Bitkom kritisiert Verhandlungsergebnis zur EU-Urheberrechtsreform "EU für Upload-Filter und gegen Meinungsfreiheit"
Die EU hat sich auf eine neue Urheberrechtsrichtlinie geeinigt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Für die Künstliche Intelligenz ist die Urheberrechtsreform ein Schritt nach vorne. In allen anderen Bereichen kennt die Richtlinie nur Verlierer. So hat sich die EU für Upload-Filter und gegen Meinungsfreiheit entschieden. Erst löschen und bei Beschwerde wieder hochladen – das führt das Recht auf freie Rede ad absurdum. Von der uns bekannten Meinungsfreiheit werden wir uns in einem gewissen Maß verabschieden müssen.
Europäischen Startups wird es jetzt massiv erschwert, neue Kommunikationsplattformen mit nutzergenerierten Inhalten aufzubauen. Der ausgehandelte Kompromiss für KMU bietet de facto keinen Schutz. Auch das beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist kontraproduktiv. Ähnlich wie das deutsche Leistungsschutzrecht wird es nicht zur Verbesserung der Medienqualität führen. Im Gegenteil: Die Pressevielfalt im Internet wird spürbar abnehmen.
Einzig zu begrüßen ist das Verhandlungsergebnis zum sogenannten Text-und-Data-Mining. Neben Wissenschaft und Forschung ist auch die Wirtschaft von einer vorherigen Erlaubnis eines Rechteinhabers befreit. Die EU schafft damit Rechtssicherheit und ebnet den Weg für Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz." (Bitkom: ra) eingetragen: 10.03.19 Newsletterlauf: 18.04.19
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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