AI Act nahm letzte Hürde


EU-Mitgliedsstaaten beschlossen KI-Regulierung für Europa
Wintergerst: "Wir müssen Raum lassen für KI-Innovationen, die den Menschen dienen



Die Mitgliedsstaaten der EU beschlossen am 21. Mai 2024 im Ministerrat den AI Act. Nach der Veröffentlichung könnte der AI Act bereits Ende Juni oder Anfang Juli in Kraft treten. Unternehmen müssen bereits sechs Monate später erste Regeln befolgen. Dazu erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst:

"Mit der Entscheidung nimmt der AI Act die letzte formale Hürde. Europa gibt damit einen EU-weiten Regulierungsrahmen für Künstliche Intelligenz vor, der AI Act ist in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Allerdings lässt der AI Act wesentliche Fragen offen, in Deutschland und den anderen EU-Ländern beginnt die Regulierungsarbeit jetzt erst. Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhält oder vor allem vor neue Hindernisse gestellt wird, hängt entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet und die Regelungen in Deutschland umgesetzt werden. Wir müssen Raum lassen für KI-Innovationen, die den Menschen dienen. Ziel muss sein, den Einsatz von KI in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft voranzubringen. Erst 13 Prozent der Unternehmen setzen KI ein, weitere 33 Prozent planen oder diskutieren es. Die Umsetzung des AI-Acts muss dafür sorgen, dass KI in Deutschland erfolgreich entwickelt und umfassend eingesetzt wird. Dafür braucht es u.a. praxisnahe Hilfestellungen der Behörden.

Auch die EU-Kommission ist gefordert. Sie muss das angekündigte AI-Office rasch einrichten und mit der Umsetzung der Anforderungen für sogenannte General Purpose AI Models beginnen. Weil diese bereits Mitte kommenden Jahres wirksam werden sollen, ist insbesondere wichtig, dass die Regulierung für diese KI-Basismodelle bürokratiearm und praxisnah gestaltet wird. Das gilt auch für die weiteren Richtlinien, die jetzt erarbeitet werden müssen. Dabei kommt es darauf an, Doppelregulierung zu vermeiden und dauerhafte Rechtssicherheit zu schaffen.

Die Bundesregierung muss zeitnah einen Vorschlag für ein nationales Durchführungsgesetz vorlegen, damit die Unternehmen wissen, was auf sie zukommt. Dabei darf das nationale Regulierungskorsett nicht zu eng geschnürt werden. Zugleich müssen drängende Fragen wie die nach einer zentralen Aufsichtsbehörde und deren Ausstattung mit Personal und finanziellen Ressourcen beantwortet werden."
(Bitkom: ra)

eingetragen: 28.05.24
Newsletterlauf: 31.07.24

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