Bitkom kritisiert Verhandlungsergebnis zur EU-Urheberrechtsreform "EU für Upload-Filter und gegen Meinungsfreiheit"
Die EU hat sich auf eine neue Urheberrechtsrichtlinie geeinigt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Für die Künstliche Intelligenz ist die Urheberrechtsreform ein Schritt nach vorne. In allen anderen Bereichen kennt die Richtlinie nur Verlierer. So hat sich die EU für Upload-Filter und gegen Meinungsfreiheit entschieden. Erst löschen und bei Beschwerde wieder hochladen – das führt das Recht auf freie Rede ad absurdum. Von der uns bekannten Meinungsfreiheit werden wir uns in einem gewissen Maß verabschieden müssen.
Europäischen Startups wird es jetzt massiv erschwert, neue Kommunikationsplattformen mit nutzergenerierten Inhalten aufzubauen. Der ausgehandelte Kompromiss für KMU bietet de facto keinen Schutz. Auch das beschlossene Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist kontraproduktiv. Ähnlich wie das deutsche Leistungsschutzrecht wird es nicht zur Verbesserung der Medienqualität führen. Im Gegenteil: Die Pressevielfalt im Internet wird spürbar abnehmen.
Einzig zu begrüßen ist das Verhandlungsergebnis zum sogenannten Text-und-Data-Mining. Neben Wissenschaft und Forschung ist auch die Wirtschaft von einer vorherigen Erlaubnis eines Rechteinhabers befreit. Die EU schafft damit Rechtssicherheit und ebnet den Weg für Innovationen im Bereich Künstliche Intelligenz." (Bitkom: ra) eingetragen: 10.03.19 Newsletterlauf: 18.04.19
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Die Europäische Kommission hat ihre Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der ESG-Regulierung vorgestellt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat bereits im Vorfeld Vorschläge gemacht, wie das Regelwerk effizienter und steuerungsrelevanter werden kann.
Die EU-Kommission legte ihr erstes sogenanntes Omnibus-Paket zur Vereinfachung von Nachhaltigkeitsvorschriften vor, um Regulierungen und Bürokratie abzubauen. Zugleich sollen mit dem Clean Industrial Deal (CID) wichtige industriepolitische Weichen gestellt werden.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) fordert eine umfassende und sorgfältige Überprüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Financial Data Access Regulation (FiDA). Die Debatte um das neue Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission bis hin zu einer Rücknahme des FiDA-Vorschlags verdeutlicht den erheblichen Klärungsbedarf in zentralen Fragen.
Zur Mitteilung der EU-Kommission zu den aktuellen Herausforderungen im Bereich von E-Commerce-Plattformen erklärt Dr. Bernhard Rohleder, Bitkom-Hauptgeschäftsführer: "Die EU-Kommission schlägt mit ihrer Mitteilung den richtigen Weg ein. Wer online einkauft, muss sich auf die Sicherheit der angebotenen Produkte verlassen können. Dafür braucht es allerdings keine weiteren Regeln, sondern stärkere Importkontrollen und die Aufhebung der Zollfreigrenze von 150 Euro. Denn wenn außereuropäische Händler unter Ausnutzung dieser Grenze illegale Produkte einführen, gefährdet das nicht nur die Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch europäische Anbieter."
Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.
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