulierung von Online-Marktplätzen

    Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen