Verbandsklagerecht im Datenschutz


Gesetz zur besseren "zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts"
BvD für stärkere Einbindung der Aufsichtsbehörden Recht auf Unterlassung bietet weitere Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung

(08.11.16) - Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. sieht in dem neuen Gesetz zur besseren "zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts" einen weiteren Schritt, um Missbrauch bei personenbezogenen Daten durch Unternehmen zu verhindern. Die Regelung, die seit Mittwoch gilt, "bietet Verbänden die Möglichkeit, Verbraucher gegenüber Firmen zu schützen, die Kundendaten unrechtmäßig erheben, verarbeiten oder nutzen", sagte BvD-Vorstandsmitglied Rudi Kramer.

Das Gesetz ermöglicht beispielsweise Verbraucherverbänden und Industrie- und Handelskammern, Unterlassungserklärungen oder Abmahnungen gegen Firmen zu erwirken, die Daten von Verbrauchern rechtswidrig verwenden. Allerdings ist dies auf Werbung, Markt- und Meinungsforschung, Auskunfteien, auf die Erstellung von Persönlichkeits- und Nutzungsprofilen sowie auf sonstigen Datenhandel oder vergleichbare kommerzielle Zwecke beschränkt. "Die reine Vertragsabwicklung fällt nicht darunter. Auch der Beschäftigtendatenschutz ist nicht erfasst", erläuterte Kramer.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder werden der Neuregelung zufolge in die Verfahren einbezogen, "allerdings nicht beim einstweiligen Rechtsschutz, wenn ohne mündliche Verhandlung entschieden wird", sagte Dr. Jens Eckhardt, Vorstandsmitglied und Rechtsexperte im BvD. "Aber gerade bei Unterlassungsklagen und Wettbewerbsrecht werden die meisten Rechtsstreitigkeiten über den einstweiligen Rechtsschutz und häufig ohne mündliche Verhandlung entschieden", erklärte er. "Wir setzen deshalb auf die Einsicht der Gerichte, die Sachkompetenz der Datenschutzaufsichtsbehörden einzubeziehen und mündliche Verhandlungen durchzuführen."

Für Unternehmen werde es jetzt noch wichtiger, sich kompetent durch den betrieblichen Datenschutzbeauftragten beraten zu lassen, betonten Kramer und Eckhardt. "Datenschutzbeauftragte können Rechtsstreits und damit hohe Rechtskosten verhindern", argumentierten sie. (BvD: ra)

BvD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen