Durch den DSA treten für Online-Plattformen wie z.B. soziale Netzwerke dafür neue Pflichten zur aktiven Mitwirkung im Kampf gegen Hasskriminalität und Desinformation in Kraft Der DSA stärkt jetzt nicht nur den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt, sondern schafft zugleich einen EU-weiten, harmonisierten Rechtsrahmen für Diensteanbieter und Plattformen
Am 25. August 2023 trat der Digital Services Act in der EU in Kraft. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder: "Desinformation und Fake-News sind eine Gefahr für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Digital Services Act setzt hier an und schützt die Internetnutzerinnen und -nutzer besser vor Desinformation, aber auch vor Hassrede oder Produktfälschungen, als es bislang der Fall war. Bei aller berechtigter Kritik an einer ganzen Reihe von Vorgaben des DSA: Der Digital Services Act sorgt künftig für mehr Sicherheit im Netz und verbessert den Verbraucherschutz, was wir als Bitkom begrüßen. Zugleich löst er das verunglückte deutsche NetzDG ab, das von der letzten Bundesregierung völlig überhastet auf den Weg gebracht wurde und nun in den Archiven der Rechtsgeschichte verschwindet – auch das begrüßen wir als Bitkom. "
"Allein in Deutschland nutzen mehr als 60 Millionen Menschen das Internet, fast 90 Prozent von ihnen sind auch in sozialen Netzwerken unterwegs. Die meisten bewegen sich regelmäßig auf den Plattformen: Für mehr als zwei Drittel (70 Prozent) der Nutzerinnen und Nutzer gehören soziale Netzwerke zum Alltag. Knapp zwei Drittel (66 Prozent) fallen Fake News auf den Plattformen auf. 9 von 10 Internetnutzerinnen und -nutzern kaufen online ein. Online-Dienste und Plattformen sind damit ein fester Bestandteil des digitalen Alltags."
"Der DSA stärkt jetzt nicht nur den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in der digitalen Welt, sondern schafft zugleich einen EU-weiten, harmonisierten Rechtsrahmen für Diensteanbieter und Plattformen. Jetzt kommt es darauf an, dass die Bundesregierung sowie die andere EU-Mitgliedstaaten eine einheitliche Umsetzung des DSA gewährleisten. Desinformation, Rechtsextremismus, Hass und Hetze müssen im Internet genauso entschieden bekämpft und strafrechtlich verfolgt werden wie in der analogen Welt. Durch den DSA treten für Online-Plattformen wie z.B. soziale Netzwerke dafür neue Pflichten zur aktiven Mitwirkung im Kampf gegen Hasskriminalität und Desinformation in Kraft." (Bitkom: ra)
eingetragen: 15.09.23 Newsletterlauf: 26.10.23
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Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.
Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.
Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.
VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."
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