Banken begrüßen Brexit-Steuerbegleitgesetz


Bundestag verabschiedete Regelungen zum Brexit - Aufsicht erhält zusätzliche Befugnisse
Rechtsicherheit bei laufenden Verträgen gewährleistet



Der Deutsche Bundestag hat das Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz sollen mögliche negative Folgen eines harten Brexit vermieden werden. "Wir sind in Deutschland auf einen harten Brexit vorbereitet! Dieses klare Signal hat die Politik mit dem verabschiedeten Gesetz gesendet", erklärte Andreas Krautscheid, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes. "Bundestag und Bundesregierung zeigen, dass sie bereit sind, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Nachteile für die in Deutschland ansässigen Unternehmen zu vermeiden."

Krautscheid betonte, dass sich die Banken bereits seit Monaten auf einen harten Brexit vorbereiten würden. Unmittelbare Auswirkungen auf Kunden befürchte er daher nicht. Allerdings seien rechtliche Anpassungen notwendig gewesen, die nun mit dem Gesetz geregelt werden. So erhält etwa die Aufsichtsbehörde BaFin die Möglichkeit, durch zielgenaue Maßnahmen sicherzustellen, dass bereits bestehende Finanzgeschäfte fortgeführt werden können. Ohne eine solche Erlaubnis hätte es erhebliche Rechtsunsicherheiten über die Fortsetzung bestehender Geschäftsbeziehungen zwischen Finanzunternehmen in UK und der EU gegeben.

Mit der Anpassung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener werde zugleich die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland für ausländische Unternehmen erhöht, erklärte Krautscheid. Auch dies sei ein positives Signal, um die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzstandortes zu stärken. (Bundesverband deutscher Banken: ra)

eingetragen: 09.03.19
Newsletterlauf: 02.04.19

Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Hochkompetent, verantwortungsvoll, unabhängig

    Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD), eine seit über 40 Jahren aktive Bürgerrechtsorganisation, hat mit größtem Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung bis heute immer noch keine Verlängerung der Amtszeit des amtierenden Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Ulrich Kelber in Aussicht gestellt hat.

  • VdK-Präsidentin: "Riester-Rente ist gescheitert"

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Sparkassen-Klausel zu Riester-Abschlusskosten für unwirksam erklärt. Die Bank hatte Sparerinnen und Sparer nicht über alle Kosten des Riester-Vertrags informiert und dann zu Beginn der Auszahlphase einen Nachschlag verlangt.

  • Gesetzliche Verpflichtung zu Barrierefreiheit

    Zur Anhörung zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele: "Gerne erinnere ich das Bundesjustizministerium (BMJ) an den gemeinsamen Plan im Koalitionsvertrag, das Allgemeine Gleichstellungsgesetz umfassend zu novellieren. Hier müssen endlich klare gesetzliche Regelungen geschaffen werden, die privaten Anbieter von Gütern und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit verpflichten. Trotz Absichtserklärungen und Ankündigungen hat das für das AGG zuständige Bundesjustizministerium bisher nichts vorgelegt."

  • Gesammelte Kommentare zur US "AI Executive Order"

    Am 30. Oktober 2023 hat US-Präsident Joe Biden die "AI Executive Order" erlassen. Hier sind die wichtigsten Erkenntnisse der Verordnung auf einen Blick.

  • Regulierung von Foundation Models

    Zur Debatte über eine mögliche Verzögerung beim EU AI Act, mit dem die Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Europa reguliert werden soll, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst: "Der AI Act ist die wohl wichtigste Entscheidung, die Europäisches Parlament und Kommission derzeit auf der Agenda haben."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen