"Recht auf schnelles Internet"


Bitkom: "Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen"
Eine Anhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversorgung würde dem Ausbau von Gigabit-Internet einen Bärendienst erweisen



Der Digitalausschuss des Bundestages hat über die Anhebung der Mindestversorgung mit Telekommunikationsdiensten entschieden. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

"Statt neue Verpflichtungen für die Netzbetreiber aufzubauen, sollte die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für den Netzausbau abbauen. Alle Menschen und Unternehmen brauchen einen schnellen Zugang ins Internet. Damit dieses Ziel in Deutschland erreicht wird, haben die Netzbetreiber den Gigabit-Ausbau massiv beschleunigt und investieren bis 2025 rund 50 Milliarden Euro in den Ausbau von Glasfasernetzen. Laut Gigabit-Grundbuch haben inzwischen 74 Prozent aller deutschen Haushalte Zugang zu Gigabit-Internet mit 1000 Mbit/s. 32 Prozent der Haushalte verfügten Stand Dezember 2023 über Zugang zum Glasfasernetz. 98 Prozent der Haushalte verfügen über das superschnelle 5G. In jenen Fällen, wo eine Versorgung mit terrestrischem Mobilfunk oder Glasfaser derzeit trotz Förderung volkswirtschaftlich einfach unvernünftig ist, steht mit Internet via Satellit inzwischen selbst in entlegensten Regionen eine Technologie zur Verfügung, die gleichermaßen zuverlässig wie kostengünstig die vorgeschriebenen Bandbreiten anbietet.

Eine Anhebung der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversorgung würde dem Ausbau von Gigabit-Internet einen Bärendienst erweisen. Bei rund 41 Millionen Haushalten in Deutschland gab es in den vergangenen zwei Jahren gerade einmal 29 Fälle einer tatsächlichen Unterversorgung. Nur in einem Fall hat die Bundesnetzagentur einen Anbieter zur Versorgung verpflichtet – die meisten Fälle wurden von den Netzbetreibern freiwillig angeschlossen. Mit einer gesetzlich verbrieften Anhebung der Mindestbandbreiten würden Ressourcen bei den TK-Netzbetreibern gebunden, die dringend für den Ausbau der Glasfasernetze in der Fläche benötigt werden. Es besteht überdies das Risiko, dass mancherorts wieder Kupfernetze erweitert werden müssten – ein deutlicher Rückschritt für die Modernisierung und den Ausbau von Deutschlands digitaler Infrastruktur. Die Anhebung der Mindestversorgung würde das Internet in Deutschland in Summe nicht schneller machen, sondern langsamer.

Was Haushalten und Unternehmen flächendeckend zu schnellerem Internet verhelfen würde, ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Gigabitnetzausbau. Dafür muss die Bundesregierung endlich das TK-Netzausbau-Beschleunigungsgesetz auf den Weg bringen und dem Netzausbau ein "überragendes öffentliches Interesse" bescheinigen. Außerdem braucht es die zügige Einführung sogenannter Genehmigungsfiktionen für den Bau von Mobilfunkmasten in allen Bundesländern, wie es im Bund-Länder-Pakt im vergangenen Jahr vereinbart wurde. Beide Maßnahmen würden eine echte Beschleunigung bringen und kosten den Staat keinen Cent."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 08.07.24
Newsletterlauf: 13.08.24

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Bedrohungslage ganzheitlich verstehen

    Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Juli 2025 hat die Bundesregierung einen überfälligen Schritt getan. Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie kommt damit in die nächste Phase - verspätet, aber mit deutlich geschärften Konturen. Der Regierungsentwurf schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für Cybersicherheit in weiten Teilen der Wirtschaft und verankert Mindeststandards, die weit über den bisherigen KRITIS-Kreis hinausreichen.

  • KI-Assistent ein potenzieller Angriffspunkt

    Der Schwerpunkt des neuen freiwilligen Verhaltenskodexes der Europäischen Union für künstliche Intelligenz liegt verständlicherweise auf der verantwortungsvollen Entwicklung künstlicher Intelligenz. Doch indirekt wirft er auch die Frage nach einem weiteren wichtigen Pfeiler der gewissenhaften Einführung auf: der Sicherheit bei der Nutzung von KI.

  • Umsetzung der E-Rechnungspflicht

    Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte kürzlich ein neues Entwurfsschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung. Darin korrigiert das BMF Fehler des Einführungsschreibens vom Oktober 2024 und nimmt Ergänzungen vor. Für Unternehmen gilt es nun zu verstehen, ob sich aus dem Entwurfsschreiben vom 28. Juni 2025 neue oder geänderte Anforderungen für das interne Rechnungswesen ergeben. Dies ist insbesondere für mittelständische Unternehmen kein leichtes Unterfangen.

  • Globale Regulierung Künstlicher Intelligenz

    Vor einem Jahr, am 1. August 2024, ist der europäische AI Act in Kraft getreten - ein historischer Meilenstein für die globale Regulierung Künstlicher Intelligenz. Europa hat damit umfassende Maßstäbe gesetzt. Doch in Deutschland fehlt der Digitalwirtschaft weiterhin die notwendige Orientierung. Der eco - Verband der Internetwirtschaft e.?V. sieht in der Regulierung neue Chancen für den digitalen europäischen Binnenmarkt, warnt aber zugleich vor Versäumnissen: Unternehmen fehlt es an konkreten Standards, an Rechtssicherheit - und an einer verlässlichen politischen Perspektive. Das Risiko: Deutschland droht, den Anschluss an die nächste Welle der KI-Innovation zu verlieren.

  • VdK prüft Musterklagen seiner Mitglieder

    VdK-Präsidentin Verena Bentele sieht im Haushaltsentwurf 2026 von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil keine nachhaltige Lösung für die Sozialversicherungen: "Der Haushaltsentwurf 2026 von Finanzminister Klingbeil verschärft die chronische Unterfinanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung. Statt im kommenden Haushaltsjahr lediglich ein zinsfreies Darlehen in Höhe von zwei Milliarden Euro bereitzustellen und großzügige Bundeszuschüsse auszuschließen, fordere ich die Bundesregierung auf, erst einmal ihre Schulden bei den Pflegekassen zu begleichen. Wir prüfen derzeit Musterklagen von VdK-Mitgliedern, da sich die Bundesregierung konsequent weigert, ihre Verpflichtungen gegenüber den Pflegekassen zu erfüllen."

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen