eco zum KRITIS-Dachgesetz


Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine der Kernaufgaben der Sicherheitspolitik
Doppelregulierung und Rechtsunsicherheiten ausräumen



Mit dem derzeit in der Ressortabstimmung befindlichen KRITIS-Dachgesetz will das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken. Damit sollen erstmals bundesweit einheitliche Vorgaben zum physischen Schutz kritischer Anlagen geschaffen werden, die im Zuge der europäischen CER-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen sind. Darin werden unter anderem die Unternehmen zum Risikomanagement verpflichtet und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe BBK als Aufsichtsbehörde eingesetzt.

eco Vorstand Klaus Landefeld erklärte:
"Der Schutz kritischer Infrastrukturen ist eine der Kernaufgaben der Sicherheitspolitik. Wir begrüßen das Ziel, die Grundversorgung der Bevölkerung resilienter zu gestalten, aber sind höchst verunsichert, ob und in welchem Umfang wir von diesem Gesetzentwurf betroffen sind. Für die Internetwirtschaft stiften die Vorgaben, die mit dem KRITIS-DachG gemacht werden, eher Verwirrung als Nutzen. Viel dringender wäre es, uns mit der Bundesregierung über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auseinanderzusetzen. Der ist zwar auch schon in der Abstimmung mit den anderen Ministerien, aber eine Verbändeanhörung findet dazu bislang nicht statt. Die Festlegungen des KRITIS-DachG sind aber bestenfalls unvollständig, wenn sie vom NIS-2-Umsetzungsgesetz getrennt betrachtet werden. Hier muss vor allem darauf geachtet werden, dass sich keine Rechtunsicherheiten für die betroffenen Unternehmen ergeben. Vor allem die Rollenverteilung zwischen den bisherigen Aufsichtsbehörden, vor allem BSI und BNetzA, und dem künftig zuständigen BBK muss geklärt werden, damit hier keine Doppel- oder Dreifachregulierung etabliert wird."

Aus Sicht der Internetwirtschaft und im Sinne einer stringenten und nachvollziehbaren Gesetzgebung wäre es daher sinnvoll, die Vorgaben für IT-Unternehmen ausschließlich im NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) zu bündeln. Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. fordert deshalb, dass auch der Gesetzentwurf zum NIS2UmsuCG unverzüglich und mit angemessener Frist zur Stellungnahme in die Verbändeanhörung gegeben wird. (eco: ra)

eingetragen: 19.09.23
Newsletterlauf: 08.11.23

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