Bitkom zum Recht auf Reparatur


Reparaturen: Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch sogenannte Refurbished-IT ersetzt werden können
Bitkom fordert eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte wie Smartphones und Laptops



Am 23. April 2024 stimmte das EU-Parlament über das Recht auf Reparatur ab. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Länger nutzen ist oft umweltfreundlicher – das gilt auch für Smartphones, Tablets und andere digitale Geräte. Bitkom begrüßt daher, dass sich die EU dieses Themas mit der Einführung eines Rechts auf Reparatur annimmt. Positiv sticht bei der neuen EU-Richtlinie heraus, dass defekte IT-Geräte durch gebrauchte und professionell wiederaufbereitete Geräte – sogenannte Refurbished-IT – ersetzt werden können. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher entfallen so lange Wartezeiten für eine Reparatur, gleichzeitig werden Ressourcen und Umwelt geschont.

Allerdings hätte es klarere Vorgaben gebraucht, wann der Austausch durch Refurbished-IT möglich ist. Hier besteht künftig für Verbraucherinnen und Verbraucher, für Hersteller und Händler Unsicherheit. Wichtig ist jetzt, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung des Rechts auf Reparatur in Deutschland pragmatisch vorgeht, Anreize setzt und keine neuen bürokratischen Hürden aufbaut. Bitkom fordert insbesondere eine Mehrwertsteuersenkung auf Ersatzteile und Reparaturdienstleistungen für IT-Geräte wie Smartphones und Laptops.

Reparaturen sind ein Baustein für mehr Nachhaltigkeit bei elektronischen und digitalen Geräten. Ein Recht auf Reparatur kann eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie aber nicht ersetzen, und diese Strategie fehlt bislang. Wichtig ist, dass weitere umweltschützende und ressourcenschonende Maßnahmen ergriffen werden. Re-Use, Refurbishment, Repair und Remanufacturing – Flexibilität sowohl für Hersteller als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher müssen gleichwertig betrachtet und gefördert werden."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 29.05.24
Newsletterlauf: 05.08.24

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