Deutsche Kreditwirtschaft: Längere Übergangsfrist für kritische Referenzwerte war notwendig Implementierung der neuen regulatorischen Anforderungen im Markt bislang nicht möglich
Europäischer Rat und Europäisches Parlament haben entschieden, die Übergangsfrist für so genannte kritische Referenzwerte (Benchmarks) bis Ende 2021 zu verlängern. Hiermit wird ein zentrales Anliegen der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) aufgegriffen. Die Entscheidung ist laut Bundesverband deutscher Banken e.V. sehr zu begrüßen, denn der ursprünglich vorgesehene Zeitrahmen war erheblich zu kurz. Die Anbieter kritischer Referenzwerte konnten die Arbeiten an der methodischen Herleitung noch nicht abschließen.
Daher ist eine Implementierung der neuen regulatorischen Anforderungen im Markt bislang nicht möglich. Die nunmehr eingeräumte Verlängerung um zwei weitere Jahre verschafft die dringend benötigte Zeit, um kritische Referenzwerte auf die neuen Anforderungen umzustellen und im europäischen Markt zu etablieren.
Für den deutschen Markt sind die Referenzzinssätze EONIA und EURIBOR besonders relevant. Sie werden in weiten Teilen der Finanzwirtschaft eingesetzt und dienen unter anderem als Bezugsgrundlage bei (langfristigen) Wohn-Immobilienfinanzierungen sowie bei (Derivate-) Geschäften, um etwa Währungsrisiken oder Rohstoffpreise abzusichern. (Bundesverband deutscher Banken: ra)
eingetragen: 09.03.19 Newsletterlauf: 08.04.19
Bundesverband deutscher Banken: Steckbrief
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Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
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